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nOV. 4. Blicker Landschad, kurf. hofmeister, verlangt im auftrage des kurf.
in der nniv.-kongregation deren Zustimmung, dass die mit der medicinischen lektur
verknüpfte praebende mit iener zugleich auch laien übertragen werden könne, und
unterstützt dies durch den hinweis, dass schon kurf. Friedrich beim papste'eine
bez. bulle erwirkt habe [s. o. 1475], welche nur wegen seines todes nicht zugestellt
worden sei. — Univ. lehnt in ausführlicher motivirung die annähme ab. Ann.
III, 214 sq. 482

1480.

• • «Manuale scholarium, qui studentium nniversitates aggredi ac postea in
eis proficere instituunt. » Zarncke, die deutschen Universitäten im mittelalter s. 1
— 48. Mit besonderer beziehung auf die Heidelberger Verhältnisse unter kurf.
Philipp, vgl. Zarncke's anm. s. 221 — 232, auch über die zahlreichen älteren
drucke. 483

(mül'7.) Iacobus Wimpfeling de Schietstadt mag., dekan der artistenfak.,
macht als vicekanzler des Wormser propstes Udalrich von Helmstat bekannt, dass
er am nächsten dinstage 16 baccalarien die licentia in artibus übertragen werde.
[s. a.] Acta fac. art. II (auf der innenseite des deekels); aus fol. 99v ergiebt sich,
dass diese promotion 1480 märz 8. statt hatte. 484

april 23. Rektor verbietet nachtigallen zu fangen, namentlich in der nähe
des Schlosses, sowie aus den Wäldern «maien» zu holen. Ann. III, 218; gedr.:
bd. I, 193 nr. 134. 485

OCt. 11. Univ. gewährt wegen der pest in üblicher weise die erlaubniss zur
auswanderung und gestattet den drei magistri principales bursarum sich andere zu
hülfe zu nehmen «legendo et exercendo pro forma». Ann. III, 220; gedr.: Toepke I.
s. XXXVIII anm. — So sind denn nov. 30. in Ueberlingen fünf Scholaren vor-
läufig aufgenommen und später 1481 mai 25. in Heidelberg intitulirt und vereidigt
worden. Toepke I, 366. 486

1481.

febr. 18. Rektor fordert alle wegen der pest weggezogene lehrer und schüler
auf, da die krankheit vorüber sei, auf montag nach Invocavit [märz 12.] zurück-
zukehren, bei Verlust ihrer stellen und i-echte. Ann. III, 222v; gedr.: Toepke I,
s. XXXIX anm. 487

Sept. 28. Artistenfak. führt die gleichstellung der via antiquorum und via
modernorum auch in bezug auf die ethica durch. Acta fac. art. II, 104; gedr.:
bd. I, 193 nr. 135. 488

(lec. 29. Univ. bittet auf ansuchen des kapitels von S. German und S. Moriz
in Speier den papst, dass er die Vergünstigung des Iakob Candel, welche das durch
krieg und feuer ganz herabgekommene stift schwer schädige, einschränke. Ann.
III, 235v. 489

1482.

(mai 28.—iuni 23.) Univ. verwirft die durch den dompropst lohann

kämmerer von Dalburg an sie gestellte zumuthung des kurf., den von ihr auf die

medicinische lektur gewählten dr. Martin [Rentz von Wiesensteig] fallen zu lassen

und die einkünfte dieser stelle dem vom kurf. begünstigten dr. lost zu überweisen.
 
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