Sprache, Stil und Geist.
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logischen Verirrungen der schon damals peinlich beobachtete Gebrauch von «-lA führt,
zeigt I, 25, wo es in einem irrealen Bedingungssatz erscheint und der Komik nicht entbehrt.
An neuen Wörtern ist bloß Jia = Erheber (der Getreidesteuer) zu nennen. Außer
in den vorliegenden Urkunden (III, 25 ff.) kann ich das Wort sicher (punktiert) belegen in
PSR 431,3, wo ein JÜI «Oy erwähnt wird. Dieser Qdbbal erfüllt annähernd die
Funktionen des Kajjal. Welches griechische Amt er bezeichnet, ist nicht sicher zu belegen
(s. unten Abschn. I, 5a). Von den Bezeichnungen ähnlicher Beamten wie σιτομέτρης (Berl.
Griech. Urk. II, 399, 10; III, 838, 10, 16 — beide aus dem Ende des sechsten Jahrhunderts —),,
μεσίτης (ib. II, 683—89; 695, 1) — Vermittler am Thesaurus und σιτοπαραλήμπτης (ib. 425, 5)
paßt die letzte am besten zu der Grundbedeutung von Qabbcd — Annehmer, Empfänger, die
ja auch in der Form = Steuereinnehmer erscheint (MPER II/III, 165).
Bereits vollständig arabisiert erscheint das Fremdwort hurj, plur. ahrä-, vielleicht ist
auch dies wie maks. (s. unten Absclyi. I, 5b) schon im Heidentum ins Arabische eingedrungen.
Sonst aber ist es auf römischem Gebiet übernommen. Die Form hurjun für δρριον resp. όρεΐον,
ώρεΐον gleich horreum1) könnte verführen, hierin eine Stütze für die alte Aussprache des tanwin
zu erblicken. Das gleiche gilt für = modius und ähnliche Worte. Ich halte das für
unmöglich; einmal werden in byzantinischer Zeit die Endungen gern weggelassen, und dann
ist überhaupt nur der erste Teil der Worte arabisiert?) Zur Sache ist zu bemerken, daß
die Latinisierung3) horreum für θησαυρός erst in später, nachdiokletiänischer Zeit ein tritt und
wie mir scheint ein Beweis ist für die Militarisierung des Steuerwesens. Denn das Latei-
nische ist die Militärsprache. Diese Militarisierung ist ja auch für das Träq belegt (Abü
Jusuf 61 unten), war also gemeinorientalisch.
Eine besondere Erörterung verlangen die Namen der Maße. Als Gegensätze er-
scheinen kail el-daimus (III, 41)' und el-qanqcd (III, 44); letzteres soll an Stelle des ersteren
treten. Das arabische ist schon lange als das griechische δημόσιον erkannt. Am
häufigsten ist es im Sinn von ,Bad’ oder ,Gefängnis’.4) In unsrer Urkunde erscheint es im
Sinne von μέτρον δημόσιον. Was darunter zu verstehen ist, weiß ich nicht; Wilcken, Ostraka
I, 769 f. sieht darin das μέτρον θησαορικόν; aus griechischen Urkunden sind eine Reihe solcher
μέτρα δημόσια bekannt: Amherst Pap. II, Nr.LXXXVIII, Z. 23 (S. 110); CVII, 12 (S. 134); CVIII,
15 (S. 136); CXX, 14 (S. 147); Berl. Griech. Urk. I, 67, 7; III, 716, 7; 755, 6; 787, 5; 792, 11; 807,
13; 834, 15. [Nicht zu verwechseln sind diese δημόσια mit den in Urkunde V und VI vor-
kommenden, die für gizja stehen (s. unten Absehn. I, 5a); bei ihnen ist τελέσματα zu ergänzen.]
Jedenfalls steht diesem öffentlichen Maß das Qanqalmaß entgegen. Da qanqal nicht erst
ein Import der Araber ist, handelt es sich also nicht um den Gegensatz von einem neuen
zu einem alten Maß, sondern wahrscheinlich um den eines in den verschiedenen Provinzen
differierenden Lokalmaßes zu einem staatlichen Normalmaß. Dies qanqal ist uns aus den
9 van Bbrchem, Impöt foncier 49 Anm. 1; Ρκ.έν-
kel, Arant. Fremdwörter 136.
2) Was häufig; vgl. für δημόσιον oder
bei N. Pr. wie J-~j für Βασίλιος (Nr. I, 2; II, 3 usw.),
wofür freilich auch A—. (Nr. XIV; PSR 275) und
Cüsa, Diplonti 82, 15 belegt ist. Nachträglich
finde ich die gleiche Bemerkung bei Casanova, Noms
Coptes (1. c.) 77.
8) Vgl. Wessely, Die lateinischen Elemente in der
Gräzität der ägyptischen Papyrusurlcunden, Wien.
Stud. 1902, Bd. XXIV, Heft 1; Belege für die δρρια
ib. S. 44 [Sep. A.]; ferner derselbe, Stud. z. Pal. 476.
4) Frjenkel, Aram. Fremdwörter 281; Dozv, Sup-
plemente.?., wo auch dieNebenformen angegeben sind.
