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Bernoulli, Johann Jacob
Römische Ikonographie (Band 2,1): Die Bildnisse der römischen Kaiser: Das julisch-claudische Kaiserhaus — Berlin, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.663#0178
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Sitzende Statuen. Kopfschmuck.

So zeigen ihn die Büsten in Paris (Nr. 37), in Neapel (Nr. 23)
und in Catajo (Nr. 31), von denen wenigstens die zwei ersteren auf
ein gemeinsames Original zurückgehen möchten. An den sitzenden
Statuen ist die Wendung ebenfalls vorhanden, aber nur soweit, als
es zur Belebung des Gegenstandes dient, zum Teil, indem der ganze
Oberkörper in Mitleidenschaft gezogen ist (Nr. 7. 8).

Kopfschmuck. — Zwei von diesen Sitzbildern, die Statue von
Piperno im M. Chiaramonti und der Torso von Cervetri im La-
teran, haben das Haupt mit der Bürgerkrone geschmückt, was
ausserdem noch drei Mal bei Büsten vorkommt, an der von Pozzuoli
in Neapel (Nr. 24), an der von Gabii im Louvre (Nr. 39) und
an der von Lamia in Athen (Nr. 58). Es scheint dies nicht ganz
mit den Nachrichten der Geschichtschreiber zu stimmen, wonach
Tiberius ausdrücklich auf die Ehre der Bürgerkrone verzichtet habe.
Allein der einmalige Verzicht involviert, wie wir gesehen, noch keines-
wegs , dass nicht später stillschweigend Ausnahmen erlaubt wurden;
und dann stammen diese sämmtlichen Denkmäler aus Municipal- oder
Provinzialstädten, auf welche sich das Verbot wohl niemals im Ernst
erstreckt hatte. Von stadtrömischen Bildnissen mit dem Eichen-
kranz ist kein Beispiel nachzuweisen. Nur wenn die Büste von Poz-
zuoli, an der bloss der Kopf alt, eine Beziehung haben sollte zu
dem einst daselbst errichteten Denkmal der 14 verschütteten Städte
(s. oben p. 143), so läge es nahe, den Kranz des Nachbildes auch
bei dem römischen Original vorauszusetzen, obwohl er ebensogut eine
blosse Zuthat municipaler Schmeichelei sein kann. Auch das Sitz-
bild der Münze ist bekränzt, aber allerdings, so viel man sehen
kann, eher mit dem Lorbeerkranz.

Was diesen letzteren Schmuck betrifft, so kommt derselbe ausser-
halb des Münz- und Gemmengebietes bei Tiberius so wenig wie bei
Augustus in gesicherten Beispielen vor. Wo man auf vermeintliche
Ausnahmen stösst, wie z. B. bei dem Knabenkopf in Madrid (Hüb-
ner Nr. 199 „vielleicht Tiberius als Kind") oder bei dem Beliefkopf
ebenda (Hübn. Nr. 321 „Tiberius") oder bei der kleinen Bronze
der Sammlung Anglona daselbst (Hübn. Nr. 630 „man könnte an
Tiberius und Trajan denken"), ist immer entweder die Person eine
andere oder das Altertum verdächtig.

Das umgekehrte Verhältnis treffen wir bei den Gemmendar-
stellungen, deren weitaus grösste Zahl die Bekränzung mit dem
Lorbeer aufweist. Nackt sind die zwei bei Cades (w. x), eichenbe-
kränzt nur der ganz zweifelhafte alte Pariser Kopf (g).
 
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