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Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]; Institut für Denkmalpflege [Hrsg.]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: Das Fenster im Baudenkmal — Hannover: Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Heft 12.1994

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Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland: Hinweise für die Behandlung historischer Fenster in Baudenkmälern
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https://doi.org/10.11588/diglit.51143#0010
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ginge auch das letzte Beweisstück für ihre authentische Gestaltung
verloren. Zumindest ein Originalfenster sollte auch unter schwierig-
sten Umständen als Dokumentation an jedem Bau erhalten bleiben,
auch wenn dies wegen des schlechten Erhaltungszustandes einen
sehr hohen Instandsetzungsaufwand verursacht Die Gleichmäßig-
keit der Gestaltung aller Fenster eines Bauwerks ist dagegen kein
denkmalpflegerisches Ziel.
- Ersatzfenster, die anstelle erhaltenswerter (Anteil an der Denkmalei-
genschaft), aber nicht erhaltungsfähiger historischer Originale treten,
müssen sich in Material und Gestaltung sowie in der Funktion der
Beschläge exakt an ihrem Vorbild orientieren, um möglichst viel von
der verlorenen historischen Aussage weiter zu überliefern und eine
gute Integration in die Gesamtheit eines historischen Gebäudes und
seines Alterungsprozesses zu erreichen. Als Werkstoff für den Ersatz
historischer Holzfenster kommt demnach nur das authentische
Material Holz in Frage. Nur mit diesem Baustoff ist ein detailgetreuer
individueller Nachbau der zahllosen historischen Varianten auch
wirtschaftlich möglich (Plastikfenster sind dagegen nur in standardi-
sierten Serienprofilen konkurrenzfähig). Nur mit Holz ist die Nachbil-
dung der aus dem Holzbau entwickelten historischen Formen über-
haupt logisch verständlich und sinnvoll.
- Beim Ersatz von nicht erhaltenswerten Fenstern (ohne Anteil an der
Denkmal Eigenschaft), kann wegen fehlender Originale ein Nachbau
nicht gefordert werden. Der Ersatz muß sich aber in jedem Fall in
das Erscheinungsbild des Denkmals integrieren.
- Für die denkmalgerechte Gestaltung bietet das Prinzip moderner
Verbundfenster Konstruktionen oder Kastenfenster die besten Vor-
aussetzungen, weil sich bei diesen Ausführungsarten, die schall- und
wärmetechnisch ohnehin bessere Eigenschaften aufweisen als Iso-
lierglasfenster, die neuzeitlichen Standards der Fenstertechnik pro-
blemlos mit den Forderungen der Denkmalpflege verbinden lassen.
Bei Isolierglasfenstern ist dies in der Regel nicht möglich, weil sie
größere Profilstärken erfordern als die historischen Fenster.
- Der genaue denkmalgerechte Nachbau historischer Fenster setzt ein
exaktes Aufmaß des Bestandes voraus. Dieses Aufmaß ist zugleich
Bestandteil des Antrages für die denkmalrechtliche Genehmigung.
Nach der Fertigstellung der Ersatzfenster dient es als Dokumentation
für die Bauweise der verlorenen Originale und die Abweichungen
der nachgebauten Fenster von ihren Vorbildern sowie als Beleg für
die von der zuständigen Denkmalbehörde auszustellende Bescheini-
gung zur Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen
gemäß § 7 i, § 11 b bzw. § 10 f Abs. 2 Einkommensteuergesetz durch
den Bauherrn.
Steuervergünstigungen
Die Inanspruchnahme der steuerlichen Begünstigung gemäß § 7 i,
§ 11 b und § 10 f Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (früher § 82 i
und k der Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist nur mög-
lich
- bei erhaltenswerten Fenstern (mit Anteil an der Denkmaleigen-
schaft) eines Gebäudes, die noch erhaltungsfähig sind, für die Repa-
ratur und Funktionsanpassung (nicht für deren Erneuerung),
- bei erhaltenswerten Fenstern, die nicht mehr erhaltungsfähig sind,
für den detailgenauen Nachbau mit den erforderlichen Funktionsan-
passungen,
- bei nicht erhaltenswerten Fenstern für neue Fenster, die sich in das
Baudenkmal integrieren, ohne den Bestand zu stören.

Diese Stellungnahme wurde erarbeitet von der Arbeitsgruppe Bautechnik der Vereini-
gung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 1991

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