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Württemberg / Landtag [Hrsg.]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 4.1797

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Vierten Bandes Zweites Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22577#0043
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o

Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797.

Vierten Bandes Zweites Stük.

(Fortsezung.)
Der Edelmann, ohne zugleich auf die Rechr
te seines höheren Standes Verzicht zu leisten,
oder auf die Landsaßigkeit seines Geburts-Lan-
des zu renunziren, hat diese Fähigkeit nicht, und
folglich kann er durch seine Geburt allein nie-
rrnrls auf die Rechte eines Wirtembergischen
Landeskinds Anspruch machen.
Aus allem diesem beglaubigen Sich Geh.
Subsignirte uthgst. erweisen zu können, daß das
Recht der Concurrenz, die bei Besezung der
Landesstellen durch die Gruudgeseze des Staats
und so vieler Landtagsabschiede den Wirtembergi-
schen Landeskindern zusteht, bei den so wichti-
gen Forstmeisterstellen seit vielen Jahren niemals
geachtet worden.
Sie glauben nicht, der Einwendung begeg-
nen zu dürfen, daß dieses Amt zu den Hof-
stellen gehöre, wenigstens würde das Beispiel
h der
 
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