178
ungeachtet unter ihm sich die städtischen Gesälle, wie z. B. durch die
Brücke, den Holzlauer, Markt, Aeeis und besonders durch den Wald
sich sehr vermehrt hatten. So hatte jetzt Stadtdirektor Traiteur
diese kolossale Summe zu tilgen. Abgesehen von dieser ihm von
seinem Vorgänger überlieferten unliebsamen Arbeit mußte Traiteur
in Folge eines Privatvertrags der Wittwe des Sartorius jährlich
1200 fl. bezahlen, da er doch selbst nur 400 fl. von der Stadt, 16
Malter Korn und 1 Fuder Wein von der Hofkammer erhielt.^)
Die städtischen Baulichkeiten im Besondern gaben der
Bürgerschaft wegen der großen Summen, die sie verschlangen, Anlaß
zu den bittersten Klagen. Dieserhalb ordnete auch die Regierung
sofort an, daß, ehe ein Neubau vorgenommen oder eine Reparatur
ausgeführt werde, vorher über jede Veränderung ein Oeeonomierath
abzuhalten sei, dein die Vierer und Zunftdeputirte anwohnen sollten
und daß mit diesen eine Besichtigung vorzunehmen sei. Die Arbeiten
sollen dann, wenn sie genehmigt, öffentlich versteigert, für jede Ver-
wendung über 50 fl. die Regierungsgenehmigung eingeholt, sonst
aber durch den städtischen Baumeister unmittelbar, jedoch auch nur
nach Besichtigung durch die Vierer und Zunftdeputirte, der Bau in
die Hand genommen werden. Für alle diese Verrichtungen durften
aber keine besondere Gebühren erhoben werden.
D Traiteur dankte der Bürgerschaft für ihre wohlwollende Gesinnung.
Er habe nach dem Tode des Sartorius sich um die Stelle beworben, mit ihm
Hofger. Nath Wedekind; dieser habe der Wittwe des Sartorius fl. 1200 für
den Fall versprochen, daß er die Stelle erhalte, so sei ihm also nichts andres
übrig geblieben, als dasselbe zu thun. Er bittet nun, da er diese Summe, selbst
wenn er die Taren und Gebühren dazu rechne, aus seiner Besoldung nicht be-
streiten könne, selbst um Abnahme dieser Last. Wiewohl sich auch die Untersuch-
ungskommission hiefür verwendet, so wurde die Bitte vom Churfürsteu doch als
auf einem Privatvertrag beruhend, abgeschlagen.
Der Stadtrath hatte zur Erläuterung der Angelegenheit folgendes Ge-
schichtliche angeführt: Die Baukommission, bestehend aus dem Stadtdirektor,
einigen Rathsgliedern, dem Stadtbaumeister und dem Stadtrechner hat nur bis
1778 exisiirt und ist an den Beizug der Vierer nicht gebunden gewesen. Seit
1781 besorgten der Stadtdirector mit dem Baumeister Alles allein, ohne ein
Rathsglied zuzuziehen. Stadtrath und Stadtdirector wünschten jetzt selbst die
Beigabe von Bürgern, da es nach der letzteren Hebung die übrigens von der Re-
gierung angeordnet war, bei den vielen Baulichkeiten unmöglich wäre, daß zwei
Personen damit fertig würden.
ungeachtet unter ihm sich die städtischen Gesälle, wie z. B. durch die
Brücke, den Holzlauer, Markt, Aeeis und besonders durch den Wald
sich sehr vermehrt hatten. So hatte jetzt Stadtdirektor Traiteur
diese kolossale Summe zu tilgen. Abgesehen von dieser ihm von
seinem Vorgänger überlieferten unliebsamen Arbeit mußte Traiteur
in Folge eines Privatvertrags der Wittwe des Sartorius jährlich
1200 fl. bezahlen, da er doch selbst nur 400 fl. von der Stadt, 16
Malter Korn und 1 Fuder Wein von der Hofkammer erhielt.^)
Die städtischen Baulichkeiten im Besondern gaben der
Bürgerschaft wegen der großen Summen, die sie verschlangen, Anlaß
zu den bittersten Klagen. Dieserhalb ordnete auch die Regierung
sofort an, daß, ehe ein Neubau vorgenommen oder eine Reparatur
ausgeführt werde, vorher über jede Veränderung ein Oeeonomierath
abzuhalten sei, dein die Vierer und Zunftdeputirte anwohnen sollten
und daß mit diesen eine Besichtigung vorzunehmen sei. Die Arbeiten
sollen dann, wenn sie genehmigt, öffentlich versteigert, für jede Ver-
wendung über 50 fl. die Regierungsgenehmigung eingeholt, sonst
aber durch den städtischen Baumeister unmittelbar, jedoch auch nur
nach Besichtigung durch die Vierer und Zunftdeputirte, der Bau in
die Hand genommen werden. Für alle diese Verrichtungen durften
aber keine besondere Gebühren erhoben werden.
D Traiteur dankte der Bürgerschaft für ihre wohlwollende Gesinnung.
Er habe nach dem Tode des Sartorius sich um die Stelle beworben, mit ihm
Hofger. Nath Wedekind; dieser habe der Wittwe des Sartorius fl. 1200 für
den Fall versprochen, daß er die Stelle erhalte, so sei ihm also nichts andres
übrig geblieben, als dasselbe zu thun. Er bittet nun, da er diese Summe, selbst
wenn er die Taren und Gebühren dazu rechne, aus seiner Besoldung nicht be-
streiten könne, selbst um Abnahme dieser Last. Wiewohl sich auch die Untersuch-
ungskommission hiefür verwendet, so wurde die Bitte vom Churfürsteu doch als
auf einem Privatvertrag beruhend, abgeschlagen.
Der Stadtrath hatte zur Erläuterung der Angelegenheit folgendes Ge-
schichtliche angeführt: Die Baukommission, bestehend aus dem Stadtdirektor,
einigen Rathsgliedern, dem Stadtbaumeister und dem Stadtrechner hat nur bis
1778 exisiirt und ist an den Beizug der Vierer nicht gebunden gewesen. Seit
1781 besorgten der Stadtdirector mit dem Baumeister Alles allein, ohne ein
Rathsglied zuzuziehen. Stadtrath und Stadtdirector wünschten jetzt selbst die
Beigabe von Bürgern, da es nach der letzteren Hebung die übrigens von der Re-
gierung angeordnet war, bei den vielen Baulichkeiten unmöglich wäre, daß zwei
Personen damit fertig würden.