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Württemberg / Landtag [Hrsg.]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 4.1797

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Vierten Bandes Neunzehntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22577#0315
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Dle
Verhandlungen auf dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797.
Dritten Bandes Neunzehntes Stük,

(Fortsezung.)
Aus der Stelle des Tübinger Vertrags, daß
die Prälaten, Stifte, und Kldster zu Abführung
der damals übernommenen Landesschulden, auch
geben und reichen sollten, als viel bei ihnen er-
reicht werden möchte, laßt es sich nicht folgern,
daß damals der drittheilige Vertrag noch nicht
verglichen gewesen, noch nicht als Herkommen
betrachtet worden seye.
Nimmt man diese Stelle nach ihrem ganzen
Zusammenhang, so ist offenbar ersichtlich, daß
die Absicht der contrahirenden Theile dahin gieng,
Laß Prälaten, Stifte und Kldster es nicht nur
bei (dem gewöhnlichen Beitrag belassen, daß sie
sich vielmehr so viel möglich anstrengen, und so
viel zu Abführung der übernommenen 820,200 fl.
beitragen sollten, als ihre Kräften nur immer zu-
lassen würden, so viel, als bei ihnen würde erreicht
werden können.

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Durch
 
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