REGESTEN
27I
ganzes Jahr nach N° 28. 2 fl. 44 x. 4 hl.
Ulm, StA, Besserer-Archiv, Rechnungsbücher 1706/7, 1708/9,
1709/10 (ohne Beilagen).
69 Ulm 1710
Der Zunftvorstand der Schmiede beklagt, daß die Kosten für
die andauernde Instandhaltung ihrer Fensterstiftung im Ober-
gaden nicht ohne weiteres hinzunehmen seien; Beginn zuneh-
mender Streitigkeiten wegen der Ausbesserung des Fensters
(vgl. weiter Reg. Nr. 71, 77, 85); Auszug aus den Protokollen
der Ulmer Schmiedezunft:
Ich (Theodosius Ernst, Stuckgießer) habe nicht unbemelt lassen können
wegen der Schmiedt^unfft Kirchenfenster, so die Schmiedtzpnfft Anno
1694 den 2. Septemb. auff sich genommen machen zp lassen, dessen
Co st en bey 24 fl. auffgetragen, an disem aber nicht genug, sondern weilen
damahls die Bottmässigen solches eingegangen, so folgen und kommen
alle Jahr der Hüttenglasser und andere und wollen unß ropfen, weilen
schon wieder gemelt wirt, es seye wieder alles schadthafjt und müsse
wieder nothwendig repariert werden, daß also die Zunfft unmöglich so
viel Gelt auff zu bringen müßte nur alleine zp dem Kirchenfenster, daß
also unsere Vorfahren besser gethan, sich %u nichts resolviert daran %u
geben. Wan sie Macht haben, so megen sie gleich wohlen das Schmiedt-
wappen herauf thun. Es scheinet aber, unsere Vorfahren haben nichts
gestifft, daß andre Nach kommende ihr Bürde tragen sollten.
Ulm, StA, A [7868/7], fol. 652.
Gedruckt in: Münsterblätter 3/4, 1883, S. 121.
70 Ulm 1712/13 Juni 12
Eintrag in den Rechnungsbüchern der v. Besserischen Stif-
tungsadministration über eine größere Reparatur der Besserer-
Fenster über dem Westportal durch den Hüttenglaser Mat-
thäus Franck:
Den 12. Junii dem Hüttenglaser Matthäus Frankh vor reparirung der
fenster im Münster bey denen Glokken ob dem Portal, so durch älte der
Zeit und ungewitter mächtig ruiniret worden auch würklich ein und
herabfallen wollen nach N° 44 bemalt 11 fl. 4 x.
Ulm, StA, Besserer-Archiv, Rechnungsbücher 1712/13 (ohne
Beilagen).
71 Ulm 1713 Sept. 9
Durch neuerlich aufgelaufene Reparaturkosten für das Schmie-
defenster sieht sich die Zunft veranlaßt, nach möglichen Geld-
quellen für die periodischen Ausbesserungsarbeiten zu suchen
(z.B. Zinsen von umstrittenen Liegenschaften); Auszug aus
den Protokollen der Ulmer Schmiedezunft:
... hat man der Schmiedt Kirchenfenster wieder reparirt und unß auffge-
tragen von dem Hüttenambt, wier sollen es machen lassen; wier als
Zunfftmeister Franz Clett und ich (Theodosius Ernst) habe auff der
Hütte bey den Hern vorgegeben, daß, wie oben prodoculirt, die Hern
auff der Hütten 6 fl. an Goldßnß wegen Husten und Schmiedt Pfrent
einnehmen, so der Zunfft syugehöre, deswegen die Zunfft jenes wolle fah-
ren lassen und gleichwohl ihnen obiges Einkommen darvor erlassen wol-
le. Man hat unß deswegen gehen lassen und auff andre Zeit wieder vor
das löbl. Amt gefordert und gesagt, daß daßjenige auff des Ferber He-
bichs Hauß stehende Gelt nicht der Schmiedtzpnfft, weilen sie auch
nichts aufzplegen weiß, sondern dem Hüttenambt vermacht seye worden,
und daß von gweyen bestehe; der eine habe Schmiedt geheyssen und der
andere HuZj auch nachgehends der Huz solches verbessert umb 4 fl., dan
guerst nur 4 fl. gewesen, und also sollen wier es machen lassen. Nichts
desto weniger sagen wier, ehe wier nochmahlen in solch vormahlige Unco-
sten dem Kirchenfenster kommen solten und unsere Forfahren solche
Bürde mit auffgelegt zp underhalten ohne Einkommen, wollen wier lieber
