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Wiegand, Theodor
Die Denkmäler als Hilfsmittel der Altertumsforschung (Sonderdruck aus dem Handbuch der Archäologie) — München, 1939

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https://doi.org/10.11588/diglit.1803#0065
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Museen für Altertümer

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schütz unterstellten Orte werden mit ihren Grenzen genau im Regierungsblatt an-
gegeben. Nach der Verordnung vom 13. September 1934 werden Ausgrabungen nur
den Beamten des archäologischen Dienstes gestattet oder solchen Gelehrten, die
einen besonderen Erlaubnisschein erhielten. Diese müssen ihre Qualifikation nach-
weisen und den Umfang der geplanten Arbeit bezeichnen. Die Lizenz gilt für drei
Jahre. Sie ist nicht übertragbar, sie kann verlängert, aber auch entzogen werden,
wenn der Generaldirektor der Altertümer die Arbeit für ungenügend erklärt oder
wenn der Ausgrabende gegen die Vorschriften verstoßen hat. Zuwiderhandlungen wer-
den mit Geldstrafen bis zu 5000 Rupien bestraft. Der die Ausgrabung überwachende
Regierungsbeamte muß vom Ausgrabenden entschädigt werden, auch trägt dieser die
Entschädigung für Grundstücke. Drei Jahre nach dem Erlöschen der Erlaubnis erlischt
das Publikationsrecht, wenn bis dahin nichts veröffentlicht wurde. Die Verteilung der
Funde erfolgt so, daß Objekte von nationaler Bedeutung in Indien verbleiben. Der Aus-
grabende erhält Funde, die ihn für die Höhe seiner Ausgaben nach Schätzung der Re-
gierung entschädigen.

Siam. Ein Gesetz zum Schutz historischer Stätten, von Kunst- und Altertumswerken
wurde soeben (1935) erlassen. Die Ausfuhr nach fremden Ländern ist grundsätzlich ver-
boten. Ausnahmen gewährt nur das Departement der bildenden Künste im Kultus-
ministerium zu Bangkok. Diese Stelle erteilt auch Erlaubnis zu Forschungen und Aus-
grabungen.

MUSEEN FÜR ALTERTÜMER

Als Beispiel für die Organisation eines großen modernen Museumsbetrie-
bes sei hier einiges von den Berliner Museen gesagt. Grundsätzlich ist die
Forderung, daß jedes Museum drei gesonderte Teile enthalten muß: 1. die
Schausammlung, die nicht überfüllt sein soll und in der dem Publikum nur
das Beste und Eindrucksvollste gezeigt werden sollte. Jede Überladung
mit Stoff erzeugt Langweile und Verwirrung; 2. die Studiensammlung, die
den Gelehrten und auf Wunsch auch einzelnen besonders interessierten Per-
sonen zugänglich sein soll, als Stätte der wissenschaftlichen Forschung;
3. das Magazin, in dem die neu ankommenden Funde zunächst untergebracht
werden, bis sie zur Verarbeitung kommen, und in denen solche Objekte auf-
bewahrt werden, die entweder von geringem Interesse oder in schlechter
Erhaltung oder in vielfachen Wiederholungen vorhanden sind. Wenn z. B.
in einzelnen norddeutschen Museen viele Tausende von gleichartigen Stein-
beilen in der Schausammlung statt im Depot liegen, so ist dies eine allzu-
große Prüfung der Geduld der Museumsbesucher. — Außer einer Zentral-
bibliothek (in Berlin 60000 Bände) hat jede Abteilung eine Fachbibliothek
für die wissenschaftliche Arbeit. Neben diesen bestehen Sammlungen von
Photographien, Zeichnungen, Lichtbildern, Landkarten, Abklatschen und
Abgüssen von Inschriften. Im Pergamon-Museum ist ein besonderes Archiv
für alle Zeichnungen, Pläne, Vermessungsblätter, Tagebücher, Photos der vom
Museum ausgegangenen Ausgrabungen und Forschungsreisen in Kleinasien,
Syrien, Palästina usf., auch Olympia tritt hinzu. Die Papyrussammlung um-
faßt 16 000 restaurierte Papyri in zehn Sprachen. Die Sammlung der Keil-
schriften enthält 15000 Tafeln. Für die griechischen und lateinischen In-
schriften ist ein besonderes Lapidarium mit etwa 1000 Originalinschriften
auf Stein, Marmor und Ton erbaut. Eine Studiensammlung allerersten Ran-
ges ist die der Proben von Bauwerken der archaischen, klassischen und helle-
nistischen Zeit sowie der römischen Baukunst. Mehrere Museumsabteilungen
 
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