Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 1.1859

DOI Heft:
Inhalt
DOI Artikel:
Bader, Joseph: Das badische Unterland: eine Skizze
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.42306#0353
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
335

Hofen an einem sehr lustigen Ort, das an allen Dingen zur
Aufenthaltung der Menschen genug besitzt, und der Wein, der
da wachset, wird vor anderem sehr weit verführt."
„Es hat auch dieser Flecken viel schöner Steinbrüch, daraus
die Burger jährlich nit einen kleinen Gewinn schöpfen. So
haben sie auf ihren eigenen Kosten im Jahr 1666 ein' schöne
steinerne Bruck über die Tauber gebauen, dergleichen man im
ganzen Taubergrund nit mehr findet."
Bis in's fünfzehnte Jahrhundert waren die historischen Ent-
wickelungen in unserem Ober- und Unterlande so ziemlich die
gleichen; wahrend jener wichtigen Periode giengen dieselben aber
großenteils sehr aus einander. Denn schon unter Friderich dem
Siegreichen gestaltete sich in der Pfalz ein sürstlich-büreaukra-
tisches Regiment. An die Stelle der alten Herrschaftsgebiete trat
die Eintheilung in Aemter, das Gerichtswesen wurde in die
Kanzeleien gebannt und das ständische Element möglichst
niedergehalten, bis es völlig erlosch.
Ganz ähnlich .gestaltete sich die Landesordnung und Verwal-
tung im Badischen, wo die Landstände, nachdem sie anfangs
mehr Geltung gefunden, seit dem 30jährigen Kriege ebenfalls
abgiengen, wenn man die zeitweise Beiziehung von Amtspfle-
gern und Ortsschuldheißen zur Berathung über verschie-
dene Landschaftssachen (wie sie auch anderwärts ftattfand) nicht
etwa ein ständisches Institut nennen will.
Dieser Mangel an Landftänden, an Reichsabteien,
Reichsstädten und kaiserlichen Land- oder Geschwornen-
gerichten, deren im Oberlande noch bis zur neuern Zeit be-
standen haben, ließ die unterländischen Gebiete — gegenüber dem
bunten Herrschafts- und Verfassungswesen, wie solches dort sich
darftellte, als eine monotone Länderreihe erscheinen und die Volks-
geschichte in den Actionen der Fürstenhäuser und ihres Regi-
mentes beinahe völlig untergeh'n.
Sehen wir indessen von dem geschichtlichen Gepräge ab, so
dürfen die unterländischen Bevölkerungen sich ohne Scheu
neben die oberländischen stellen, was freilich der Pfälzer für sei-
nen Theil als ungenügendes Zugestandniß zurückweisen wird.
 
Annotationen