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Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Schloss Crossen an der Elster: Möbel und Kunstgegenstände des 18. Jahrhunderts aus gräflich flemmingschen Fideikommiss-Besitz, Barock- und Rokokomöbel, Zimmer-Einrichtungen, Garnituren von Sofas und Stühlen, Tische, Schreibtische, Spiegel, Uhren, Beleuchtungskörper, Wandbespannungen, Öfen usw. der 1780er Jahre ; Versteigerung: 11.12.1928 — Berlin, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.24498#0009
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur
mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu
verzinsen. — Unterzeichnete behalten sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am
18. XII. 1928 Zahlung erfolgt ist, denVerkauf frühestens eine Woche nach der Ver-
steigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so würd die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das
Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach
erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegen-
stände nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten über-
nehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.


PAUL CASSIRER • HUGO H ELBING
 
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