daß Kirchenfenster schwinden lassen. Ein löbl. Ambt hat vorgeschüzt, es
weren schon einige da, die solches erhalten wolten in der Zunfft. Wan
einer nur 4kr. gebe, so können wier es beschlagen. Wier sagten auff
solche Manier seyen wier zp.frieden, so wolten wier daß unsere auch
beytragen, deswegen ein hochlöbl. Ambt befohlen, die ganze Zunfft dar-
über zM vernehmen, welches ich auch gethan und alle in mein Hauß
kommen lassen, sie zu vernehmen, ihnen daßjenige vorgetragen und eine
Resolution von ihnen begehrt, was sie Sinnes seyndt. Es hat aber keiner
keine Antwort hierüber geben wollen, deswegen wier ergehen lassen, ein
jedweder Vorgesetzter in seiner Rotte solle sie darüber vernehmen und
nachfolgende die Antwort mier überbringen, welches folgender Gestalt
außgejallen:
Die Goldschmiedt haben vorgegeben, es werden unsere Alten ohne Ein-
kunft unß das Kirchenfenster nicht auffgebürdet haben. Solte es aber
fehlen, so wolten sie das ihrige beytragen. Die Schmiedt sagen, wan sie es
dises Mahl eingehen, so werde es ein ewiges Verbleiben haben. Die
Schlosser, Büxen-, Uhren-, Windenmacher geben vor: man habe ohne
ihre Uncosten — das Bott [d.i. in Ulm das Kollegium der Zunft-
vorsteher17] allein — etliche 100 Jahr bestrietten, so megen sie es noch
ferner thun, und solle auch das Bott nicht befugt sein, das Wappen auß
dem Kirchenfenster thun lassen. Die Kupfferschmied sagen, daß der Fer-
ber Hebich habe zp ihnen selbsten gesagt, die Schmiedtzpnfft habe jährli-
chen auff seim Haus 6 fl. Einkommen, wan man ihne daß erstatten
wolle, wollen sie das Fenster underhalten. Die Maurer wollen sich in
keines Wegs zu nichts verstehen. Die Haffner haben vorgeben, das Bott
habe nun 1 fl. mehr von den Jungen einzuschreiben, als zuvor, deßwegen
solle es das Bott machen lassen. Andere kleine Rotten sagen, waß die
andern thun, wollen sie auch thun. Was ihnen ein hochlöbl. Magistrat
aufflege, das müssen sie thun.
Neben dem seint viele ungeschliffene Mäuler zp Marek und Plaz gewe-
sen, die über daß Bott schimpfflich geredt, nemlich, daß, wan sie nur des
Jahrs durch von einer Zechen 14kr. zpvücklegen und ihr Fressen und
Sauffen einstellen würden, so brauchte es nicht, sie darum zp begrüssen.
Über solches schimpffliche Tractament hat ein ehrbares Bott nicht länger
schweigen können, sondern deswegen bey den Hern Hantwerchshern sol-
ches klagbaar angebracht, nemlich den ganzen Verlauff, und gebeten, zp
undersuchen, ob daß auf dem Hauß stehende Gelt nicht der Zunfft
gehörig. Da den gleich dem Stattpfandbuchschreiber befohlen, in Bey sein
meiner auff ZP schlagen. Es ist aber weiter da nicht gestanden, als waß
ich oben schon erwendt habe. Deswegen an die Hüttenhern begehrt, sie
möchten darvon ein ausführichen Bericht erstatten, welcher auch von dar
einem hochlöbl. Hantwercbsambt überreicht, daß es ihnen und nicht der
Schmiedzpnfft gehöre. Deswegen ein löbl. Ambt gerne sehen thäte, daß
wiers machen ließten. Weilen es aber nur 2 fl. 19 kr. gewesen auf dieses
Mahl, so hat es daß Bott auff sich genommen mit dem Beding, wan es
künfftig größere Uncosten erfordern würde, nicht daß Bott, sondern die
ganze Zunfft daran bezahlen müste, benebens auch gebetten, ob unß
erlaubt, diejenigen, so wieder das Bott unbefugt geschmäht, daß wir
17 Zum Zunftvorstand gehören Zunftmeister, Büchsenmeister und
zwölf andere Meister; vgl. Hermann Fischer, Schwäbisches Wörter-
buch, Tübingen 1904, S. 1322.
