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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Unser Ehemals und Jetzt: eine historische Skizze
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0047
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33 —

noch mehr Widerwillen gegen dieses, gegen die aufgedrungenen
„Fremden", die „Badischen", kund gab.
Als man in den verschiedenen Gebieten der angefallenen
Lande das badische Wappen anschlug, gieng manchem red-
lichen Alten ein Stich durchs Herz und mancher Junge vergriss
sich an dem Symbole der neuen Obrigkeit. Ja, an etlichen
Orten konnte sich das Volk gar nicht in den Gedanken dieser Ver-
änderung finden und vom „badisch werden" lange keinen andern
Begriff als die Conscription seiner Söhne gewinnen.
Im Breisgau — in der Heimath des zäringischen Fürsten-
geschlechtes (so bald verlieren oder verschwächen sich oft geschichtliche
Erinnerungen), suchte der edle von Rotteck seine Landsleute
mit der schönen Wendung zu trösten, daß sie einen guten
Fürsten verloren hätten, um den besten zu erlangen; aber noch
viele Jahre hegten die Breisgau er, wie im Unterlande die
Pfälzer, mit wenig verheimlichter Vorliebe die Hoffnung, wieder-
an ihr angestammtes Fürstenhaus zurückzugelangen.
Das ist jetzt vorüber und die Thränen und das Blut eines
unglücklichen Revolutionskrieges haben inzwischen die ba-
dischen Bevölkerungen nur fester zusammengekittet. Und jetzt
erst, nach den Gährungen eines politischen Parteikampfes von
drei Jahrzehenten, wird sich unser Verfassungswesen zur
ruhigeren Verhandlung über mehr praktische Fragen des Lan-
des und Volkes im Verkehre, in der Gesetzgebung und im Staats-
haushalte allmählig abklären.
Der Leser betrachte hier unsere Länderkarte aus dem
vorigen Jahrhunderte und werfe einen Blick auf unser Ehemals
zurück. Wie in einer ganz andern, ganz neuen Welt befinden
wir uns jetzt gegen früher!
Vereinigt unter einem Fürstenhause und unter der gleichen
Verfassung; verwaltet durch eine wohlgegliederte humane Re-
gierung , deren geordnete und durchsichtige Staatsverwaltung mit
jeder Rechnungsabhör unser Vertrauen rechtfertigt und erneuert;
gefördert im Verkehre jeder Art durch eine Staats-Eisenbahn,
welche uns nach allen Seiten mit den Nachbarländern verbindet;
gehoben endlich durch eine vielseitige, auf zahlreichen Volks- und
Badenia, 1858, 3
 
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