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RUPRECHT II. RürRECHT III.

Inghen in die bücherei des artistenkollegiums, wenn der ort geeignet und sicher sei,
niederzulegen unter der bedingung, dass zwei magister des kollegiums bei ihrem eid
sorgfältig sie bewahren und alliährlich, so oft das verlangt würde, den beauftragten
der vier fakultäten ein inventarium vorlegen sollen. Ann. I, 62. 90

OCt. 10. Frid. Schauart, domprobst in Worms und kanzler der univ., über-
trägt dem Iohannes von Noet, decretor. dr., seine Stellvertretung. Ann. I, 63;
Copialbueh f. 38; gedr.: oben bd. I, 63 nr. 41. 91

llOV. 24. Rektor verbietet tauben der bürger in der stadt zu fangen oder
fangen zu lassen. Ann. I, 62v; Copialbueh f. 17; gedr.: oben bd. I, 63
nr. 42. 92

dec. 19. Rektor erinnert an die entrichtung der gebühr für den pedellen.
Ann. I, 63; gedr.: bd. I, 64 nr. 43. — Vgl. 1386 nov. 22. 93

— Der dekan von Neustadt, hauptexekutor der Privilegien des Studiums,
beschränkt in Übereinstimmung mit einem beschlusse der univ. vom 15. nov. [f. 62y]
die gewalt der subexekutoren dergestalt, dass dieselben — es sind die dekane von
S. Stephan zu Mainz, von S. Marien zu Frankfurt und Neuhausen, der archidiakon
von Goslar und Albert von Hesperg, kauonikus in Wirzburg — ausserhalb der Stadt-
mauern keine iurisdiction haben sollen. Ann. I, 63v. 94

1397.

febr. 12. Univ. beschliesst von den 100 gülden, welche der ältere herr
[Ruprecht II.] ihr versprochen hat, 24 an mag. Bertold de Huxaria zu geben, 6
an das artistenkollegium «pro reparacione canalis», und den rest auf den bau des
hauses neben dem der herren von Hirschhorn zu verwenden. Ann. I, 64. — Die
ausführung erfolgt märz 5. und mai 18. 95

mai 5. Univ. überlässt an Konrad Rosengart, thesaurar von S. Peter zu
Wimpfen im thal, auf dessen lebenszeit gegen einen zins von 7 8f heller den garten,
welcher früher der Iudenkirchhof war, einen benachbarten garten und ein haus, mit
dem vorbehalte iedoch der zurücknähme bei dringendem bedürfhisse. Ann. I, 64y.
Die gegenurknnde Rosengarts ibid. f. 29. 96

iuni 20. Iohannes de Noet, decr. dr., vicerektor, beglaubigt Nikolaus Moer
aus Utrecht als boten der univ. und ersucht alle geistlichen und weltlichen behörden,
ihn zu schützen und zollfrei zu lassen. Ann. I, 65; Copialbueh f. 39y; gedr.:
bd. I, 64 nr. 44. 97

iuni 25. Bürgerschaft von Heidelberg befreit auf bitte Ruprechts III. das
haus hinter der kapeile der univ., welches ietzt fr. Iohannes vom Wilhelmiterorden,
dr. th., bewohnt, von der 1 f£ heller betragenden Steuer auf so lange, als das haus
von der univ. verwendet werden wird. Ann. I, 65v. 98

inli 11. Univ. verlangt [vom propste der Praemonstratenser in RoggenburgJ,
welcher den Iohann Birkeler, bruder dieses klosters, iur. can. bacc. und angehöngen
der univ., in Ulm gefangen setzen Hess, dessen freilassung. Ann. I, 66. Vgl. aug. •

— Univ. beklagt sich bei Ulm über die gefangensetzung des Ion-
Birkeler. Ibid. 99
 
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