27I
ganzes Jahr nach N° 28. 2 fl. 44 x. 4 hl.
Ulm, StA, Besserer-Archiv, Rechnungsbücher 1706/7, 1708/9,
1709/10 (ohne Beilagen).
69 Ulm 1710
Der Zunftvorstand der Schmiede beklagt, daß die Kosten für
die andauernde Instandhaltung ihrer Fensterstiftung im Ober-
gaden nicht ohne weiteres hinzunehmen seien; Beginn zuneh-
mender Streitigkeiten wegen der Ausbesserung des Fensters
(vgl. weiter Reg. Nr. 71, 77, 85); Auszug aus den Protokollen
der Ulmer Schmiedezunft:
Ich (Theodosius Ernst, Stuckgießer) habe nicht unbemelt lassen können
wegen der Schmiedt^unfft Kirchenfenster, so die Schmiedtzpnfft Anno
1694 den 2. Septemb. auff sich genommen machen zp lassen, dessen
Co st en bey 24 fl. auffgetragen, an disem aber nicht genug, sondern weilen
damahls die Bottmässigen solches eingegangen, so folgen und kommen
alle Jahr der Hüttenglasser und andere und wollen unß ropfen, weilen
schon wieder gemelt wirt, es seye wieder alles schadthafjt und müsse
wieder nothwendig repariert werden, daß also die Zunfft unmöglich so
viel Gelt auff zu bringen müßte nur alleine zp dem Kirchenfenster, daß
also unsere Vorfahren besser gethan, sich %u nichts resolviert daran %u
geben. Wan sie Macht haben, so megen sie gleich wohlen das Schmiedt-
wappen herauf thun. Es scheinet aber, unsere Vorfahren haben nichts
gestifft, daß andre Nach kommende ihr Bürde tragen sollten.
Ulm, StA, A [7868/7], fol. 652.
Gedruckt in: Münsterblätter 3/4, 1883, S. 121.
70 Ulm 1712/13 Juni 12
Eintrag in den Rechnungsbüchern der v. Besserischen Stif-
tungsadministration über eine größere Reparatur der Besserer-
Fenster über dem Westportal durch den Hüttenglaser Mat-
thäus Franck:
Den 12. Junii dem Hüttenglaser Matthäus Frankh vor reparirung der
fenster im Münster bey denen Glokken ob dem Portal, so durch älte der
Zeit und ungewitter mächtig ruiniret worden auch würklich ein und
herabfallen wollen nach N° 44 bemalt 11 fl. 4 x.
Ulm, StA, Besserer-Archiv, Rechnungsbücher 1712/13 (ohne
Beilagen).
71 Ulm 1713 Sept. 9
Durch neuerlich aufgelaufene Reparaturkosten für das Schmie-
defenster sieht sich die Zunft veranlaßt, nach möglichen Geld-
quellen für die periodischen Ausbesserungsarbeiten zu suchen
(z.B. Zinsen von umstrittenen Liegenschaften); Auszug aus
den Protokollen der Ulmer Schmiedezunft:
... hat man der Schmiedt Kirchenfenster wieder reparirt und unß auffge-
tragen von dem Hüttenambt, wier sollen es machen lassen; wier als
Zunfftmeister Franz Clett und ich (Theodosius Ernst) habe auff der
Hütte bey den Hern vorgegeben, daß, wie oben prodoculirt, die Hern
auff der Hütten 6 fl. an Goldßnß wegen Husten und Schmiedt Pfrent
einnehmen, so der Zunfft syugehöre, deswegen die Zunfft jenes wolle fah-
ren lassen und gleichwohl ihnen obiges Einkommen darvor erlassen wol-
le. Man hat unß deswegen gehen lassen und auff andre Zeit wieder vor
das löbl. Amt gefordert und gesagt, daß daßjenige auff des Ferber He-
bichs Hauß stehende Gelt nicht der Schmiedtzpnfft, weilen sie auch
nichts aufzplegen weiß, sondern dem Hüttenambt vermacht seye worden,
und daß von gweyen bestehe; der eine habe Schmiedt geheyssen und der
andere HuZj auch nachgehends der Huz solches verbessert umb 4 fl., dan
guerst nur 4 fl. gewesen, und also sollen wier es machen lassen. Nichts
desto weniger sagen wier, ehe wier nochmahlen in solch vormahlige Unco-
sten dem Kirchenfenster kommen solten und unsere Forfahren solche
Bürde mit auffgelegt zp underhalten ohne Einkommen, wollen wier lieber
