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797

Nachtrabe.

798

Zu Sp. 51 No. 22. Zu dieser Bronzeplatte kommt
als weiteres Fragment (/?) ein dreieckiger Splitter von
0,17 Höhe und 0,085 Breite, oben mit Rand. Die Bronze
ist an mehreren Stellen rillig und verbogen, der Form
nach scheint sich das Bruchslück rechts an α angeschlossen
zu haben. — Gesunden im Kladeos von einem Anwohner
Olympias, 1894 nach Deutschland verkauft. — Facsimi-
liert von Purgold.

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\p)A:


Die durch die Geltalt des Fragments (s. Lemma)
nahegelegte Vermutung eines näheren Zusammengehörens
mit Fragment α wird durch die Schriftreste nicht be-
stätigt. Zu erkennen lind nur einzelne Wörter: Ζ. 1
φ«[«1. Ζ. 2 [cd] bi tut <('i|frl<•)• Z. 3 [Χ]ύΜοήη...].
Ζ. 5 δε έ'ττε γϊι{οιτο .. . .]. Z. 6 ιάτψήατα£\ oder ein anderer
Kasus. Z. 7 Sexmr[Xow](?). Es kann auch ein Bedingungs-
satz [«ι) δε *« .. . . geltenden haben. Z. 8 ojnoe τπ. Ζ. g
ίκ 7«« yä[«]. Die solgenden Zeilen lallen gar nichts
mehr mit Sicherheit erkennen.
Zu Sp. 65 No. 30. Altattische Lekythen mit den
Aufschriften ΔΙΦΙΛΟί|ΚΑΛΟ£|ΜΕΛΑΜΟΠΟ und
ΔΙΦΙΛΟί|ΚΑΛΟί 0|ΜΕΛΑΜΟΡ (R. Weisshäupl,
Mitteilungen des arch. Inliituts in Athen XV (1890) S. 49
No. 5, S. 52 No. 7) lind nach dem durch Technik und
Schrift begründeten Urteil des Herausgebers um oder
bald nach der Mitte des sünsten Jahrhunderts v. Chr.
angetertigt. Beziehen sie sich, wie überwiegend wahr-
scheinlich, aus dielelbe Perlon wie unter olympilches
Proxeniedekret, so hat das bei der von uns vorgetrage-
nen Zeitbeltimmung des letzteren keine chronologische
Schwierigkeit, da der Natur der Sache nach jene in die
allerfrüheste Jugend, dieses in das reise Mannes- oder
gar Greisenalter des Geehrten zu setzen ist, ein Intervall
von vierzig oder vielleicht sogar sünfzig Jahren also
ganz natürlich erscheint.

Zu Sp. 71 No. 34. Das Stück gehörte zu einer Tasel
mit erhabenen Buchslaben wie No. 36. 817. 818, die
Schrist ist also nicht linksläufig, wie es in unserem Fac-
limile erscheint, londern muss von der entgegengesetzten
Seite der Tasel gelesen werden, wie die Wiederholung
der Abbildung unter No. 818c zur Anschauung bringt.
Zu Sp. 73 No. 36. Bruchstücke ganz genau ent-
sprechender Art, die aber unmöglich von derselben Ta-
fel ssammen können, sind No. 34. 817. 818.
Zu Sp. 115 f. No. 54, 37. Ein weiteres Beispiel der
hier besprochenen Wendung Ugav noishi ist im Index schol.
Halens. hib. 1894/5 P-VI No. 3 aus der Inschrift von Apol-
lonia in Pisidien bei E. Legrand und E. Chamonard,
Bulletin de correspondance Hellenique XII (1893) p. 256
No. 35 nachgewiesen, welche danach so zu lesefi und zu
ergänzen ist: Αυ^λίοι/) Έ,ανΖϊιαν Μει<ΐ'[έ]|ευ, αγωνισ-αμενον Ι
ivb'ofcw? ττ,ν 1ερπι> | — ε,βαττο&ωρντοΐ' Ι Αιλ(ιΊίΐ') Κοαί'ουτειαΐ' Ι
&εμιμ y πυ$θίων (d. h. παι8ΰ.ν πυθικών, vergl. Syll. I. G.
3Q9. 400) [πτί]λν;ι/ και ποΐγιταν\ τ α ι\ε ρ\αν ϊττι 3"ετμ[ο]|3"£-
τον κα[ι] ct\y]wiso\&s\Tov του ct£tc?.cyw\-ctTcv Μ«ρ(κου) Avo(t-
λίου) Διο[κ]λε|ου9 i\n~/.o—it7?ibc*.
Zu Sp. 137-ff. No. 59ff. Über den Stand der hier
verzeichneten Funktionäre würden sich wesentlich ab-
weichende Resultate ergeben, wenn etwa das No. 61,9.
10.11. 62,19.20.21. 64,27.29.30.34 auftretende Zeichen,
das bei etwas verschiedener Gestalt doch überall als Li-
gatur von ΔΟ oder ΔΟΥ sich zu erkennen giebt, von den
übrigen ähnlichen Abkürzungen zu trennen und SeC[Xos]
zu deuten wäre. Dann müsste man annehmen, dass nicht
nur in diesen drei Texten, sondern auch in den übrigen,
wo der an sich mehrdeutige blosse Genetiv sseht, die
Epispondorchesten nicht als Söhne, londern als Skla-
ven der Spondophoren anzuseilen wären. Dafür könnte
sprechen, dass aus diele Weile das chronologisch immer-
hin aussallende Auftreten dreier Generationen in dem
Personal desselben Jahres (ζ. B. No. 86) beseitigt würde;
auch deuten die Namen der Epispondorchesten nirgends
mit Bestimmtheit auf einen Familienzusammenhang mit
den Theokolen und Spondophoren; dagegen aber fällt
ins Gewicht, dass es auf jeden Fall lehr misslich ist, jene
eine Ligatur von den übrigen in denselben Inschriften
vorkommenden, äusserlich ganz gleichartigen Zeichen zu
trennen, sowie auch eine unterschiedslose und darum
leicht missversländliche doppelte Verwendung des Gene-
tivs anzunehmen, wonach er innerhalb derielben Texte
bald das Verhältnis des Vaters zum Sohn, bald das des
Herrn zum Sklaven bezeichnen würde.
Zu Sp. 301 No. 174. F. Hiller v. Gärtringen (bei Pauly-
Wisl'owa, Realencyklopädie II, 1 S.1135) bringt diele In-
schrift in Verbindung mit dem Versuch, den arkadlichen
Bund wiederherzustellen, der nach dem Zeugnis einer
noch ungedruckten Urkunde von Magnelia am Mäander
um 194 v. Chr. mit vorübergehendem Ersolge gemacht
worden ist. Da nämlich auf diesem Denkmal auch
Phleius unter den Gliedern des Bundes der Arkader er-
icheine, so liehe nichts im Wege anzunehmen, dass da-


 
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