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und vorwurfslos bleibe, damit das, was Gott den Menschen zu seinem Preise
und zu ihrem Wohl gegeben hat, nicht durch zügellosen Mißbrauch ver-
dorben und beschmutzt und noch dazu zu unserm Verderben verkehrt werde."
Nur die Dinge sollen Gegenstände der Malerei und der Plastik sein, welche
man mit dem Auge sieht. Es ist gestattet, „Geschichten zu malen oder zu
gravieren, um sie besser im Gedächtnis zu behalten oder Figuren (Porträte),
oder Abbildungen von Tieren, von Städten oder Landschaften". Calvin hat
damit die bildende Kunst aus dem Dienst der Kirche entlassen; er hat sie
auf die rein weltliche Sphäre beschränkt, ihr damit aber auch Bewegungs-
freiheit gegeben. Eine positive Würdigung künstlerischer Leistungen, wie

Calvin-Denkmal in Genf
Klischee des Verlagshauses Atar in Genf. Nachdruck verboten


wir sie gelegentlich wenigstens bei Luther finden, läßt sich meines Wissens
bei Calvin nicht feststellen, obwohl z. B. die Kathedralen der Orte, an denen
er gelebt, Noyon, Paris, Bourges, Basel, Straßburg, Genf reichlich Anlaß
zu solchen Bemerkungen hätten geben können. Luther hat unablässig auf
die Künstler einzuwirken gesucht, daß sie ihr Können in den Dienst des Evan-
geliums stellen; von Calvin sind keine solche direkten Anregungen aus-
gegangen. Luther gibt noch im Jahre 1545 dem Passional die schönen
Worte mit auf den Weg: „Denn ich's nicht für böse achte, so man solche
Geschichten auch in Stuben und Kammern mit den Sprüchen malete, damit
man Gottes Werk und Wovt an allen Enden immer vor Augen hätte und
daran Furcht und Glauben gegen Gott übte. Und was sollt's schaden, wenn
jemand alle vornehmsten Geschichten der ganzen Bibel ebenso ließe nach-
einander malen in ein Büchlein, daß ein solches Büchlein eine Laienbibel
 
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