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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Denkmalpflege im ländlichen Raum — Heft 1.1981

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Weidner, Hartmut P.; Gläntzer, Volker: Das westliche Niedersachsen, der Regierungsbezirk Weser-Ems: entwicklungsgeschichtliche Erläuterungen zum Umfeld der Reiseroute und der Fahrtziele
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https://doi.org/10.11588/diglit.50202#0025
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Volker Gläntzer/HCP Weidner

Das westliche Niedersachsen,
der Regierungsbezirk Weser-Ems
Entwicklungsgeschichtliche Erläuterungen zum Umfeld der Reiseroute und der Fahrtziele

Zur historischen Entwicklung
Der durch die Bezirksreform von 1977 geschaffene Regie-
rungsbezirk Weser-Ems umfaßt das gesamte westliche Nie-
dersachsen. Diese moderne verwaltungsmäßige Klammer
faßt Gebiete zusammen, die sich durch ganz unterschied-
liche historische Entwicklungen und durch eine reiche land-
schaftliche und kulturräumliche Vielfalt auszeichnen.
Nach langem und kompliziertem Ringen mit kleineren, aber
auch ehemals mächtigen regionalen Herrschaftsträgern hat-
te sich in diesem Raum seit ca. 1400 eine stabile territoriale
Gliederung durchgesetzt, die sich aus den weltlichen Territo-
rien des Fürstentums Ostfriesland, der Grafschaft bzw. des
Herzogtums Oldenburg und aus den geistlichen Territorien
der Niederstifts Münster und des Hochstifts Osnabrück zu-
sammensetzte; dazu kamen im Süd-Westen noch die kleine-
ren, selbständigen Grafschaften Bentheim und Lingen.
Durch die Verhandlungen von 1803 und 1815 wurde das sä-
kularisierte Niederstift Münster geteilt: Die nachmaligen
Kreise Vechta und Cloppenburg kamen zum Land Olden-
burg, die emsländischen Teile erhielt Hannover. Da die
schon früher mit Hannover verbundenen Gebiete der Graf-
schaft Bentheim und des Hochstifts Osnabrück ebenfalls
endgültig an Hannover fielen, waren nun die Gebiete des
nachmaligen Regierungsbezirks Osnabrück erstmals in einer
Hand vereinigt. Mit dem seit 1744 preußischen Ostfriesland
und dem weiterhin selbständigen Land Oldenburg war die
Trias der späteren niedersächsischen Regionalgliederung
(bis 1977: Reg.-Bez. Osnabrück, Reg.-Bez. Aurich und
Verw.-Bez. Oldenburg) vorgezeichnet.
Die diesen Verwaltungsgrenzen zugrunde liegende ältere
Territorialgliederung spiegelt sich noch in den Kreisgrenzen
oder in volksläufigen Landschaftsbezeichnungen. Der
Großkreis Osnabrück mit den Altkreisen Bersenbrück, Os-
nabrück, Wittlage und Melle bildet z. B. den Gebietsnach-
folger des Hochstifts Osnabrück; die beiden Kreise Vechta
und Cloppenburg werden als „Oldenburger Münsterland“
und so als zu Oldenburg gekommene Teil des ehemaligen
Niederstifts Münster charakterisiert. Ungeachtet der groß-
räumigen Machtverschiebungen und der neuen Verwal-
tungseinheit hat sich in allen Teilgebieten ein sehr lebendiges
Bewußtsein von den historisch stabilen Kleinräumen erhal-
ten, das noch durch landschaftliche und kulturelle Sonde-
rungen gestützt wird.
Die Fahrtroute führt durch die wichtigsten dieser histori-
schen Landschaften: Varnhorn, Hogenbögen und Bühren
gehören zum Oldenburger Münsterland, Gehrde und Vehs
gehören zum Artland, dem Nordteil des Hochstifts Osna-
brück, Sögel gehört zum ehemals münsterischen Emsland,
die übrigen Stationen gehören zu Ostfriesland.

Zur landschaftlichen und naturräumlichen Gliederung
Von den Ausläufern der Mittelgebirge im Süden bis zu den
ostfriesischen Inseln im Norden zeigt das Gebiet die wichtig-
sten norddeutschen Landschaftsformen, deren Abfolge im
wesentlichen eine west-östlich verlaufende querzonige Glie-
derung besitzt.
Das Osnabrücker Hügelland zwischen Teutoburger Wald
und Wiehengebirge zeigt ein relativ starkes, durch zahlreiche
Bäche gegliedertes Relief mit waldbestandenen Höhen sowie
Acker- und Grünflächen in den Talmulden. Dem relativ stei-
len Nordabfall des Wiehengebirges ist im östlichen Teil ein
schmales, sanft welliges Vorland mit fruchtbaren Lößböden
vorgelagert.
Aus dem Urstromtal des Osnabrücker Tieflandes ragen die
bewaldeten Endmoränenzüge der Ankumer Berge im We-
sten und der Dammer Berge im Osten deutlich hervor, das
übrige Land ist fast eben. Im Westen geht es in die Emsnie-
derung über, im Osten wird es begrenzt durch die Moorflä-
chen um die Hunte. Im Quakenbrücker Becken zwischen
den Endmoränen hat die Hase ein äußerst fruchtbares
Schwemmland geschaffen.
Der nördlich anschließende, größte Teil unseres Gebietes
wird durch zwei große Geestplatten gebildet. Die oldenbur-
gisch-ostfriesische Geest im Norden wird durch die Moore
der Leda-Jümme-Niederung von der Meppen-Nienburger
Geest getrennt. Ihre Landschaft ist zwar flach, aber nicht
eben. Ihr meist welliges Relief wurde durch die Grundmorä-
nen geformt, zusätzliche Sandaufwehungen erreichen auch
etwas größere Höhen, im Westen — im Hümmling — bis zu
70 m. Auch die Geest war früher in weiten Teilen von Moo-
ren überzogen, aus denen nur kleine trockene Siedlungsin-
seln herausragten, die im Laufe der Zeit ständig vergrößert
wurden. Das Landschaftsbild wird daher stark durch die
Siedlungs- und Kultivierungstätigkeit geformt. Die Baum-
kämpe der Siedlungen und die durch Hecken, Gehölze und
Baumgruppen gegliederten landwirtschaftlichen Flächen bil-
den das hier charakteristische Bild einer Parklandschaft.
Der ostfriesischen Geest legt sich zum Meer hin und an den
Unterläufen von Ems und Weser in unterschiedlicher Breite
die Marsch vor, die durch Eindeichungen ständig vergrößert
wurde. Neben den Siedlungen bestimmen die von diesem
Prozeß zeugenden alten Deiche die Gliederung der sonst fla-
chen Landschaft.
Dieses in West-Ost-Zonen gegliederte Gebiet wird an seinen
Rändern von süd-nord-längsgelagerten Durchbrüchen be-
grenzt: Im Westen ist dies die Niederung der Ems mit ihren
zum Teil noch heute unkultivierten großen Moorgebieten
(Bourtanger Moor), im Osten — zum großen Teil schon

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