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799

Nachträge.

Xc

mals auch das achä'ische Pellana lieh den Arkadern an-
geschlolTen habe; dieses nämlich, nicht die Ortschast im
oberen Eurotasthaie, musse die Heimat des Philippos
gewesen sein, da der Stamm der Azanen sonst nur im
nördlichen Arkadien nachweisbar sei. Diese scharslinnige
Kombination erscheint aber einmal deshalb bedenklich,
weil die ganze Ausdrucksweise unseres Epigramms doch
aus einen Arkader von Abstammung hindeutet, nicht auf
den Bürger einer achäischen Gemeinde, die damals ge-
rade in eine politische Verbindung mit Arkadien getreten
war, sodann aber weil die Inschrift nach ihrem paläo-
graphischen Charakter unmöglich aus dem zweiten Jahr-
hundert v. Chr. sein kann. Dass ein Zweig des azani-
schen Stammes abgetrennt von dem Hauptteil im a'usser-
sten Süden an der lakonischen Grenze sass, ifl auffal-
lend, aber gewiss nicht undenkbar. Vielleicht ist eine
weitere Spur von Azanen im südöstlichen Arkadien in
dem Grabepigramm aus Tegea zu erkennen, das Roehl,
Jahrbücher für Philologie 1878 S. 600, und danach Kaibel,
Rhein. Mus. XXXIV S. 186 Ν0.479Λ, herausgegeben hat.
Denn die Vergleichung von Vs. ι πάντων Αξάναιν μ.ε hu'c-
*μ!τογ und Vs. 3 βιβ/.^ται h vtc Ιμοι πατρίη κανίς führt
doch darauf, dass in oder um Tegea Azanen gewohnt
haben mülsen.
Zu Sp. 329 No. 211. Die Inschrift ist zeitlich wohl
etwas zu hoch hinaufgerückt, da die Plattenform des
Steines (s. Nachträge zu No. 320 — 324. 365) vielmehr auf
Entstehung im ersten nachchristlichen Jahrhundert, und
zwar kaum lange vor der Mitte desselben, hinweist (s. Bd.II
Sp. 159 Anm. 11.
Zu Sp. 349ff. NO. 239. Mit Recht bezieht F. Hiller
v. Gärtringen auf die Familie dieses Olympioniken Theo-
propos die Inschrift von Chalke, die er nach einer un-
genügenden Publikation von Rots zuerst genau nach
eigener Abschrift verössentlicht hat, Inscr. Gr. insularum
maris Aegaei I p. 1 59 No. 959: [Ti]/3s£iw Κλαύδιε | ----->.av
(~)ίο—ροπο\υ, Ι τον κοατ]ιττον υπατ^ίκον, Ι Mrepjioc] A'jiDvy.icc . .
..... Ζ. 3 zu Ende ergänzt Η. θεοπ-ροπ-ψ'], kaum richtig.
Der Olympionike ist Vater von Senatoren, hier erscheint
ein Sohn eines Theopropos als Konsular; vermutlich ist
jene Inschrift jünger als die olympische. denn das Auf-
steigen eines der Söhne in die höchste Rangklasse des
senatorischen Standes würde der Dichter des Epigramms
schwerlich mit Stillsehweigen übergangen haben, wenn
es damals schon stattgefunden hätte. Das Gemile Aigr-
λιος (s. Sp. 207 zu No. 110) in der Inschrift von Chalke
unterstützt einigermassen untere Zeitbestimmung der
olympischen, wenn auch ein einzelner Fall nicht allzu-
viel Gewicht hat.
Zu Sp. 377 NO. 259. F. Koepp, Rhein. Museum L
S. 268fs., behandelt die Frage nach der Entstehungszeit

dieses Denkmals und der Veranlassung der Weihung von
neuem, und entseheidet sich für die Meinung des Pau-
sanias. Aber die Voraussetzung, von der er ausgeht,
»hinter dem l«ol δοκεϊν des Pausanias verbirgt lieh ge-
wiss etwas Beachtenswertes, eine Überlieferung«, ist
nicht nur unerwiesen, sondern auch deshalb unwahr-
scheinlich, weil Pausanias ja die Ereignisse, auf die er
das Denkmal bezieht, in dem unmittelbar vorhergehen-
den Buche (IV, 25) ausführlich erzählt hat. Mag man
also auch von leiner Sorgfalt und seinen Fähigkeiten
noch so gering denken, so wird man es natürlich finden,
dass ihm bei der Beschreibung des Anathems der nau-
paktisehen Messenier jene Vorgänge einfielen. Handelt
es lieh aber nur um eine Vermutung des Pausanias, so
müssten doch sehr gewichtige politive Gründe für lie
sprechen, wenn wir uns bei ihr beruhigen süllten. Solehe
hat aber Koepp nicht beigebracht, und dagegen fällt stark
ins Gewicht, dass jene Kämpfe zwar durchaus rühmlieh
für die Messenier waren, ihr Ergebnis aber viel eher eine
Niederlage als ein Sieg desselben genannt werden konnte.
Zu Sp. 425 NO. 301. Ein Ehrendekret von Delphi
für denselben Seleukos ist bei den dortigen Ausgrabun-
gen zu Tage gekommen I Bulletin de correspondance
Hellenique XVIII p. 248 No. III). Dasselbe sällt Zwilchen
157 und 130 v. Chr. Wenn Seleukos dort %XsEavhgzvc
heilst, so ist wohl anzunehmen, dass er aus Rhodos ge-
bürtig war und, während er in königlichen Diensten
stand, durch Verleihung des Bürgerrechts von Alexan-
dreia ausgezeichnet wurde. Für die Chronologie der
Inschriften ist die Versehiedenheit des Ethnikon ohne Be-
deutung, da das ursprüngliehe Bürgerrecht neben dem
verliehenen fortbestand (s. Sp. 3(12. 444).
Zu Sp. 443 NO. 320 — 324. Nach der Beschafsen-
heit der Basis (Kern aus Gusswerk mit Marmorplatten
verkleidet) ist dieselbe schwerlich srüher als gegen Mitte
des ersten nachchristlichen Jahrhunderts entstanden. Da-
mals ein Gruppendenkmal des Mummius und seiner
10 Legaten erst neu zu errichten, konnte schwerlich je-
mand in den Sinn kommen. Es hat also wohl damals
eine Neuaufstellung schon vorhandener Statuen mit Er-
satz des ursprüngliehen Bathron durch das erhaltene statt-
gefunden (s. Bd. II Sp. 143 ff.).
Zu Sp. 477 No. 365. Die Beziehung der Inschrift
auf den Diktator Cäsar wird sehr unwahrseheinlich durch
die Beschafsenheit des Steines. Denn die Verkleidung ge-
mauerter Basen durch Marmorplatten ist erst kurz vor
Mitte des ersten Jahrhunderts n. Chr. aufgekommen, und
speciell der Gebrauch eines parischen Marmorziegels vom
Tempeldach zu diesem Zwecke weist unser Denkmal der
Gruppe des P. Memmius Regulus und Genotsen (No. 337
— 348) zu (s. Bd. II Sp. 154 Anm. 1).
 
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