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Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg: eine Vierteljahresschr — 1.1868

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XXIV. Heidelberger städtische Verhältnisse und Zustände im 18. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.35626#0199

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gegeben worden, ohne daß die Gemeinde wäre befragt worden")
— Der Stadrath wehrte sich gegen diese harte Beschuldigungen, in-
dem er geltend machte, daß er immer die beste Ordnung gehalten
und nach der Angabe der Forstbehörde gehandelt habe; es seien
immer zu allen Holzgeschäften der herrschaftliche und städtische
Forstmeister, je ein Rathsherr, Vierer und Gemeindebürgermeister
beigezogen worden; der Förster von Rohrbach oder Gaiberg habe immer
ein Verzeichniß des zu fällenden Holzes ausgestellt, welches nach
erfolgter Regierungsgenehmigung dem Stadtrath zum Vollzug über-
wiesen worden sei. Die obengenannte „Holzcommission" maß dann
den District aus, ließ die Versteigerung bekannt machen und voll-
ziehen, welche letztere dann wieder von der Regierung genehmigt
wurde. Man habe aber eine viel zu hohe Meinung von der Größe
des Stadtwaldes; er betrage nicht, wie die Beschwerde angebe 30,000,
sondern nur 8—10,000 Morgen. — Die Regierung ordnete hierauf
an, daß für den größten Theil der empfangenen Holzbesoldungen
Ersatz geleistet und die Verabreichung in Zukunft abgestellt werden
mußte. Beim Zuzug der Commission zu allen Holzgeschäften habe
es künftighin zu verbleiben, doch sollen die Personen jährlich wech-
seln und die taxmäßige Gebühr beziehen. Die Ausrottungen und
Umwandlungen zu Ackerfeld wurden untersagt; die Nottstücke muß-
ten in Zukunft mit Gehölz besamt werden. Die Waldschiitzen er-
halten von da an 25 fl. jährliche Besoldung nebst den: Fanggeld für
Frevler.
Ein Stein des Anstoßes war hiebei auch der Wald der soge-
nannten Rathsbruderschaft. Diese war eine seit uralter Zeit
bestehende Stiftung, von der die ältesten Urkunden dein: Stadtbrand
zu Grunde gegangen sind und zur Zeit der Beschwerde nur noch

So besäße Gg. Schneider ein Stück an der städtischen Grenze gegen
Neckargemünd, den sogen. Schneckenbuckel; Prinzcarlwirth Scherer von dort habe
sein Eigenthum in den städtischen Wald hinein ausgedehnt; auf dem Busen-
bronner — oder Kohlhof seien seither nur zwei Beständer gewesen, jetzt 13, so
sehr viel Wald habe man hier ausgestockt. Dazu sei zur Versteigerung der All-
mente in der Gegend vor dem obern Thor bis an den Wolfsbrunnen, vom
Klingenthor bis an den Seegarten keine Negierungsgenehmigung eingeholt und
auch die Versteigerung nicht öffentlich bekannt gemacht worden,
 
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