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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Geschichte der Stadt Hüfingen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0559
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Der Bürgernutz en besteht in 4 Jaucherten und 2 Vier-
teln Garteu-, Wiesen- und Ackerlandes, 2 Klaftern Holzes, 100
Reiswellen und 2000 Stücken Torfes.

An Hand elsge w achs en werden gebaut Hanf, Flachs,
Rehs und Kleesamen; Wasserwerke sind im Betrieb, nebst
den beiden herrschaftlichen Mühlen, eiue Walke und Säg-
mühle, erstere 1777 von Georg Steiner, letztere von seinem
Nachfolger errichtet; eine Oelmühle, aus alter Zeit im Besitze
der Familie Götz; eine Gipsmühle, Wasserkalkfabrik
und Thonbrennerei, errichtet von meinem Vater; die tober-
sche Wollenspinnerei, 1829 als Gipsmühle gebant, nachdem
von meincm Vater ein Gipslager auf der Hüfinger Gemarkung
entdeckt worden war.

Aus altväterlichen Zeiten ist nachträglich zu erwähnen, daß
der Stadtrath mit einem Schuldheißen, einem Bürgermeister
(später Stabhalter), cilf Rathsverwandten, drei zugegebenen Rich-
tern und dem Stadtschreiber besezt war; den Schuldheißen
bestellte der Landesherr, Bürgermeister und Nath bildeten
den administrativen Theil des Ortsvorstandes. Dre Competcnz
dieser Vorgesetzten erstreckte sich natürlich nnr auf die niedere
Gerichtsbarkeit. Die Bürgerschaft war leibeigen, d. h. die
Bürger mußten gewisse Frondienste leisten und dnrften ohne
Erlanbniß ihres angestammten Herrn keinem anderen unterthan
werden oder sich anderswo niederlassen.

Gemeindedienste gab es polizeiliche und ökonomische.
Zu den polizeilichen gehörten der Pfennigpfleger, die Thor-
und Nachtwächter, der Stadtknecht, die Feuerschaner, der Stnben-
meister, die Bannwarte, die Gewicht- nnd Maßschätzer, die Brod-
und Weinschätzer, die Fleisch- und Kornschätzer, die Häring-, Salz-
und Roßschätzer; zu den ökonomischen dieHirten sür Pferde,
Hornvieh, Schweine und Schafe.

Geht man die Verordnungen der hüfingischen Vorfahren
durch, so verrathen sie einen, namentlich das Wohl der ärmeren
Klasse bezweckenden Geist dcr Güte, Fürsorglichkeit und Billigkeit,
welcher alle Anerkennung verdient. Sie sind aus langer Erfah-
rnng hervorgegangen und immer praktisch eingerichtet.

Bsdenia, II. ^5
 
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