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Dokumente
Umstände meinem Mann und mir die Con-
tinuation des Löblichen Bürgerrechts angedeyhen
zu lassen, gnädig geruhen wollen.
In derer Anhofung ich in submissestem
Respect beharre.
Euer Hochadl[ige] Gestrfenge] und Herrlich [e]
auch wohlfürsicht[ige] Hoch- und
Wohlweiß[e] [...?]
unterthänigste
Maria Sallome Ziesenis
geborne Umpffenbach in
Nomine meines Ehemannes Johann
Georg Ziseniß
70v/
Lectum in Senatu d[en] 16. Juli 1750
Ad amplissimum senatum/Eilfertig unterthänig gehorsamtes/
Memoriale und Bitten/mein/Johann Georg Ziseniß Burger und Kunst-/
mahlet allhier/Um hochgeneigte Continuation/ des Löblichen Burger Rechts ut int.
II Kauf und Verkauf des Mannheimer Hauses
i.
11. März 1754 Kaufprotokoll des Mannheimer Hauses
Stadtarchiv Mannheim, Kaufprotokolle VIII, 1754-65
(Amtsbuch Mannheim 67), p. 5.
Wir St: D: A: C: u. Rath der churpfältzischen residenz statt
Mannheim beurkunden hiermit und zu [...?], daß vor
uns in versamletem rath erschienen der churpfältzfische] ballet
meister herr Jacobus Poitevin, und uns zu vernehmen gegeben,
was gestalten er vor sich, seine erben und erbgenahmen seine
von dem hiesigen bürgern und wein wirth Johann Conrad Engelauff
unterm 1 Iten Januarii verflossenen 1753en jahres erkauffte und dahier
im quadrat 77 numero 3 gelegene behaußung sambt allen zugehörungen
recht- und gerechtigkeiten, nichts davon ausgenommen, außer des herr-
schaftlichen gründ zinsses und Schatzung, in erster form rechtens, auch
eines vest und immer währenden [respec?] kauffs und verkauffs
an den dahiesigen kunst mahlern herr Johann Georg Ziesenis,
und dessen eheliebste Mariam Salome, fort deren erben und
erbgenahmen vor und umb die summ von 3700 R[heinische Gulden] nebst 6 species
Ducaten trinkgeld vor seine ehe liebste baaren geldes hinwie-
derumb käufflich überlassen habe;
gleichwie nun herr verkaufter so thanen stipalirten kauffschilling
baar zu handen angetragen, als begiebt sich derselbe auch der
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Umstände meinem Mann und mir die Con-
tinuation des Löblichen Bürgerrechts angedeyhen
zu lassen, gnädig geruhen wollen.
In derer Anhofung ich in submissestem
Respect beharre.
Euer Hochadl[ige] Gestrfenge] und Herrlich [e]
auch wohlfürsicht[ige] Hoch- und
Wohlweiß[e] [...?]
unterthänigste
Maria Sallome Ziesenis
geborne Umpffenbach in
Nomine meines Ehemannes Johann
Georg Ziseniß
70v/
Lectum in Senatu d[en] 16. Juli 1750
Ad amplissimum senatum/Eilfertig unterthänig gehorsamtes/
Memoriale und Bitten/mein/Johann Georg Ziseniß Burger und Kunst-/
mahlet allhier/Um hochgeneigte Continuation/ des Löblichen Burger Rechts ut int.
II Kauf und Verkauf des Mannheimer Hauses
i.
11. März 1754 Kaufprotokoll des Mannheimer Hauses
Stadtarchiv Mannheim, Kaufprotokolle VIII, 1754-65
(Amtsbuch Mannheim 67), p. 5.
Wir St: D: A: C: u. Rath der churpfältzischen residenz statt
Mannheim beurkunden hiermit und zu [...?], daß vor
uns in versamletem rath erschienen der churpfältzfische] ballet
meister herr Jacobus Poitevin, und uns zu vernehmen gegeben,
was gestalten er vor sich, seine erben und erbgenahmen seine
von dem hiesigen bürgern und wein wirth Johann Conrad Engelauff
unterm 1 Iten Januarii verflossenen 1753en jahres erkauffte und dahier
im quadrat 77 numero 3 gelegene behaußung sambt allen zugehörungen
recht- und gerechtigkeiten, nichts davon ausgenommen, außer des herr-
schaftlichen gründ zinsses und Schatzung, in erster form rechtens, auch
eines vest und immer währenden [respec?] kauffs und verkauffs
an den dahiesigen kunst mahlern herr Johann Georg Ziesenis,
und dessen eheliebste Mariam Salome, fort deren erben und
erbgenahmen vor und umb die summ von 3700 R[heinische Gulden] nebst 6 species
Ducaten trinkgeld vor seine ehe liebste baaren geldes hinwie-
derumb käufflich überlassen habe;
gleichwie nun herr verkaufter so thanen stipalirten kauffschilling
baar zu handen angetragen, als begiebt sich derselbe auch der