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Alembert, Jean Le Rond d'; Weissegger von Weissenegg, Johann Maria [Übers.]
Des Herrn von Alemberts Anfangsgründe der Philosophie (Band 1) — Wien, 1787

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https://doi.org/10.11588/diglit.22590#0107
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wegen sie ausgeübetzu haben, aufmunterte. Die
Mora! führte demnach die Realität, und Gerech-
tigkeit der ungeschriebenen Gcsetze.aus eben den
Gründen ein, wodurch die Gesetzgeber genöthi--
get worden sind, bei der Uibcrtrecung dieser
Gesetze nachsichtig zu sein. Beinebens konnten
die Gesetzgeber auch vermuthen, daß die Men,
scben sich schon selbst bei der Ulbercretung solcher
Art Gerechtigkeit verschaffen würden, indem sie
die Strafbaren entweder mit Schande, oder
Verachtung , oder mit Entziehung ihres Beistan,
des strafen; doch wenn die Gesetzgeber so darü,
ber gedacht haben, so muß man gestehen, daß
sie eine zu gute Meinung vom menschlichen Herz
gehabt hatten.

Die Beobachtung der natürlichen geschriebe-
nen Gesetze nennet man Rechtschaffenheit;
(probirc) die Ausübung der natürlichen unge-
schriebenen Gesetze heißt Tugend« Diese Aus-
übung ist der eigentliche Gegenstand der Moral:
denn die Strenge der Gesetze, welche die Furcht
hervorbringt, ist die wirksamste Moral, die
man den Verbrechen entgegen setzen kann ; und
die wahre Moral, die nämlich, welche die Tu,
gend lehrt, ist die Ergänzung der Gesetze.
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