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IOHANN WILHELM.

der kurf. «selbst an solcher angegebener weis kein belieben haben dürfte». Konzept
von Leuneschloss: cod. Heid. 386, 2 (käst. 105) 0. — Vgl. Ann. XLI, 139. 1968

iuli 19. Senat gewährt den studiosen, dass sie bei den bevorstehenden fest-
liehkeiten wegen der Institution der Oberpfalz den verlangten aufzug halten dürfen,
iedoch «ohne einige consequentz aufs künftige und nur allein quoad hunc actum».
Ann. XLI, 143. 1969

1709.

iuni 2. Kurf. befielt der univ., dafür sorge zu tragen, dass dem dissoluten
leben der studiosen, sowohl der iuristen als auch anderer fakultäten, gesteuert werde.
Karlsruhe, G. L. A., univ. Heid. 868; abschrift: cod. Heid. 386, 2 (käst. 105) 0. 1970

iuli 10. Kurf. an die univ.: er erwarte, dass die professoren seine massregeln
gegen das ärgerliche leben und die insolentien der Studenten dadurch unterstützen
werden, dass sie ihre Obliegenheiten fleissig wahrnehmen und den Studenten nicht
anlass zu müssiggang geben. Ibid. 1971

iuli 11. Kurf. an die regierung: er verordnet, um den nächtlichen Schläge-
reien der Studenten, handwerksbursehen und Soldaten ein ende zu machen, dass, wer
nachts ohne licht auf der Strasse gefunden werde, von den patrouillen zur wache
zu bringen sei. Ibid. — Univ. hatte dies iuni 12. empfohlen, «so fern die schöne
anstalt mit den nachtlaternen nicht alhier, wie vieler andern orthen auch, gemacht
werde». Vgl. Ann. XLI, 207. 1972

iuli 24. Kurf. regierung zu Heidelberg wünscht, nachdem sie wegen «der
grossen nächtlicher weil fast täglich entstandener Schlägereien» eine Verordnung
wegen des ungebührlichen degentragens hat ergehen lassen, dass nun auch die univ.
wenigstens den theologis philosophis uriä eloquentisten und absonderlich den Stipen-
diaten aller religionen den degen untersage und überhaupt die delikte der Studenten
«nicht so levi manu tractire». Cod. Heid. 386, 2 (käst. 105) 0. 1973

iuli 30. Senat beschliesst, sich dagegen zu verwahren, dass die kurf. regie-
rung in Sachen der disziplin Vorschriften mache. In bezug auf das verbot des
degentragens selbst war man der ansieht, dass es entweder auf alle Studenten aus-
gedehnt oder gar nicht erlassen werden müsse. Ann. XLI, 209v. — Protokoll

einer weiteren dadurch veranlassten sitzung aug.{6.: cod. Heid. 386, 5 (käst. 112) E.

1974

Sept. 12. Senat bedroht Tollner mit zurückhalten der besoldung, wenn er

nicht die bibliothek in Ordnung bringe und den katalog anfertige. Ann. XLI, 219.

1975

1710.

mai 3. Senat beschliesst, iedem Wiedertäufer und lutherischen im Zellerthale
freizustellen, ob er sich vom reformirten oder vom katholischen pfarrer daselbst
kopuliren lassen wolle. Ann. XLII, 15. 1976

dec. 12. Senat beschliesst, statt der von den reformirten professoren beim
kurf. erbetenen anstellung eines reformirten ordentlichen professors der philosopbie
nur die eines ausserordentlichen professors zu befürworten. Ann. XLII, 44v. 1977

dec. 19. Senat beschliesst, dass künftig ieder promotus der univ.-bibliothek
ein buch geben solle, iedoch mit der ausnähme, dass sämmtliche promoti der philos.
fak. zusammen schon mit einem buche dieser resolution genug thun können. Ann.
XLII, 47v. 1978
 
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