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318 KARL THEODOR. MAXIMILIAN IOSEPH.

tragen Hessen und dann zu Heid. iuristen würden: ieder ankömmling, der nicht
akademisch logik und metaphysik gehört hat, müsse sich darin, vor der aufnähme
in die höheren fakultäten, von der philos. fak. gründlich prüfen lassen. Acta fac.
theol. II: cod. Heid. 358, 612 f. 135v; gedr.: bd. I, 438 nr. 281. 2501

IlOV. 17. Praesidialversammlung zu Mannheim berichtet, dass sie sich in be-
zug auf den Vorschlag des dermaligen rektors Mai, «wornach die zeither per vota
maiora der 4 facultäten entschieden wordene professorswahlen als ein missbrauch
der akad. Verfassung aufgehoben und nur das gutachten der einschlägigen fak. als
der einzig competente richter im wahlgeschäfte erkannt werden möge» [vgl. sept. 10.],
vielmehr nach anhorung der oberkuratel und auf ein bündiges gutachten des
akad. Senats für beibehaltung der bisherigen praxis, nämlich vorschlage zu lehrstellen
durch den akad. senat machen zu lassen nach vorgängiger Vernehmung der betr.
fakultät, entschieden habe, besonders weil «nebst der Wissenschaft auch noch andere
eigenschaften des lehrers geprüft werden müssten und hierüber der senat allerdings
urteilen könne.» München, E.-A., Churpf. geh. rath, univ. Heid. nr. 256. — Kurf.
entscheidet demgemäss 1798 dec. 16. Orig.: Karlsruhe, G. L. A., univ. Heid.
nr. 439. 2502

dec. 12. Univ. schildert dem kurf. ihre noth, da wein-, frucht- und geld-
besoldungs-quartale mehrfach im rückstand sind und der kredit ietzt als verschwunden
anzusehen ist, die kreditoren der univ. aber — und unter diesen zuerst der prof.
v. Traitteur — von dieser ihr geld verlangen und dadurch «den baldigen Umsturz
derselben veranlassen dürften». Im anschluss an die vorschlage Mai's bittet sie
nochmals: die fonds der akademie zu Mannheim und der aufgelösten Lazaristen ihr
als eigenthum zuzutheilen. Konzept: cod. Heid. 385, 15 (käst. 35) B; Orig.:
München, R.-A., Churpf. geh. rath, univ. Heid. nr. 256. 2503

1799.
ian. 23. P. Kaspar Schmitt, Pfalz-Bair. wirkl. geistl. rath, dr. theol. und öff.
lohrer der kirchengeschichte an der hohen schule zu Heid. und ihr deputirter [in
München], richtet an den kurf. in ihrem namen die bitte, dass zur Verhütung ihres
völligen Umsturzes und zur erhaltung der nothleidenden professoren, denen auch
das letzte quartal wiederum nicht ausgerichtet worden ist, 1. die aufgelaufene
univ.-schuld als landessehuld anerkannt und den kreditoren der fonds der Mannh.
akademie als Unterpfand angewiesen, — 2. die veränsserung der überrheinischen
kapitalbriefe und die Verwendung der sog. schankungsgelder zur befriedigung der
, rückständigen interessen und besoldungen gestattet, und — 3. der wirkliche geld-
vorrath im Lazaristenfond zur abhilfe der dringendsten bedürfnisse überlassen werde.
— Beigelegt ist ein ausführliches promemoria, welches 1. die wirkliche läge der
univ., 2. die nachtheile aus ihrem Umsturz, 3. die mittel demselben vorzubeugen
erörtert. In anläge nr. 2: Uebersicht der aufgenommenen kapitalien [1780—98:
79001 fl.]. Orig.: München, R.-A. 1. c. 2504

ian. 29. Kurf. ernennt den reg.- und oberappellgerichtsrath freih. v. Lamezan
zum reg.-vicekanzler mit der damit verbundenen besoldung und zum zweiten ober-
kurator der univ. mit einem iährlicbon gehalt von 300 fl, aus dem univ.-fonds, und
überlässt demselben zur zeit auch das lehenskommissariat. — Zur nachaclitung »a
 
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