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[No. 142 ff.]

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als Knaben gehegt hätten, waren die Denkmäler immer
im Namen von Eltern oder Verwandten errichtet worden,
so ist das irrig. Die Zeugnisse, auf die er sich beruft
(No.218.223. 227 unserer Zählung), flammen aus der
Kailerzeit, wo die Formulierung der Inschristen vielfach
ungenau und abweichend vom älteren Gebrauch ist, da-
gegen weist gerade die ältere Periode mehrere Beispiele
auf, wo die Knabensieger selbst als Errichter des Denk-
mals erscheinen, nicht nur in der Erzählung des Pausanias
(VI, 3, 6), sondern auch in den Inschriften (Tellon No. 147.
148). Allerdings konnte der Unmündige infolge öko-
nomischer Unselbständigkeit und rechtlich beschränkter
Handlungssähigkeit nicht ohne Eltern oder Vormünder
über die nötigen Geldmittel verfügen, aber das ging die
Eleer nichts an, für sie war es ausschliesslich der Sieger,
in dessen Namen und Auftrag das Denkmal aufgestellt
wurde. Auch ist zu bedenken, dass die Errichtung seiten
sofort nach dem Siege erfolgte, und dass die Alterskiasse
der Knaben nur die Zeit vom 17. bis 20. Lebensjahre
umfasste (s. zuNo.56,10. Der Fall des MesseniersDamiskos,
der nach Paus. VI, 2, 10 zwölfjährig liegte, wird vom Ver-
falTer selbst als etwas ganz ausnahmsweises bezeichnet),
so dass die Zwischenzeit zwischen dem Siege und dem
Eintritt der Volljährigkeit unter allen Umständen nur kurz
war. Aus den entwickelten rechtlichen und thatsächlichen
Voraussetzungen leiten sich nun die verschiedenen Ge-
stalten her, in denen die Siegerinschrift austritt.
1. Die verbreitetste Form giebt sich als erklärende
Beischrift zu dem Bildwerk, ohne jede Andeutung
einer Dedikation. Von Haus aus ist das keineswegs auf
die Olympionikenstatuen beschränkt, sondern es ist die
älteste FalTung der Aufschriften von Ehrendenkmälern
überhaupt, von der sich nicht nur zahlreiche Beispiele
aus dem vierten Jahrhundert erhalten haben, ζ. B.
in Athen C. I. Att. II, 3, 1360 Κόνων Τιμ[ο]9•Ιου. TiuoSioe
Κόνωνος. 1361 fs., sondern die auch noch im dritten keines-
wegs unerhört ist (C. I. A. II, 3, 1367 —1372. I. G. Sept. I,
54. 55). Aber im ganzen ist sie doch früh durch anathe-
matische Formeln verdrängt worden, und merkwürdiger-
weise mit am frühesten und vollständigllen in Olympia
ausserhalb des Kreises der Siegerstatuen. Denn von der
älteren Sitte findet sich hier nur ein einziges Beispiel aus
dem Anfang des vierten Jahrhunderts (No. 293,1 X«^-
μαντιδου Γοαγίας Λεοι/τΐΐΌ«), sonsl ist überall die Fassung
mit ctvs&y)xi durchgeführt, obwohl sich noch einige Denk-
mäler aus demselben Jahrhundert (No. 294. 303. 305) und
eine stattliche Anzahl aus dem dritten (No. 295. 296. 298.
303. 306. 307. 308. 309. 310. 311) erhalten haben. Für
die Baien der Sieger dagegen ist jene Gestalt der Inschrift
allezeit herrschend geblieben, vom Beginn des fünften
Jahrhunderts (ältestes erhaltenes Beispiel No. 146) bis auf
Augustus. In der Kaiserzeit hat sie allerdings im all-
gemeinen dedikatorischen Formeln Platz gemacht, aber
vereinzelt begegnet uns noch nach 212 n.Chr. in N0.238
ein völlig korrektes Beispiel der älteren Bezeichnungsweise.
Den hauptsächlichsten und allein unerläßlichen Be-
standteil dieser Klasse von Inschriften bildet der ν ο 11-
sländige Name des Siegers im Nominativ. Dazu
gehört schon in verhältnismässig früher Zeit der Name
des Vaters und das Ethnikon. Indes erkennen wir in

