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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0183

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ja er trug auf gänzliche Abschaffung der Officiersstellen an, da ihr
ganzes Geschäft eigentlich nur darin bestände, beim Namensfeste des
Churfürsten und bei andern Festlichkeiten „vor dem Rathhaus zu pa-
radieren." Doch stellte der Stndtrath die von der Beschwerde vorge-
gebene Besetzungsart in Abrede.
Die Regierungscommission konnte sich nicht ganz dem Antrag
des Stadtraths anschließen; bei Besetzung der Stellen durch den Stadt-
rath sei auf das Verdienst und den Rang der Anzustellenden Rück-
sicht zu nehmen; ganz könne man die Officiers nicht abschaffen, da
sie durch die Unterofsiciere die Wachtliste führen, die Bürgerschaft auf
die Wachen zu laden, zu Feierlichkeiten zu berufen, überhaupt das
Commando zu führen hätten. Dagegen müßten die kostspieligen Uni-
formen abgeschafft und diese denen der Gemeinen ähnlich werden;
nur ein goldenes Epaulette und der bordirte Kragen solle, wie beim
Militär, auch die Stadtoffiziere auszeichnen; dadurch tonnten auch
Aermere zu diesen Stellen gelangen. Die Steiggelder aber wurden
gänzlich verboten.
4. Die Freicompagnie nahm die 4. Beschwerde in Anspruch.
Außer den 2 Stadtcompagnien bestand schon seit langer Zeit eine
dritte, die sogenannte Freicompagnie, in welche stiftungsgemäß nur
solche Bürger ausgenommen werden sollten, welche 20 Jahre lang in
einer der activen Compagnien gedient und die bürgerlichen Lasten ge-
tragen haben oder durch körperliche Gebrechen dazu qualificirt sind.
Es war dies demnach eine Art Jnvaliden-Compagnie. Das Haupt-
geschäft derselben bestand darin, die gewöhnlichen bürgerlichen Wachen
zu versehen, wenn andere hierzu berufene Bürger aus irgend einem
Grunde verhindert waren, der Wachtpflicht persönlich zu genügen. Für
diesen Dienst wurden die Freisoldaten bezahlt und zwar von denen,
deren Stelle sie vertraten. Nach und nach war es Gebrauch ge-
worden, daß kein Bürger mehr persönlich die Wache bezog, daß also
die Freicompagnie ausschließlich den Wachtdienst versah.
Die Beschwerde ging dahin, daß bei der Aufnahme in die Frei-
compagnie willkürlich verfahren würde, daß ins Besondere ganz junge
Bürger Aufnahme fänden, wodurch die Absicht der Anstalt, ältere
Bürger zu erleichtern, vereitelt wurde. — Zudem wurden bei den
Dienstleistungen der Freicompagnie mehrere Unterschleife getrieben;
 
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