o
33
Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergichsm
Landtage im Jahre 17^7.
Vierten Bandes?, Drittes jStük.
(Fortftzung.)
Geh. Subfignirte brauchen wohl nicht diejeni-
gen rechtlichen Grundsaze hier uthgst. a.nzuführen,
die bei Interpretation der Lagcrbücher über der-
lei Gegenstände statt finden, Sie glauben so-
gar selbst, daß diejenige Nechtserügung, dis
man gewöhnlich für die Ausdehnung dieser Forst-
frohnen anführt, eben so wenig von Bedeutung
sey.
Man hat angenommen, daß in dem Aus-
druck der Lagerbücher: daß die Unterthemen Zu
jagen schuldig f'yen, — alle Dienste liegen, die der
Forst - und Jagdherr bei Ausübung der Jagdge-
rechtigkeit nothig hat.
Man stoßt schon an und für sich gegen alle
Regeln der Hermenevtik an, wenn man den Aus-
drükcn der Lagerbücher über solche Gegenstände
eine extensive Auslegung giebt; man würde aber
bei den difseitigen Forsilagerbüchern doppelt gegen
c diese
33
Die
Verhandlungen auf dem Wirtembergichsm
Landtage im Jahre 17^7.
Vierten Bandes?, Drittes jStük.
(Fortftzung.)
Geh. Subfignirte brauchen wohl nicht diejeni-
gen rechtlichen Grundsaze hier uthgst. a.nzuführen,
die bei Interpretation der Lagcrbücher über der-
lei Gegenstände statt finden, Sie glauben so-
gar selbst, daß diejenige Nechtserügung, dis
man gewöhnlich für die Ausdehnung dieser Forst-
frohnen anführt, eben so wenig von Bedeutung
sey.
Man hat angenommen, daß in dem Aus-
druck der Lagerbücher: daß die Unterthemen Zu
jagen schuldig f'yen, — alle Dienste liegen, die der
Forst - und Jagdherr bei Ausübung der Jagdge-
rechtigkeit nothig hat.
Man stoßt schon an und für sich gegen alle
Regeln der Hermenevtik an, wenn man den Aus-
drükcn der Lagerbücher über solche Gegenstände
eine extensive Auslegung giebt; man würde aber
bei den difseitigen Forsilagerbüchern doppelt gegen
c diese