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1614-1618. 183

febr. 18. Kurf. veranlasst die univ., dem Christoph Iugnitius [so], prof. math.,
zu befehlen, dass er nach dem geböte der kurf. kanzlei die vorrede seines im vorigen
iahre erschienenen buehs «Parallela apocalyptica » umändere. Ann. XXVIII, 150. —
Iugnitius entschuldigt sich bei der univ. und wurde darüber unterrichtet, was zu
thun sei, um das buch von der censur gebilligt zu sehen. 1509

febr. 25. Univ. berichtet dem kurf., dass Iugnitius zur änderung der vor-
rede bewogen worden sei. Ueber das buch selbst könne sie kein urtheil fällen, da
sie dasselbe noch nicht gesehen, geschweige denn gelesen habe. Ann. XXVIII, 156.

1510

april 9. Kurf. beauftragt den rektor, die Studenten, welche den diener des
in Heid. residirenden Französischen agenten misshandelt haben, zu bestrafen, «be-
vorab weiln uns dran gelegen, daß ihme agenten kein ursach sich desen, wie er sich
verlauten laßen, anderstwo auch zu beschweren, gegeben, oder uns dardurch nit
etwan ferner ungelegenheit zugezogen werde». Ann. XXVIII, 173v. — Univ. be-
richtet april 10., sie könne nicht strafen, da eine schuld der studenten nicht er-
wiesen sei; darauf verlangt der kurf. april 11. Zusendung der akten, um den agenten
zufriedenzustellen. Dieser gab sich aber erst zufrieden, als abgesandte der univ.
ihm die Sache dargelegt und die Studenten sich persönlich bei ihm entschuldigt
hatten, fol. 198. 1511

aug. 29. Kurf. zeigt der univ. an, dass er auf ansuchen der generalstaaten
der vereinigten provinzen in Niederland die theologen Abr. Scultetus, Paul Tossanus
und Heinr. Alting zu der nationalsynode [in Dordrecht] abzuordnen gedenke. Man
möge also Scultetus und Alting beurlauben und für die Vertretung in ihren lekturen
sorgen. Ann. XXVIII, 205v. 1512

Sept. 2. Univ. erwidert, es sei ohne Schädigung der studirenden nicht wohl
möglich, aus der erst kürzlich ergänzten theol. fak. mehr als einen professor zu
beurlauben. Ibid. 206. — Da der kurf. aber auf der abordnung der zwei wegen
der Wichtigkeit der synode beharrt, macht die univ. sept. 19. vorschlage für ihre
Vertretung. Vgl. Acta fac. theol. I, 211, nach welchen der kurf. sowohl von den
generalstaaten als auch von den grafen von Nassau zur beschickung der synode ein-
geladen war und Pareus die abordnung wegen seines alters abgelehnt hatte. Die
deputirten reisten oct. 8. ab und kehrten mai 12. zurück. Cod. Palat. nr. 1854
f. 114t. 1513

Sept. 13. Pareus schreibt an Festus Hommius, pastor in Leyden, dass er bei

seiner Schwächlichkeit die weite reise zur nationalsynode nicht wagen dürfe. Er

nabe sich deswegen bei seinem fürsten entschuldigt und für sich drei bewährte leute

vorgeschlagen, die dann auch kommen würden. «Proxima sabbathi d. Altingus

Parat abitum cum mercatoribus Francofurtensibus in patriam Embdam, unde negotiis

confectis ad vos descendet. Duo alii subsequentnr secundo Rheno ad tempus dictum.»

werde inzwischen den theologischen Unterricht fortsetzen, damit sich der glänzende

reis von zuhörern, besonders aus Ungarn, nicht verlaufe. München, k. bibl.,

Camerar. IX, 86. . 1514

nOT, 10. Kurf. zeigt der univ. an, dass er zur Verschönerung der stadt in

Vorstadt eine neue gasse bauen lassen wolle, wozu einige stücke von den univ.-

°ai en nöthig seien. Er bietet als entschädigung ebensoviel boden von seinem
 
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