1685—1686. 221
auf dem schlösse erwarten solle: «Ist zwar vor dissem nicht geschehen, sondern erst
den tag hernach, wann das praesent gehorsambst überreicht worden. Und seind
vor disses mahl zwar die sambtlichen h. professores (aber der syndicus und biblio-
thecarius nit) erschienen, aber ohne scepter,» Man begab sich am 3. aug. nicht
als körperschaft, sondern ieder einzeln aufs schloss, um im grossen saal des Ott-
Heinrichbaus den kurf. zu erwarten. Ibid. 450. 1794
aug. 6. Bericht des Syndikus Runckel über die audienz der univ. bei dem
kurf., die Überreichung des geschenkes, die rede des rektors de Spina und des kurf.
antwort. Ann. XXXVII, 450-457. 1795
aug. 25. Kirchenrath [dr. Fabritius, lic. Naurath, dr. Salmuth, dr. Burchard]
beräth über den kurf. befehl, dass die schlosskapelle zum katholischen gottesdienst
eingerichtet und die S. Iakobskapelle zu ihrem aufbau ausgeräumt werden solle.
Man beschliesst, es dabei bewenden zu lassen, da die erstere ein stück des kurf.
hauses sei, die letztere aber zwar von den Euprecht 1394 [s. o. ur. 64] dem general-
studium und den Studenten der Cistercienser übergeben, später iedoch, ohne dass
sich darüber bei der univ., im Verwaltungsarchiv oder bei der pflege Schönau etwas
schriftliches findet, irgendwie der univ. entzogen und mit dem zugehörigen hause und
garten zu zwecken der herrschaft verwendet worden sei, zuletzt zum poliren der ge-
schütze des obristlieutenant Dürr., Cod. Heid. 364 (Batt.) nr. 58 f. 109. 1796
OCt. 23. Kurf. Verwaltung erkennt die forderung der univ. auf Zahlung der
von den kurf. Ott Heinrich und Ludwig ihr bewilligten rente von 2000 fl. als be-
rechtigt an, erklärt aber, nicht zahlen zu können, besonders da die Unterhaltung der
sapienz, des Waisenhauses und der vier «kostbaren » spitäler zu Heidelberg, Mann-
heim und Frankenthal, auch die vielen nothwendigen bauten grosse summen erfor-
derten. Ann. XXXVII, 464. 1797
HOT. 16. Bericht des Syndikus Runckel über den in gegen wart des kurf. etc.
zur feier seines tags zuvor stattgehabten gebui'tstags im «brabeuterium » gehaltenen
festakt. Ann. XXXVII, 468. 1798
«ec. 23. Bericht des Syndikus Runckel über eine audienz der univ. beim kurf.,
in welcher sie um genehmigung der wähl seines sobnes Friedrich Wilhelm zum
rektor des folgenden iubilaeumsiahres bittet und dr. Spina nach ertheilter geneh-
m'gnng dem prinzen mit einer Lateinischen rede die beiden matrikelbücher übergiebt,
damit er sich einzeichne und sein wappen dazu malen lasse. Ann. XXXVII, 472
—488 und über die einführung des prinzen in den rektorat am 29. f. 488—492.
~~ »gl. Heinze, Heid. univ.-iubilaeen s. 31 anm. 16. 1799
• • Mehrere Studenten bitten den kurf., da sie auf eine eingäbe an den Senat
°nne antwort gelassen worden sind, ihnen zu gestatten, «dass sie sich in allen an-
ständigen exercitiis vermög eines dazu anführenden exercitienmeisters frei und ohn-
gehmdert üben und darinnen qualificirt machen, einfolglich eine compagnie unter
«eh aufrichten dürfen». Konzept [ohne daten, nach 1685]: cod. Heid. 389, 5
(käst. 559) D. 1800
1686.
