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Wiegand, Theodor
Die Denkmäler als Hilfsmittel der Altertumsforschung (Sonderdruck aus dem Handbuch der Archäologie) — München, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.1803#0005
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DIE DENKMÄLER ALS HILFSMITTEL

DER ALTERTUMSFORSCHUNG,
IHR UNTERGANG, WIEDERERSTEHEN UND IHRE ERHALTUNG

VON THEODOR WIEGAND

DER BEGRIFF DES „DENKMALS"

JL Kohler, Das Recht an Denkmälern und Altertumsfunden, Juristische Zeitschrift
1904, 771 ff. — Über die nationale Bedeutung der Denkmäler: Charles de Montalem-
bert, Du vandalisme en France, Revue des deux mondes 1833, 477. — Eigentumserwerb:
Pappenheim, Jherings Jahrbuch für Dogmatik des bürgerlichen Rechts 9, 1903, 141
—160.

Unter „Denkmal" im Sinne der Altertumskunde verstehen wir solche
sichtbare Zeugen der Vergangenheit, die für die alte Geschichte oder Sprach-
kunde, für Kultur oder Kunst von wesentlicher Bedeutung und von solchem
Werte für die Menschheit sind, daß ihre Erforschung und Erhaltung zu den
Aufgaben der Wissenschaft und der Staatsgewalt gehört, in deren Bereich
sie sich befinden. Ihre Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse, bei den her-
vorragendsten sogar im Interesse der ganzen Welt.

Der Begriff „Denkmal" ist hier also in viel weiterem Sinne gefaßt, als er
im heutigen Sprachgebrauch oder auch juristisch gewöhnlich angewandt
wird.1 Der Sprachgebrauch beschränkt das Wort auf Werke, die zur Er-
innerung, zur Ehrung oder Verherrlichung bestimmter Personen oder Er-
eignisse errichtet wurden. Der Jurist versteht nach J. Kohler darunter
eine Sache, „die den Charakter eines Kunstwerkes besitzt und zu gleicher
Zeit für die Kennzeichnung einer vergangenen Periode der Menschheit be-
deutsam ist". Es ist also hier unterschieden zwischen Gegenständen, die
ästhetischen Wert, und solchen, die nur Altertumswert besitzen, wie z. B.
Burgwälle, Hügelgräber. Gemeinsam ist beiden die geschichtliche (auch
vorgeschichtliche) Bedeutung und der staatliche Schutz, dessen Notwendig-
keit Montalambert mit den stolzen Worten begründet: »Les longs Souve-
nirs font les grands peuples.«

In erster Linie stehen die unbeweglichen Denkmäler, die Bauten der
Vergangenheit, wie sie sich durch die Jahrtausende hindurch infolge an-
dauernder Benutzung bis in die Neuzeit, z. B. das Pantheon in Rom, die
Hagia Sophia in Konstantinopel oder das Theseion in Athen, erhalten haben
oder durch die Ausgrabungen wieder ans Licht gebracht oder auch durch
Abreißen moderner mittelalterlicher An- und Einbauten wiederhergestellt
worden sind (z. B. das Trajansforum in Rom). Man kann die Bauten des

1 Ich gehe hier nicht ein auf die vonein- riß der Methodik (Neudruck 1925) S.14ff.,

ander zum Teil stark abweichenden De- sowie auch Bernheim, Lehrbuch der hi-

finitionen des Begriffs „Denkmal", die von storischen Methode und Geschichtsphilo-

seiten der historischen Methodik versucht sophie6 (1908) S. 252 II. Vgl. auch A. H eu ß,

worden sind. Siehe etwa Droysen, Grund- Archiv für Kulturgeschichte XXVS. 134 ff.
 
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