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logischen Verirrungen der schon damals peinlich beobachtete Gebrauch von «-lA führt,
zeigt I, 25, wo es in einem irrealen Bedingungssatz erscheint und der Komik nicht entbehrt.
An neuen Wörtern ist bloß Jia = Erheber (der Getreidesteuer) zu nennen. Außer
in den vorliegenden Urkunden (III, 25 ff.) kann ich das Wort sicher (punktiert) belegen in
PSR 431,3, wo ein JÜI «Oy erwähnt wird. Dieser Qdbbal erfüllt annähernd die
Funktionen des Kajjal. Welches griechische Amt er bezeichnet, ist nicht sicher zu belegen
(s. unten Abschn. I, 5a). Von den Bezeichnungen ähnlicher Beamten wie σιτομέτρης (Berl.
Griech. Urk. II, 399, 10; III, 838, 10, 16 — beide aus dem Ende des sechsten Jahrhunderts —),,
μεσίτης (ib. II, 683—89; 695, 1) — Vermittler am Thesaurus und σιτοπαραλήμπτης (ib. 425, 5)
paßt die letzte am besten zu der Grundbedeutung von Qabbcd — Annehmer, Empfänger, die
ja auch in der Form = Steuereinnehmer erscheint (MPER II/III, 165).
Bereits vollständig arabisiert erscheint das Fremdwort hurj, plur. ahrä-, vielleicht ist
auch dies wie maks. (s. unten Absclyi. I, 5b) schon im Heidentum ins Arabische eingedrungen.
Sonst aber ist es auf römischem Gebiet übernommen. Die Form hurjun für δρριον resp. όρεΐον,
ώρεΐον gleich horreum1) könnte verführen, hierin eine Stütze für die alte Aussprache des tanwin
zu erblicken. Das gleiche gilt für = modius und ähnliche Worte. Ich halte das für
unmöglich; einmal werden in byzantinischer Zeit die Endungen gern weggelassen, und dann
ist überhaupt nur der erste Teil der Worte arabisiert?) Zur Sache ist zu bemerken, daß
die Latinisierung3) horreum für θησαυρός erst in später, nachdiokletiänischer Zeit ein tritt und
wie mir scheint ein Beweis ist für die Militarisierung des Steuerwesens. Denn das Latei-
nische ist die Militärsprache. Diese Militarisierung ist ja auch für das Träq belegt (Abü
Jusuf 61 unten), war also gemeinorientalisch.
Eine besondere Erörterung verlangen die Namen der Maße. Als Gegensätze er-
scheinen kail el-daimus (III, 41)' und el-qanqcd (III, 44); letzteres soll an Stelle des ersteren
treten. Das arabische ist schon lange als das griechische δημόσιον erkannt. Am
häufigsten ist es im Sinn von ,Bad’ oder ,Gefängnis’.4) In unsrer Urkunde erscheint es im
Sinne von μέτρον δημόσιον. Was darunter zu verstehen ist, weiß ich nicht; Wilcken, Ostraka
I, 769 f. sieht darin das μέτρον θησαορικόν; aus griechischen Urkunden sind eine Reihe solcher
μέτρα δημόσια bekannt: Amherst Pap. II, Nr.LXXXVIII, Z. 23 (S. 110); CVII, 12 (S. 134); CVIII,
15 (S. 136); CXX, 14 (S. 147); Berl. Griech. Urk. I, 67, 7; III, 716, 7; 755, 6; 787, 5; 792, 11; 807,
13; 834, 15. [Nicht zu verwechseln sind diese δημόσια mit den in Urkunde V und VI vor-
kommenden, die für gizja stehen (s. unten Absehn. I, 5a); bei ihnen ist τελέσματα zu ergänzen.]
Jedenfalls steht diesem öffentlichen Maß das Qanqalmaß entgegen. Da qanqal nicht erst
ein Import der Araber ist, handelt es sich also nicht um den Gegensatz von einem neuen
zu einem alten Maß, sondern wahrscheinlich um den eines in den verschiedenen Provinzen
differierenden Lokalmaßes zu einem staatlichen Normalmaß. Dies qanqal ist uns aus den
9 van Bbrchem, Impöt foncier 49 Anm. 1; Ρκ.έν-
kel, Arant. Fremdwörter 136.
2) Was häufig; vgl. für δημόσιον oder
bei N. Pr. wie J-~j für Βασίλιος (Nr. I, 2; II, 3 usw.),
wofür freilich auch A—. (Nr. XIV; PSR 275) und
Cüsa, Diplonti 82, 15 belegt ist. Nachträglich
finde ich die gleiche Bemerkung bei Casanova, Noms
Coptes (1. c.) 77.
8) Vgl. Wessely, Die lateinischen Elemente in der
Gräzität der ägyptischen Papyrusurlcunden, Wien.
Stud. 1902, Bd. XXIV, Heft 1; Belege für die δρρια
ib. S. 44 [Sep. A.]; ferner derselbe, Stud. z. Pal. 476.
4) Frjenkel, Aram. Fremdwörter 281; Dozv, Sup-
plemente.?., wo auch dieNebenformen angegeben sind.