»an. 28. Bericht des Syndikus Runckel über das ceremoniel bei Verlesung der
gesetze, welche in gegen wart des kurf., seines sohnes und des hofes durch den pro-
auf dem schlösse erwarten solle: «Ist zwar vor dissem nicht geschehen, sondern erst
den tag hernach, wann das praesent gehorsambst überreicht worden. Und seind
vor disses mahl zwar die sambtlichen h. professores (aber der syndicus und biblio-
thecarius nit) erschienen, aber ohne scepter,» Man begab sich am 3. aug. nicht
als körperschaft, sondern ieder einzeln aufs schloss, um im grossen saal des Ott-
Heinrichbaus den kurf. zu erwarten. Ibid. 450. 1794
aug. 6. Bericht des Syndikus Runckel über die audienz der univ. bei dem
kurf., die Überreichung des geschenkes, die rede des rektors de Spina und des kurf.
antwort. Ann. XXXVII, 450-457. 1795
aug. 25. Kirchenrath [dr. Fabritius, lic. Naurath, dr. Salmuth, dr. Burchard]
beräth über den kurf. befehl, dass die schlosskapelle zum katholischen gottesdienst
eingerichtet und die S. Iakobskapelle zu ihrem aufbau ausgeräumt werden solle.
Man beschliesst, es dabei bewenden zu lassen, da die erstere ein stück des kurf.
hauses sei, die letztere aber zwar von den Euprecht 1394 [s. o. ur. 64] dem general-
studium und den Studenten der Cistercienser übergeben, später iedoch, ohne dass
sich darüber bei der univ., im Verwaltungsarchiv oder bei der pflege Schönau etwas
schriftliches findet, irgendwie der univ. entzogen und mit dem zugehörigen hause und
garten zu zwecken der herrschaft verwendet worden sei, zuletzt zum poliren der ge-
schütze des obristlieutenant Dürr., Cod. Heid. 364 (Batt.) nr. 58 f. 109. 1796
OCt. 23. Kurf. Verwaltung erkennt die forderung der univ. auf Zahlung der
von den kurf. Ott Heinrich und Ludwig ihr bewilligten rente von 2000 fl. als be-
rechtigt an, erklärt aber, nicht zahlen zu können, besonders da die Unterhaltung der
sapienz, des Waisenhauses und der vier «kostbaren » spitäler zu Heidelberg, Mann-
heim und Frankenthal, auch die vielen nothwendigen bauten grosse summen erfor-
derten. Ann. XXXVII, 464. 1797
HOT. 16. Bericht des Syndikus Runckel über den in gegen wart des kurf. etc.
zur feier seines tags zuvor stattgehabten gebui'tstags im «brabeuterium » gehaltenen
festakt. Ann. XXXVII, 468. 1798
«ec. 23. Bericht des Syndikus Runckel über eine audienz der univ. beim kurf.,
in welcher sie um genehmigung der wähl seines sobnes Friedrich Wilhelm zum
rektor des folgenden iubilaeumsiahres bittet und dr. Spina nach ertheilter geneh-
m'gnng dem prinzen mit einer Lateinischen rede die beiden matrikelbücher übergiebt,
damit er sich einzeichne und sein wappen dazu malen lasse. Ann. XXXVII, 472
—488 und über die einführung des prinzen in den rektorat am 29. f. 488—492.
~~ »gl. Heinze, Heid. univ.-iubilaeen s. 31 anm. 16. 1799
• • Mehrere Studenten bitten den kurf., da sie auf eine eingäbe an den Senat
°nne antwort gelassen worden sind, ihnen zu gestatten, «dass sie sich in allen an-
ständigen exercitiis vermög eines dazu anführenden exercitienmeisters frei und ohn-
gehmdert üben und darinnen qualificirt machen, einfolglich eine compagnie unter
«eh aufrichten dürfen». Konzept [ohne daten, nach 1685]: cod. Heid. 389, 5
(käst. 559) D. 1800
1686.
»an. 28. Bericht des Syndikus Runckel über das ceremoniel bei Verlesung der
gesetze, welche in gegen wart des kurf., seines sohnes und des hofes durch den pro-