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Qorra b. Sank als Statthalter von Ägypten.

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'azfz aus den führenden Stellen verdrängen. Diese Animosität gegen das Gedächtnis des
'Abd el-'azfz hielt sich auch noch unter el-Walld, der, wie wir sehen werden, Qorra veranlaßte,
selbst die Bauten, die den Ruhm seines Onkels verkündigten, durch Neubauten zu ersetzen.1)
Hier genügt es, darauf hinzuweisen, wie nachteilige Folgen ein solcher Gegensatz zwischen
einem Statthalter und seinem Vorgänger für die Entwicklung des Landes haben mußte. Es
gab also, wo wir hinblicken, eine Fülle von unausgeglichenen Schwierigkeiten, die einen Nach-
folger des endlich vom Chalifen abberufenen 'Abdallah erwarteten. Der Mann, der in solcher
Zeit nach Ägypten gesetzt wurde, muß in hohem Maße das Vertrauen seines Herrn besessen
haben. Dieser Mann war Qorra b. Sarfk.
Am 3.2) respektive 13.3) Rabl' I a. H. 90, an einem Montag, zog Qorra in Fustät
ein. Ihm war die ganze Verwaltung, auch das Steuerwesen unterstellt; deshalb erscheint
auf allen Urkunden, auch in Steuersachen, sein Name, während bei seinem Nachfolger eine
Trennung der beiden Hauptzweige der Verwaltung eintritt, und demgemäß nicht mehr der
Name des Statthalters, sondern des Finanzdirektors auf den Urkunden, Aichungsmarken
und Glasgewichten erscheint. Er blieb im Amte ununterbrochen bis zum Rabl' I des
Jahres 96, d. h. bis zu seinem Tode; als genaues Todesdatum wird Donnerstag 24. Rabi' I
angegeben.4) Eine andre scheinbar ganz unverfängliche Version setzt seinen Tod ins
Jahr 95. Er sei im gleichen Monat wie Haggäg gestorben, und am gleichen Tage seien
die beiden Todesnachrichten beim Chalifen eingetroffen.5) Diese offenbar unrichtige Angabe
dürfen wir nun nicht ohne weiteres als unwesentlich beiseite lassen; eröffnet sie uns
doch einen Blick in die Entstehung der so scharfen und ungünstigen Kritik, welche die
arabischen Historiker an der Persönlichkeit Qorras üben. Alle Traditionen, in denen der
Name des Haggäg vorkommt, sind nach der bösen Seite ebenso tendenzverdächtig, wie nach
der guten Seite die Traditionen mit dem Namen des 'Ali, des 'Abbas oder des Omar b.
'Abd el-'azfz. Namentlich ist es für einen Statthalter stets ein moralisches Todesurteil, wenn
er in irgendeine noch so äußerliche Parallele zu Haggäg gesetzt wird. Nun haben wir eine
solche Tradition von Qorra und zwar stammt sie aus dem Munde Omars II. Zum eisernen
Bestand der Aussprüche des letzteren gehört seine an unendlich vielen Stellen6) überlieferte
Kritik der Statthalter Walids: «El-Haggäg im 'Jräq, el-Walid in Syrien, Qorra b. Sarfk in
Ägypten, Otmän in el-Medma, Hälid in Mekka: 0 mein Gott, die Welt ist erfüllt mit Be-
drückung und Gewalttat; so schaffe den Leuten Erleichterung!» Kurz darauf wären in einem
Monat Haggäg und Qorra gestorben, bald darauf auch Walfd, und die beiden anderen wurden
abgesetzt. So hätte Gott Omars Bitte erfüllt. Die Entstehung dieser Tradition ist durch-
sichtig: Der Abgott der Frommen, Omar II., wird in Gegensatz zu dem glänzendsten der
Omajjaden gesetzt. Man wußte, daß Haggäg und Qorra bald nacheinander gestorben waren,
während das von den anderen nicht zu behaupten war; so wurde die Geschichte pointiert
in einer Weitergestaltung7): An einem Tage traf die Todesnachricht von Haggäg und von
Qorra in Damaskus ein; Walfd bestieg die Kanzel und rief Gott für sie an; das empörte den
anwesenden Omar derartig, daß er Gott bat, er möge ihn zu jenen beiden gelangen lassen,
eine Bitte, die Gott alsbald erfüllte.
Eine spätere Zeit, in der man den Omajjaden und ihren Statthaltern alles Schlechte
zutraute, nahm auch diese offenbar tendenziöse Nachricht für bare Münze. Das Todesjahr
des Haggäg stand fest; also mußte auch Qorra a. H. 95 gestorben sein. Dies die Folge der
Tradition auf chronologischem Gebiete; noch schlimmer war sie im Bereich der persönlichen
*) B. Tagrlbirdi I, 244, 1. β) B. Tagrlbirdi I, 243, 8; andere Version ib.
2) B. Tagrlbirdi I, 241 pu. 248,9; B. el-Atlr IV, 461, 14 und in allen Biogra-
3) Hitat I, 302, 15. phien ‘Omars.
9 gitat 1, 302, 19; B. Tagrlbirdi I, 243, 4 ’) B. Tagrlbirdi I, 242, 13.
s) B. Tagrlbirdi I, 242 unten.

Papyri Schott-Reinhardt. I.

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