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Luckart und Katharina Stockar die nöthigen Vikarien stifteten ; sie unter-
stand in gottesdienstlicher Hinsicht dem St. Bartholomaeus-Stift.
Im Jahre 1417 gab der Erzbischof Johann von Mainz den beiden
Patriziern Johann Ockstadt und Jakob Hombrecht die Erlaubniss, die
Basilica St. Peter in der Neustadt baulich herzustellen und mit Altären
auszustatten. Die erzbischöfliche Urkunde besagt, die Kapelle sei in einem
verwahrlosten Zustande, ihre Benutzung zur Erbauung nehme von Tag
zu Tag ab; um aber den Bewohnern der Neustadt, welche der weiten
Entfernung wegen die Hauptkirche zu St. Bartholomaeus nicht besuchen
könnten, ohne ihren Erwerb zu schädigen, einen geeigneten Ort für ihre
Gottesverehrung zu schaffen, sei die Wiederherstellung der Kapelle, die
Errichtung dreier Altäre, die Weihe zu Ehren der Heiligen Peter und Paul,
die Errichtung eines Opferstockes für den Kirchenbau von Nöthen —
hierzu werde den beiden Stiftern gerne die Erlaubniss gewährt, sofern
sie für eine reichliche Dotation des Gotteshauses sorgen, für ihre Ver-
waltung dem Käthe und dem Domstifte Kechnung legen und die Mutter-
kirche St. Bartholomaeus für die ihr durch den Opferstock entgehenden
Einnahmen schadlos halten.
Der Wortlaut der Urkunde lässt die Deutung auf einen Ausbau der
zerfallenden Kapelle zu; vielleicht war ein solcher auch beabsichtigt. Die
Ausführung erwies sich jedoch wahrscheinlich als unthunlich oder un-
möglich und man entschloss sich zu einem Neubau, bei welchem von dem
Alten nur sehr wenig, vielleicht nur einzelne Fundamente benutzt werden
konnten. Der Protest des Bartholomaeus-Stiftes von 1419 nennt dann die
Kirche bereits „antequam ] Jur es annos fabricatam seu edificatam. “ Kirche
und Chor waren demnach im Jahre 1419 in der Hauptsache fertig; später
wurde die Kapelle auf der Nordseite des Chors, welche heute noch im
Gewölbe die Wappen der Familien Ockstadt und Glauburg trägt, und
1440—56 die Kapelle an der Nordseite des Langhauses, eine Stiftung des
Johann von Kniffenberg und daher die Keiffenberg-Kapelle genannt, erbaut.
Beide Kapellen stossen mit ihren Umfassungsmauern stumpf, ohne Ver-
bindung, gegen die Wände des Chors und des Schiffes, ein Beweis, dass
sie später angebaut worden sind, während die Mauern des Chors und des
Schiffes, in gleichem Material und in gleicher Technik hergestellt, voll-
ständig mit einander im Verband stehen, mithin gleichzeitig errichtet
sein müssen. *) Die Keiffenberg-Kapelle ging später in den Besitz 9
9 Battenberg versucht zu beweisen, dass die Kirche des Jahres 1417 nicht ein
Neubau oder Ersatz, sondern ein Um- und Ausbau der ursprünglichen Kapelle war,
und glaubt in dem jetzigen Chore wenigstens die Grundlage und Reste der ursprüng-
lichen Kapelle vor sich zu haben (S. 103). Welcher Art der Umbau gewesen, wie
weit alte Bestandtheile benutzt worden, wird nicht angegeben; dies können indessen
nur sehr wenige gewesen sein, da das Bestehende auf S. 19 „eine von Haus aus nicht
besonders massiv angelegte Kapelle“ genannt wird, „welche auch in kürzerer Zeit
baulich verwahrlosen“ konnte. „Offenbar diente das vielleicht mit einem Mutter-
Luckart und Katharina Stockar die nöthigen Vikarien stifteten ; sie unter-
stand in gottesdienstlicher Hinsicht dem St. Bartholomaeus-Stift.
Im Jahre 1417 gab der Erzbischof Johann von Mainz den beiden
Patriziern Johann Ockstadt und Jakob Hombrecht die Erlaubniss, die
Basilica St. Peter in der Neustadt baulich herzustellen und mit Altären
auszustatten. Die erzbischöfliche Urkunde besagt, die Kapelle sei in einem
verwahrlosten Zustande, ihre Benutzung zur Erbauung nehme von Tag
zu Tag ab; um aber den Bewohnern der Neustadt, welche der weiten
Entfernung wegen die Hauptkirche zu St. Bartholomaeus nicht besuchen
könnten, ohne ihren Erwerb zu schädigen, einen geeigneten Ort für ihre
Gottesverehrung zu schaffen, sei die Wiederherstellung der Kapelle, die
Errichtung dreier Altäre, die Weihe zu Ehren der Heiligen Peter und Paul,
die Errichtung eines Opferstockes für den Kirchenbau von Nöthen —
hierzu werde den beiden Stiftern gerne die Erlaubniss gewährt, sofern
sie für eine reichliche Dotation des Gotteshauses sorgen, für ihre Ver-
waltung dem Käthe und dem Domstifte Kechnung legen und die Mutter-
kirche St. Bartholomaeus für die ihr durch den Opferstock entgehenden
Einnahmen schadlos halten.
Der Wortlaut der Urkunde lässt die Deutung auf einen Ausbau der
zerfallenden Kapelle zu; vielleicht war ein solcher auch beabsichtigt. Die
Ausführung erwies sich jedoch wahrscheinlich als unthunlich oder un-
möglich und man entschloss sich zu einem Neubau, bei welchem von dem
Alten nur sehr wenig, vielleicht nur einzelne Fundamente benutzt werden
konnten. Der Protest des Bartholomaeus-Stiftes von 1419 nennt dann die
Kirche bereits „antequam ] Jur es annos fabricatam seu edificatam. “ Kirche
und Chor waren demnach im Jahre 1419 in der Hauptsache fertig; später
wurde die Kapelle auf der Nordseite des Chors, welche heute noch im
Gewölbe die Wappen der Familien Ockstadt und Glauburg trägt, und
1440—56 die Kapelle an der Nordseite des Langhauses, eine Stiftung des
Johann von Kniffenberg und daher die Keiffenberg-Kapelle genannt, erbaut.
Beide Kapellen stossen mit ihren Umfassungsmauern stumpf, ohne Ver-
bindung, gegen die Wände des Chors und des Schiffes, ein Beweis, dass
sie später angebaut worden sind, während die Mauern des Chors und des
Schiffes, in gleichem Material und in gleicher Technik hergestellt, voll-
ständig mit einander im Verband stehen, mithin gleichzeitig errichtet
sein müssen. *) Die Keiffenberg-Kapelle ging später in den Besitz 9
9 Battenberg versucht zu beweisen, dass die Kirche des Jahres 1417 nicht ein
Neubau oder Ersatz, sondern ein Um- und Ausbau der ursprünglichen Kapelle war,
und glaubt in dem jetzigen Chore wenigstens die Grundlage und Reste der ursprüng-
lichen Kapelle vor sich zu haben (S. 103). Welcher Art der Umbau gewesen, wie
weit alte Bestandtheile benutzt worden, wird nicht angegeben; dies können indessen
nur sehr wenige gewesen sein, da das Bestehende auf S. 19 „eine von Haus aus nicht
besonders massiv angelegte Kapelle“ genannt wird, „welche auch in kürzerer Zeit
baulich verwahrlosen“ konnte. „Offenbar diente das vielleicht mit einem Mutter-