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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Zunftempörungen in Konstanz. Nach den Quellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0582
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1430", feierlich verlesen. Derselbe enthielt solgende wesentlichen
Bestimmungen, wie sie in Kürze lauten:

„Aller Streit nnd Unwille zu Constanz wegen des Ge-
schehenen soll aufgehoben, und die alte Stadtordnung von
weiland Kaiser Karl wieder hergestellt sein."

„Es wird also künftighin der kleine Rath mit 10 von
den Geschlechtern und 10 von der Gemeinde besetzt, nebst einem
Vogte, Ammann und Bürgermeister, zusammen aus 23
Personen. Würde ein großer Rath nothwendig sein, so soll
derselbe aus 15 von den Geschlechtern und eben so Vielen von
der Gemeinde bestehen, im Ganzen also aus 30 Personen. Was
nnn die Mehrheit des kleinen und großen Rathes von 53
Mitgliedern beschließt, dabci soll es verbleiben."

„Allsährlich sollen die Stellen eines Bürgermeisters
und Vogtes in der Art gewechselt werden, daß einer von den
Geschlechtern die erstere, und ein anderer die letztere bekleidet,
und so umgekehrt. Zehn Männer aus den alten Geschlechtern
und ebenso viele von der Gemeinde wählen zusammen die Zwöl-
fer, welchen sodann die Wahl der 20 Rathsmitg lied er ob-
ligt. Kommen sie nicht überein, so wählen sie mit dem jeweili-
gen Reichsvogte, als. dem 13ten, einen Rath, bei dem es
sodann zu verbleiben hat."

„Da aus den Zünften und ihren Trinkstuben vieles Un-
heil hervorgegangen, so werden dieselben aus zehn vermindert,
und diese haben zu schwören, dem Bürgermeister, Ammann und
Rathe gchorsam zu sein. Sie dürf«r keinen besonderen Rath
mehr bilden, sondern sollen ihre Angelegenheiten zur Austragung
vor den Bürgermeister und Rath bringen."

„Die Leinweber- und Gerberzunst, aus welcher der
Auflauf gegen den alten Rath und die Jnden entstanden, sollen
aufgclöst und in andere Zünfte vertheilt; die einzelnen Zunst-
banner abgethan und Alles unter das „Stadtbanner" gestellt,
und die Sturmglocke fortan von zwei Rathsmännern aus den
Geschlcchtern und der Gemeinde besorgt werden."

„Da die goldene Bulle den Städten verbietet, die eige-
nen Leute, Vogtleute, Pfandleute und Hintersassen der alten Ge-
 
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