der Weglassung des Vatersnamens, die nur in wenigen
Inschriften des fünften und des beginnenden vierten
Jahrhunderts (No. 144, 3 Έ.'υΖτυμος Αοκνος απο Ζεφυαίον,
nur im Gedicht fleht der Vatersname Άα-τυκλέοι. 155
Ελλίϊΐ'ίκος• ΑλεΤοί εκ Λεπρού. ι 58 ΔαμοζενΙΒας MatvccXto*;.
162. 163 Πυθοχλν)« Άλε7οή vorliegt, einen Rest älterer,
einfacherer Sitte. Eine andere Bewandtnis hat es wenn
in ganz wenigen Fällen (No. 166 Τ^ωίλος Αλκινόου.
177 Trf.axctyjiQ Τηλέμαχου. ig2 ΆοκττοΒαμοί• Άλεζιμά%ου.
181 .... φίνου] umgekehrt die Bezeichnung der Heimat
fehlt. Dass dies so seiten vorkommt, erklärt sich genügend
aus der Rolle, die landsehaftlicher Ehrgeiz und muni-
zipale Eifersucht in allen agonistischen Angelegenheiten
spielte; eben darum kann von Willkür oder Nachlässig-
keit hier nicht die Rede sein, sondern man muss an-
nehmen, dass es sich hier um Eleer handelt, die nach
der sonfl allgemein herrschenden Sitte das Ethnikon in
der Heimat als selbstverständlich wegliessen. Und in der
That bezeugt für zwei von den vier Beispielen, Troilos
und Telemaehos, Pausanias den eleischen Ursprung. Viel
häufiger haben freilich auch die Eleer sich ausdrücklich
als solche kenntlich gemacht: No. 156. 163. 175. 176. 179.
180. 182. 189. 198. 199. 200. 201. 202. 203. 206. 207. 209.
Der Fall des Hellanikos No. 155 liegt etwas anders wegen
des Zusatzes Ι« Αεποίον. Natürlich hat diese Bemerkung
ebenso auch für die Inschriften der zweiten und dritten
Kategorie (s. unten) Geltung, vergl. ζ. B. No. 19t. 194. 197.
Wenn wir von dem Vorhandensein oder Fehlen
einer Künstlersignatur, die immer etwas ganz für sich
bestehendes ist, absehen, so sind die Inschriften, die
weiter nichts als den Siegernamen enthalten, zu allen
Zeiten zahlreich (No. 151. 152. 155. 158. 159. 163. 165. 167.
168. 173. 179. 180. 181. 192. 238). Anderwärts findet sich
die Kampfart hinzugefügt: No. 146 παγκ^άτιον. 175. 189
πηλ.γ,ν (~av). 182 κίλ-ητι πωλικψ. 198. 199. 207 κιλητι τελειω.
2ΟΙ.202 τυνωοίΒι τέλεια. 203 αρματι πυιλιχΰϋ. 2θ6 αοματι
ηλη'αι. 20ο τεΖτξίππΜ τελείγ. Dass hier überall der Dativ
oder Accusativ ohne regierendes Verbum fleht, kann um so
weniger ein Zufall sein, als in gleichzeitigen Inschriften,
welche eine dedikatorische Formel haben, ebenso konse-
quent das Participium νικίρ-ας hinzutritt; vergl.No. 194.195.
213. 214fr. Nur zwei Inschriften der augusteischen Zeit,
in der überhaupt ein Verfall der feilen Formen eintritt
(No. 209. 219), setzen das Participium, obwohl sie keine
Andeutung der Dedikationshandlung enthalten. Er-
wähnung von Siegen in anderen Kampsspielen wird in
Inschriften der ersten Form seiten hinzugefügt. Ausser
No. 153, wo der Name des Siegers zerstört, aber die
Fassung der Inschrift zweifellos ist, gehört hierher No. 176.
Die übrigen aus der römischen Zeit slammenden, zum
Teil recht umfangreichen Siegesverzeiehnisse (No. 188.
232. 234. 237. 243) sind anderer Art, da die eigentliche
Siegerinschrift hier entweder anathematischen oder un-
bestimmbaren Charakter trägt.
Eine zweite Klasse von Zuthaten zu der Siegerinschrift
bilden die Gedichte. Sie finden sich neben Inschriften der
älteren FalTung No. 144. 164. 172. Ebendahin sind No. 166.
174 zurechnen, wo zu den auf Bronzeplatten flehenden
Gedichten nachweislich verlorene prosaische Inschriften
I auf Stein gehörten. Alle diese Epigramme, bis auf das
 
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