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Geleitworte

Seit dem europäischen Denkmalschutzjahr 1975 ist
auch bei uns das allgemeine Interesse an denkmalpfle-
gerischen Aufgaben gewachsen. Nach einer Umfrage
der Wickert-Institute von 1980 sprechen sich in Bayern
92% der Bevölkerung „für den Denkmalschutz“ aus.
Mit dieser hier nur angedeuteten „Tendenzwende“ er-
weiterte sich zugleich das allgemeine Denkmalverständ-
nis. Die historische Bedeutung des Denkmals schälte
sich in immer stärkerem Maße als tragendes Merkmal
des Denkmalbegriffs heraus. Hatte sich früher die
Denkmalpflege auf Kirchen, Burgen, Schlösser, Ra-
thäuser, Stadtmauern, aber auch einige Einzelmonu-
mente des Wohnbaus, konzentriert, so kamen jetzt neue
Bereiche hinzu wie Stadtentwicklung und Wohnungs-
bau des 19. Jahrhunderts, Industriedenkmäler, das
breite Spektrum bürgerlicher und bäuerlicher Wohn-
bauten usw. Der Begriff des Ensembles ermöglichte au-
ßerdem die Erfassung und Erhaltung historischer Stra-
ßen- und Platzgefüge und ganzer historisch geprägter
Ortsbereiche.
Im vergangenen Jahrzehnt hat das Bayerische Landes-
amt für Denkmalpflege entsprechend dem ihm durch
das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 erteilten
Auftrag eine Liste der Baudenkmäler erstellt; sie um-
faßt ca. 110000 Einzeldenkmäler und ca. 800 Ensem-
bles. Außerdem erarbeitete es eine Liste der ca. 10000
archäologischen Geländedenkmäler. Bayern ist damit
das erste Land in der Bundesrepublik Deutschland, das
- abgesehen von den unter der Erde verborgenen und
daher nie vollständig zu erfassenden Bodendenkmälern
- über ein Gesamtverzeichnis seiner Kulturdenkmäler
verfügt. Im Rahmen der Reihe „Denkmäler in Bayern“
wird mit den Listen der Baudenkmäler und der archäo-
logischen Geländedenkmäler der reiche Schatz unserer
bayerischen Kulturdenkmäler erstmals vorgestellt. Es
handelt sich dabei um ein „offenes“ Verzeichnis. Es
kann also ständig verbessert und zu gegebener Zeit
auch einem sich wandelnden Denkmalbegriff angepaßt
werden. Mit der so geschilderten Flexibilität kann den
Erfordernissen der denkmalpflegerischen Praxis aber
auch den Interessen der Denkmalbesitzer und der Ko-
munen am besten Rechnung getragen werden.
Die Erarbeitung der Denkmallisten war nicht nur mit
einer enormen Verwaltungsarbeit verbunden. Sie stellt
auch eine große wissenschaftliche Leistung dar. Be-
währt hat sich dabei die zentrale Organisation des
Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege; denn der
für die Erfassung und die Auswahl erforderliche Über-
blick konnte nur von einer seit Jahrzehnten mit der In-
ventarisation der bayerischen Kunst- und Geschichts-
denkmäler sowie der archäologischen Denkmäler be-
faßten zentralen staatlichen Fachbehörde gewonnen

werden, wie das beim Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege der Fall ist. Hervorzuheben ist in die-
sem Zusammenhang auch die Öffentlichkeitsarbeit, die
mit der Erstellung der Denkmallisten verbunden war.
Bei zahllosen Bürgermeisterbesprechungen und Bürger-
versammlungen, in tausenden von Einzelgesprächen
mit Gemeindevertretern und Denkmaleigentümern,
konnten Aufgaben und Zielsetzungen der staatlichen
Denkmalpflege erläutert werden. Mehr als 90000
Denkmaleigentümer wurden inzwischen, sei es schrift-
lich, sei es mündlich, persönlich angesprochen.
Das Bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 hat die
Behördenorganisation im Bereich des Denkmalschutzes
erstmals geregelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte
wurden mit den Aufgaben der Unteren Denkmalschutz-
behörden, die Regierungen mit denen der Höheren
Denkmalschutzbehörden betraut. Der Aufgabenbereich
des Landesamts für Denkmalpflege als zentrale Fachbe-
hörde wurde umschrieben. Als oberste Denkmalschutz-
behörde wurde das Staatsministerium für Unterricht
und Kultus bestimmt. Die enge Zusammenarbeit zwi-
schen den Denkmalschutzbehörden und der Denkmal-
fachbehörde ist in den vergangenen Jahren zu einer
Selbstverständlichkeit geworden. Große Bedeutung
kommt dabei vor allem den vom Landesamt für Denk-
malpflege eingeführten Sprechtagen bei den Unteren
Denkmalschutzbehörden zu, die eine rasche und bür-
gernahe Verwaltungspraxis erlauben. Auch die hier vor-
gestellten Denkmallisten sind letztlich ein Ergebnis ge-
meinsamer Bemühungen. Sie spiegeln nicht nur den
Stellenwert von Denkmalschutz und Denkmalpflege in
unserem Lande, sondern letztlich auch seine gelungene
Verankerung in allen Kreisen des Staates und der Ge-
meinden, aber auch der gesamten Bevölkerung, wider.
Ich möchte mich bei allen, die an der Aufstellung der
Liste mitgewirkt haben, sehr herzlich bedanken, vor al-
lem bei den bayerischen Gemeinden, den Städten und
Landkreisen, sowie den Denkmaleigentümern. Hoffen
wir, daß die Reihe der „Denkmäler in Bayern“ die um-
fassende Grundlage für alles Bemühen um die Erhal-
tung und Rettung unserer bayerischen Kulturdenkmä-
ler sein wird.

(Professor Hans Maier)
Bayerischer Staatsminister
für Unterricht und Kultus
 
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