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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

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Bader, Joseph: Eine altbadische Fürstengestalt: nach Bild und Schrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0067
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Diese üblen Zustände wurden durch die Juden und Mäkler
im Kleinen, durch mächtige Geldleute, durch Gcwerbs - und
Handelsgesellschaften im Großen ausgebeutet. Es war
denselben ein Leichtes, sich überall Thore und Thüren zu öffnen,
um ihre Zwecke zu erreichen. Sie machten wo möglich alle
übrigen Gelder ihren Interessen dienstbar, zogen sie an sich
und wucherten damit.
Dafür brachten sie dann eine Unzahl von Luxusdingen
unter die Bevölkerungen und steigerten die Mo besucht durch
immer neue Künste. Die Menge verlor den Geist der Spar-
samkeit, gewöhnte sich cnüs Schwelgen und verarmte mehr und
mehr; es entstanden übermäßige Reichthümer neben einer weit
verbreiteten Armuth.
Reichthum aber und Armuth neben einander untergra-
ben vollends die Sittlichkeit. An diesem Grundübel litt man
damals in Deutschland, wie man heutzutage daran leidet. Die
Geld fürst en und die großen Gesellschaften verdarben
dem Bürger in den zahlreichen Städten sein Gewerbe und raub-
ten ihm feine Nahrung. Dadurch verarmte endlich auch der bisher
wohlhabende Mittelstand, neben dessen Ueberresten eine Menge
besitzloser Leute— ein eigentliches Proletariat heranwuchs.
Es begann ein unruhiges Drücken und Drängen in den
Bevölkerungen, ein allgemeines Mißbehagen, eine allgemeine Un-
zufriedenheit, und ein lauter Schrei lief durch die Nation
nach Abhilfe im heiligen Reiche, nach Verbesserung in Haupt
und Gliedern.
An vielfachen und theilweise trefflichen Verbesferungsplanen
fehlte es nicht. Man wollte den verlornen Nation al Verb and,
die verschwundene politische Einheit, durch ein deutsches Parlament
oder „Reichsregiment", wie die nntergegangene innere Sicherheit
und Rechtsordnung durch ein „Reichskammergericht" und einen
„ewigen Landfrieden" wieder herbeiführen.
Aber es lastet von jeher ein Fluch auf unfern nationalen
Bestrebungen; auch damals endigten sie in einem erbärmlichen
Mißlingen, und die reichen, herrlichen, überall thätig gewesenen,
leider uneinigen, verführten und betrogenen Kräfte rächten sich
 
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