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248 KARL PHILIPP.

1721.

iuni 19. Senat beschliesst auf antrag des p. Gündel betr. die Herstellung
eines theatri philosophici, dass solches zwar gemacht,, zuvor aber deliberirt werden
solle, woher die erforderlichen mittel zu nehmen seien. Ann. XLVII», 59. 2003

Sept. 10. Senat schlägt das gesuch der lutherischen im Zellerthal, sich ein
Oratorium dort erbauen und ihr exereitium religionis üben zu dürfen, mit dem be-
merken ab, «dass, weilen dieselbe das exereitium religionis zu zeit des geschlossenen
Baadischen friedens im Zellerthal nicht gehabt, mithin solches neuerlich nicht prae-
tendiren könten, dieselbe sich dessen bei Vermeidung herrschaftlicher andung zu
enthalten hetten». Ann. XLVIIa, 84. 2004

dec. 29. Aus Heidelberg wird nach Regensburg gemeldet: « Bei hiesiger univ.
haben catholici contra statum pacis Westphalicae et Ryswicensis es so weit gebracht,
dass wann eine catholisehe promotion ist, solche candidati darbei ihr glaubens-
bekanntnüss nach der bulla und formula Pii IV. öffentlich in auditorio ablegen,
mithin unter dem nahmen der sogenannten ketzer die evangelische praeeeptores und
professores verdammen und dieselbe zu verfolgen sich verpflichten, welches nicht mit
anzuhören und mit ihrer gegenwart und stillschweigen zu authorisiren, einige re-
formirte professores zwar abzutretten pflegen, andere aber und in specie Thyllius
darbei bleiben.» « Dictat. Regenspurg d. 17. ian. 1722 per Chur-Sachsen.» Faber,
Europ. Staats-Cantzley XLII, 409. 2005

1722.

illli 27. Kurf. regierang zu Mannheim weist auf beschwerde der univ., dass
von des Syndikus und bibliothekars dr. Cloeter kindern und erben entgegen den
univ.-privilegien der «zehende pfenning» als abzugsgeld gefordert sei, die hofkammer
an, davon abstand zu nehmen. Abschr.: Ann. XLVIIa, 257; München, k. bibl.,
cod. germ. 2556: Kurpf. Verordnungen 1722—36 f. 1. 2006

1723.

mal 15. Senat beschliesst, die einladung der univ. Altorf zu ihrem iubilaeum
am 29. iuni durch prof. eloq. Pastoir beantworten zu lassen und prof. Mieg dahin
abzuordnen. Ann. XLVIIb, 31. 2007

Sept. 16. Kurf. benachrichtigt die univ., dass er auf bitte des rektors und

des kollegiums soc. Iesu dem professor der moraltheologie, der diese schon lange gratis

gelesen, die gewöhnliche besolduug eines professors der theologie bewilligt habe, und

bestimmt, dass fortan ieder professor der moraltheologie zugleich mathesin lesen solle.

Karlsruhe, univ. 868; Ann. XLVIIb, 60; Acta fac. theol. I, 461'. - Vgl. oct. 25.

2008

Oct. 2. Senat beschliesst gegen das verlangen der regierung, dass die univ.
bei wichtigen eingaben etc. Stempelpapier zu benützen habe, nachdrücklich zu pro-
testiren, da sie. in folge ihrer Privilegien und des mit Kurpfalz getroffenen Vergleichs
davon befreit sei. Ann. XLVIIb 60. 2009

Oct. 25. Kurf. eröffnet der univ. auf die beschwerden der reformirten profes-
soren anlässlich des dem prof. theologiae moralis zugewandten gehalts [vgl. sept. 16.],
dass «gleichwie i. eh. d. intention gar nicht ist, dass anderer religion studiosi zu
besuchung der cathol. professorum philosophiae collegien gleichsam gezwungen und
die von denen A. C. verwanten vermög obhabenden gradus zu haltung der privat-
 
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