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geplante Werk gemeinschaftlich herauszugeben; die Vorstände stimmten
sofort zu und betrauten einen Ausschuss mit der Herausgabe, in welchen
für den Architekten- und Ingenieur-Verein die Herren Architekt Franz
von Hoven, Oberingenieur Wilhelm Lauter und Stadtbauinspektor
Dr. Carl Wolff, für den Verein für Geschickte und Alterthumskunde die
Herren Conservator Otto Cornill, Maler Otto Donner-von Richter
und Stadtarchivar Dr. Rudolf Jung ein traten. Die Redaktion und Einzel-
bearbeitung übernahmen dann im Aufträge des Ausschusses die Herren
Jung und Wo 1 ff.

Mit dankenswerther Bereitwilligkeit gewährten sowohl die städtischen
Behörden, wie auch die Administratoren des Dr. Johann Friedrich Böhmer-
schen Nachlasses, Herren Justizrath Dr. Adolf von Harnier und Dr.
Friedrich Schmidt-Polex, den beiden Vereinen beträchtliche Mittel
zur Herausgabe der Werkes, so dass dessen Erscheinen auch nach der
finanziellen Seite hin vollständig sicher gestellt wurde und an der so
nothw endigen Ausstattung mit Plänen und Abbildungen nicht gespart
zu werden braucht.

Das Werk zerfällt in einen allgemeinen und in einen besonderen Theil.
Der erstere soll mit einem Ueberblick über die Geschichte der Stadt unter
Hervorhebung der Erweiterungen und Hauptbauepochen beginnen und
dann eine allgemeine Baugeschichte der Stadt mit besonderer Betonung
des Baurechtes auf Grund der bisher nur zum Theil veröffentlichten Bau-
verordnungen und Reformations-Bestimmungen bringen; anhangsweise soll
eine kurze Geschichte der Wasserleitungen, der Strassenbeleuchtung. der
Kanalisierung und der Pflasterung gegeben werden; den Schluss bilden
Beschreibungen und Nachbildungen der älteren Karten und Pläne der
Stadt und ihrer Umgebung. Dieser allgemeine Theil wird den dritten
Band des Werkes füllen. Im besonderen Theile, welcher die beiden ersten
Bände umfasst, werden die Kirchenbauten, die Vertheidigungsbauten, die
Bauten für öffentliche Zwecke, die Brunnen, die Denkmäler, die Privat-
bauten einzeln beschrieben und durch zahlreiche Risse, Pläne und Ab-
bildungen erläutert. Bei den Bauwerken, über welche in der jüngsten Zeit
ausreichende Darstellungen erschienen sind, beschränken wir uns natur-
gemäss auf eine kurze, ergänzende Behandlung.

Zum Unterschiede von „Frankfurt a. M. und seine Bauten“ soll das
vorliegende Werk nur die Baudenkmäler bis zum Ende des Empire-Stiles,
also bis etwa 1820 vorführen; die neueste Zeit, welche ja in „Frankfurt a. M.
und seine Bauten“ hauptsächlich berücksichtigt ist, bleibt ausgeschlossen.
 
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