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LUDWIG IV.
iuli 22. Artistenfakultät beschliesst über den gebrauch der amtstraeht. Acta
fac. art. I, 87; gedr.: bd. I, 137 nr. 97. 286
aug. 23. Univ. verlangt von Iohann von Durmenez, propst von S. Peter zu
Wimpfen im Thal, dass er die pfändung, mit der er die guter ihres angehörigen
Wipert [Tanner] belegt hat, als gegen die Privilegien der univ. verstossend, auf-
hebe, zumal Wipert bereit sei vor dem bischofe von Worms oder vor der univ. ihm
rede zu stehen. Ann. II, 145v. 287
— Rektor zeigt dem domkapitel von Mainz an, dass der dortige kanonikus
Friedrich graf von Wertheim während der zwei iahre seines aufenthalts löblich ge-
lebt und seine Studien fleissig betrieben habe. Ann. II, 145v; gedr.: Toepke, ma-
trikel I, 208 anm. — Friedrich war nach der matrikel auch kanonikus von Köln,
ein söhn des grafeu Michael. 288
Sept. 22. Eugen IV. lädt die univ., unter beifügung der verlegungsbulle von
sept. 18. [Conc. coli. max. IX, 698] und seines und des markgrafen von Este ge-
leitsbriefes [ib. p. 710], zum besuche des konzils in Ferrara ein. Ann. II, 147
— 152v; gedr.: Iung, acad. Heid. act. ad conc. Const. etc. hist. p. 50. —- Der
univ. nov. 30. von einem päpstlichen boten übergeben. 289
nov. 25. Univ. erlaubt wegen des wüthens der pest ihren angehörigen an
weniger gefährliche orte zu ziehen, so dass dort lektionen und exercitien gehalten
und diese den Scholaren angerechnet werden dürfen. Ann. II, 147; gedr.: Toepke,
matrikel I, s. XXXVI anm. 2. 290
1438.
mai 5. Rektor bescheinigt an mag. Iohannes Meyen, testamentsvollstrecker
des mag. Gerbardus Brant, den empfang der von diesem vermachten bücher. Ann.
II, 154v. 291
aug. 12. Eugen IV. lädt die univ. zu den kirchlichen Verhandlungen in
Nürnberg ein. Dat. Ferrarie. Ann. II, 156v; gedr.: Iung, acad. Heid. act. ad
conc. hist. p. 52. 292
dec. 18. Univ. bescheinigt den empfang der ihr vom kurfürsten Ludwig III.
vermachten einzeln aufgeführten bücher. Orig. mit 6 siegeln: Karlsruhe, G. L. A.,
Pfalz, special. 1009 (conv. 80); abschr.: Copialb. d. univ. f. 75; gedr.: Acta
Palat. I, 406-420. 293
— Univ. setzt eine Ordnung fest für die benutzung der bücher und den
eintritt in die bibliothek. Copialbuch f. 80; gedr.: bd. I, 138 nr. 98. — Es folgt im
copialbuche f. 81v—83v ein stets gleichzeitig, vielleicht von den rektoren selbst,
fortgeführtes verzeichniss derienigen, welche bis 1515 den eid abgelegt und die
Schlüssel zur bibliothek erhalten haben. Vgl. den accessionskatalog der univ.-biblio-
thek 1396 bis 1432 bei Toepke, matrikel I, anhang IV. 294
1439.
ian. 2. Univ. beschliesst mit allen gegen zwei stimmen der artistenfak., eine
bibliothek mit zwei kammern im garten der univ. zu bauen, dessen nutzniessung d*e
magister der artistenfak. haben. Ann. II, 158. Vgl. Acta fac. art. I, 90. 295
LUDWIG IV.
iuli 22. Artistenfakultät beschliesst über den gebrauch der amtstraeht. Acta
fac. art. I, 87; gedr.: bd. I, 137 nr. 97. 286
aug. 23. Univ. verlangt von Iohann von Durmenez, propst von S. Peter zu
Wimpfen im Thal, dass er die pfändung, mit der er die guter ihres angehörigen
Wipert [Tanner] belegt hat, als gegen die Privilegien der univ. verstossend, auf-
hebe, zumal Wipert bereit sei vor dem bischofe von Worms oder vor der univ. ihm
rede zu stehen. Ann. II, 145v. 287
— Rektor zeigt dem domkapitel von Mainz an, dass der dortige kanonikus
Friedrich graf von Wertheim während der zwei iahre seines aufenthalts löblich ge-
lebt und seine Studien fleissig betrieben habe. Ann. II, 145v; gedr.: Toepke, ma-
trikel I, 208 anm. — Friedrich war nach der matrikel auch kanonikus von Köln,
ein söhn des grafeu Michael. 288
Sept. 22. Eugen IV. lädt die univ., unter beifügung der verlegungsbulle von
sept. 18. [Conc. coli. max. IX, 698] und seines und des markgrafen von Este ge-
leitsbriefes [ib. p. 710], zum besuche des konzils in Ferrara ein. Ann. II, 147
— 152v; gedr.: Iung, acad. Heid. act. ad conc. Const. etc. hist. p. 50. —- Der
univ. nov. 30. von einem päpstlichen boten übergeben. 289
nov. 25. Univ. erlaubt wegen des wüthens der pest ihren angehörigen an
weniger gefährliche orte zu ziehen, so dass dort lektionen und exercitien gehalten
und diese den Scholaren angerechnet werden dürfen. Ann. II, 147; gedr.: Toepke,
matrikel I, s. XXXVI anm. 2. 290
1438.
mai 5. Rektor bescheinigt an mag. Iohannes Meyen, testamentsvollstrecker
des mag. Gerbardus Brant, den empfang der von diesem vermachten bücher. Ann.
II, 154v. 291
aug. 12. Eugen IV. lädt die univ. zu den kirchlichen Verhandlungen in
Nürnberg ein. Dat. Ferrarie. Ann. II, 156v; gedr.: Iung, acad. Heid. act. ad
conc. hist. p. 52. 292
dec. 18. Univ. bescheinigt den empfang der ihr vom kurfürsten Ludwig III.
vermachten einzeln aufgeführten bücher. Orig. mit 6 siegeln: Karlsruhe, G. L. A.,
Pfalz, special. 1009 (conv. 80); abschr.: Copialb. d. univ. f. 75; gedr.: Acta
Palat. I, 406-420. 293
— Univ. setzt eine Ordnung fest für die benutzung der bücher und den
eintritt in die bibliothek. Copialbuch f. 80; gedr.: bd. I, 138 nr. 98. — Es folgt im
copialbuche f. 81v—83v ein stets gleichzeitig, vielleicht von den rektoren selbst,
fortgeführtes verzeichniss derienigen, welche bis 1515 den eid abgelegt und die
Schlüssel zur bibliothek erhalten haben. Vgl. den accessionskatalog der univ.-biblio-
thek 1396 bis 1432 bei Toepke, matrikel I, anhang IV. 294
1439.
ian. 2. Univ. beschliesst mit allen gegen zwei stimmen der artistenfak., eine
bibliothek mit zwei kammern im garten der univ. zu bauen, dessen nutzniessung d*e
magister der artistenfak. haben. Ann. II, 158. Vgl. Acta fac. art. I, 90. 295