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Sammlung der neuesten und wichtigsten Deductionen in teutschen Staats- und Rechts-Sachen — 1.1752

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Num. I: Fürstlich = Brandenburgische Deduction contra das Hoch = Stifft Bamberg wegen des Crays = Ausschreib = Amts in Francken
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(§. 51 - §. 55)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44953#0095
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wegen des Crays - Ausschr. Amts in Francken. A
ne Wort: v-tteönon. relpeöiu eines regierenden Bischoffs zu Bam-
berg anzunehmen und zu verstehen fty, und zwar nach desselben
merckwürdiger 8crueiur und darbey gebrauchten Ordnung, vermög
welcher man das Feuerte und gemeine Crays, Ausschreib-Amr
vorausgesetzt; Die Hechle Virelon aber für Bamberg auf ei-
nen versandeten Convent per expreüum rettrmZrrt, und nur m
gewissen benennten Fällen, und nicht weiter, aus gutem Willen,
und bloß zur Erhaltung besserer Ordnung bey dem äeübsnrm, ex
parre Brandenburg, ohnbeschadet des gemeinsamen undZenergieL
Ausschreib, Amts nachgesehen, als wohin auch des gesamten Cray-
ses und aller eingehörigen Stände inremion abgezielek, und dekl
lVlollum proporwnck, Le cielibsrancZi darnach abgemessen hat.
§- sr.
F>as einzige-bey dem Vertrag mit eingefloffene Wort: virecHon.
räumt einem regierenden Bischoff zu Bamberg eben so wenig ei-
nen solchen Vorzug ein, daß Er um desselben willen/,^,r^/ren
kan, manhabeIhn für den allein ^>r§irenden Fürsten bey
allen und jeden Crays - Ausschreib-Amtlichen Verrichtungen
anzunehmen und zu hatten:
Das offenbare Concrarrum muß jedermann also fort in die Au-
gen leuchten, wann man bedenckt, wie mehr erholter Vertrag in Or-
öins einhergeht, und den cs^ov^/rten Haupt-punct, nemlich
das gerneinsame Crays-Ausschreib-Amt, E als das OKc/M/r
so ohne der daselbst ausdrücklich bemerk-
ten Obliegenheit und Geschafften des Crayses nimmermehr
seyn, oder bestehen mag, wohldedachcsam voraus seyt, vermög
dessen beede Fürsten nicht allein die Ausschreiben an die Stände
zu des Crayses Besten, und zur Beförderung der vorfal-
lenden Sachen, mit einander ausgehen lassen, sondern auch
die unter Ihnen verglichene denen Ständen zu-
schicken, und wann dise an dem bestimmten Tag und Ort durch
Ihre mit denen ertheitten /-7/?-^c?/o^en über die w--r-mm/c'/rte
versehene Gesandten und bevollmächtigte Rache
würckiich erschienen sind, den Crays-Tag von beederseirigen
Ausschreib-Amts wegen eröffnen; wornach und alsdann
erst (nicht aber ehender) einem jedesmal regierenden Bischoff
so vil zugelaffen worden ist, daß Er die wei-
lom.r. L me
 
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