daß Kirchenfenster schwinden lassen. Ein löbl. Ambt hat vorgeschüzt, es
weren schon einige da, die solches erhalten wolten in der Zunfft. Wan
einer nur 4kr. gebe, so können wier es beschlagen. Wier sagten auff
solche Manier seyen wier zp.frieden, so wolten wier daß unsere auch
beytragen, deswegen ein hochlöbl. Ambt befohlen, die ganze Zunfft dar-
über zM vernehmen, welches ich auch gethan und alle in mein Hauß
kommen lassen, sie zu vernehmen, ihnen daßjenige vorgetragen und eine
Resolution von ihnen begehrt, was sie Sinnes seyndt. Es hat aber keiner
keine Antwort hierüber geben wollen, deswegen wier ergehen lassen, ein
jedweder Vorgesetzter in seiner Rotte solle sie darüber vernehmen und
nachfolgende die Antwort mier überbringen, welches folgender Gestalt
außgejallen:
Die Goldschmiedt haben vorgegeben, es werden unsere Alten ohne Ein-
kunft unß das Kirchenfenster nicht auffgebürdet haben. Solte es aber
fehlen, so wolten sie das ihrige beytragen. Die Schmiedt sagen, wan sie es
dises Mahl eingehen, so werde es ein ewiges Verbleiben haben. Die
Schlosser, Büxen-, Uhren-, Windenmacher geben vor: man habe ohne
ihre Uncosten — das Bott [d.i. in Ulm das Kollegium der Zunft-
vorsteher17] allein — etliche 100 Jahr bestrietten, so megen sie es noch
ferner thun, und solle auch das Bott nicht befugt sein, das Wappen auß
dem Kirchenfenster thun lassen. Die Kupfferschmied sagen, daß der Fer-
ber Hebich habe zp ihnen selbsten gesagt, die Schmiedtzpnfft habe jährli-
chen auff seim Haus 6 fl. Einkommen, wan man ihne daß erstatten
wolle, wollen sie das Fenster underhalten. Die Maurer wollen sich in
keines Wegs zu nichts verstehen. Die Haffner haben vorgeben, das Bott
habe nun 1 fl. mehr von den Jungen einzuschreiben, als zuvor, deßwegen
solle es das Bott machen lassen. Andere kleine Rotten sagen, waß die
andern thun, wollen sie auch thun. Was ihnen ein hochlöbl. Magistrat
aufflege, das müssen sie thun.
Neben dem seint viele ungeschliffene Mäuler zp Marek und Plaz gewe-
sen, die über daß Bott schimpfflich geredt, nemlich, daß, wan sie nur des
Jahrs durch von einer Zechen 14kr. zpvücklegen und ihr Fressen und
Sauffen einstellen würden, so brauchte es nicht, sie darum zp begrüssen.
Über solches schimpffliche Tractament hat ein ehrbares Bott nicht länger
schweigen können, sondern deswegen bey den Hern Hantwerchshern sol-
ches klagbaar angebracht, nemlich den ganzen Verlauff, und gebeten, zp
undersuchen, ob daß auf dem Hauß stehende Gelt nicht der Zunfft
gehörig. Da den gleich dem Stattpfandbuchschreiber befohlen, in Bey sein
meiner auff ZP schlagen. Es ist aber weiter da nicht gestanden, als waß
ich oben schon erwendt habe. Deswegen an die Hüttenhern begehrt, sie
möchten darvon ein ausführichen Bericht erstatten, welcher auch von dar
einem hochlöbl. Hantwercbsambt überreicht, daß es ihnen und nicht der
Schmiedzpnfft gehöre. Deswegen ein löbl. Ambt gerne sehen thäte, daß
wiers machen ließten. Weilen es aber nur 2 fl. 19 kr. gewesen auf dieses
Mahl, so hat es daß Bott auff sich genommen mit dem Beding, wan es
künfftig größere Uncosten erfordern würde, nicht daß Bott, sondern die
ganze Zunfft daran bezahlen müste, benebens auch gebetten, ob unß
erlaubt, diejenigen, so wieder das Bott unbefugt geschmäht, daß wir
17 Zum Zunftvorstand gehören Zunftmeister, Büchsenmeister und
zwölf andere Meister; vgl. Hermann Fischer, Schwäbisches Wörter-
buch, Tübingen 1904, S. 1322.