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Württemberg / Landtag [Hrsg.]
Die Verhandlungen auf dem Wirtembergischen Landtage: im Jahre ... — 4.1797

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Vierten Bandes Fuenfzehntes Stuek.
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https://doi.org/10.11588/diglit.22577#0251
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Die
Verhandlungen auf. dem Wirtembergischen
Landtage im Jahre 1797.
Vierten Bandes Fünfzehntes Stük.
(Fortsezung.)
Bei dem von den Distrikten zu machenden
Vorschlag müßte bestimmt werden, ob die Di-
strikte jedesmal zusammen treten und bei diesem
Zusammentritt die drei ins Loos zu nehmende Sub-
jekte ^>er majora wühlen sollen, oder aber, ob
jeder einzelner Stand seinen Vorschlag Zum Aus-
schuß einschiken und die Auswahl fürs LooS nach
der Majorität der Stimmen von diesen! geschehen
soll? Die erstere Methode würde manche Schwie-
rigkeiten haben, die Form dieser Wahlen, die
Direktion dabei, besonders auch die Frage, ob
die Wähler von den Magistraten und Amtsver-
sammlungen instrnirt sepn müssen, oder nach eige-
ner Einsicht ihre Stimmen geben dürfen? würde
vielleicht manchen Streit veranlassen. Au dem
kommt, daß die Ausübung des dem Ausschuß zu-
gestandenen negativen Votums beschwerlicher, we-
nigstens für die ausschlieffenden Subjekte unange-
nehmer würde, wenn der Vorschlag schon völlig
formirt zum Ausschuß einkame,
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