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STRATEBURGUM oder STRASSBURG

n den letzten Jahren des 5. oder im Anfange des 6. Jahrhunderts ist nach
Schcepssin das alte Argentoratum als Stadt wieder neu erstanden: «ad urbem
Argentoratum», heisst es bei Gregor von Tours, «quam nunc Strateburgum
vocant». Aber sonderbar: nicht die eigentliche ehemalige Römerstadt wurde wieder auf-
gebaut ; die neue fränkische Bevölkerung siedelte sich vielmehr ausserhalb der alten
römischen Umwallung an, nach den heutigen Gedeckten Brücken zu, zwischen der III auf
der einen, dem Alten Weinmarkt bis Alt-St, Peter auf der anderen Seite. Die alte Festungs-
anlage scheint nach der Eroberung unbewohnt geblieben zu sein und blieb es, wenn nicht
ganz, so doch zum guten Theile, bis in das 8. Jahrhundert herein; denn als Herzog Adalbert
auf dem Gebiete, das er geerbt hatte, das Kloster zu St. Stefan gründete, da lag dieses
«mitten unter den Ruinen des alten Argentorat, am Ufer der Breusch.» Fügen wir
diesem Terrain noch jenes hinzu, das Jahrhunderte hindurch in dem Besitze der Kirche
von Strassburg war, das heisst, den ganzen Raum zwischen dem Alten Fischmarkt, der
Spiessgasse und Judengasse auf der einen, und dem Flusse auf der anderen Seite, so
ergibt sich die Thatsache, dass die Herzöge von Elsass im Wege der Vererbung
und die Bischöfe von Strassburg zusammen die grössere Hälfte des alten Argentorat,
wenn nicht überhaupt das ganze Gebiet besessen haben.
Wir haben oben schon die Thatsache erwähnt, dass bei der fränkischen
Eroberung das alte Festungsgebiet noch vollständig in Trümmern lag und unbewohnt war.
Wie mag das zu erklären sein? Ist nicht vielleicht anzunehmen, dass bei der Eroberung
der ganze Grund und Boden des alten Argentorat als königliches Domanium reservirt
wurde? Dazu würde die Thatsache passen, dass man noch im 8. Jahrhunderte wenigstens
einen Theil des Gebietes in den Händen der Herzöge sindet, den naturgemässen Nachfolgern
der Könige bei diesen, wie bei vielen anderen Domänen. Mit dieser Annahme würde


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