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kosten ersparen, wäre der Umfang und die Schwere der Bil-
der geringer; diese selbst würden in den .oft beschränkten Aus-
stellungsräumen ein ungleich besseres Unterkommen finden,
während jetzt die einzelnen Stücke in den breiten Zierrahmen,
die gewöhnlich noch mit Schutzkästen versehen sind, einander
beengen und das Licht nehmen; die Künstler selbst würden
sich ein Erkleckliches ersparen und das Publikum, statt sich
an dem Goldglanz zu berauschen, würde vielleicht Veranlassung
finden, den..Werth der Bilder minder nach Äeusserlichkeiten
zu bestimmen. Amsterdam. W.

Denkschrift über eine Gesammt- Organisation der Kunst-
Angelegenheiten. -

Im Auftrage des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt

von Wz: Bggers»

(Fortsetzung)

W

Die werkthätige Kunst.

6. Schaubühne. (Fortsetzung.)

Nachdem wir so 'Alles zusammengestellt haben, was über
die künstlerische Leitung der Theater und den Einfluss des
Staates auf dieselben in dieser Beziehung vorgebracht worden
ist, wenden wir uns zu den Vorschlägen, welche die Bedin-
gungen der Existenz der übrigen Bühnen, ausser den Hof—
bühnen behandeln.

Hr.. Devrient deutet hier hauptsächlich auf die Notwen-
digkeit'bin, dass die Städte den verkehrten Grundsatz aufzu-
geben haben, vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, dass die
Stadttkealer von einer Menge von Lasten und Abgaben, und
dadurch von steten Sorgen befreit würden. Zunächst müsste
dies mit dein Miethzins der Fall sein, und eben so wenig als
eine Stadt für die Benutzung der Kirchen, Schulhäuser, Mu-
seen etc. einen Miethzins einzieht, eben so wenig sollte er für
das Theater gefordert werden. Dieses Abgabenverhältniss wird
von allen Seiten für einen grosen Uebelstand erklärt.

Nähere Notizen hierüber verdanken wir den Herren Spiel-
berger und Benedix. Numerische Vergleichungen führen
Letzteren auf das merkwürdige Resultat, dass während das
Theater in Berlin 150,000 Thlr. Zuschuss bekomme, das in
Köln 4000 Thlr. Steuer zahlen müsse. Denn überall am Rhein
steigen die Abgaben bis auf 5 —10 pCt. von der Bruttoeinnahme,
welches für Köln die erwähnte Summe ausbringe. Ausserdem
habe die Bühne dieser Stadt 4200 Thlr. jährlich Miethe zu
zahlen. Es könne demnach erst nach einer Einnahme von
8000 Thlrn. an die Sache selbst gedacht werden. So verhalte
es sich nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen., welche
das Theater als Vergnügungs-, nicht als Kuhstanstall betrachten.
Geschähe das Letztere, so würde allerdings die Steuer weg-
fallen. Abgesehen von dem . ungünstigen Schluss, der unter
solchen Umständen auf die künstlerische Reinheit des Strebens
solcher Institute erlaubt sein.dürfte, sind auch die Angaben
über den materiellen Bestand derselben unerfreulich. In Köln,
heisst es, ist seit 15 Jähren der siebente Unternehmer aufge-
treten. In Elberfeld sei, so lange das Theater steht, jeden
Winter ein Unternehmer zu Grunde gegangen. Auch Coblenz
und Trier liefern alljährlich ihre Opfer.

Wenn also ein Theater der Unterstützung bedarf, und solche

für die verdienstlichsten Künstler'Standhonorare zu erübrigen,
her in Berlin ertheilt wurden.

wie sie frü-

nichf direkt vom Staate ausgehen kann, so müsslen nach Hrn.
B. die Gemeinden, falls sie überhaupt ein Theater haben wollen,
dieselbe übernehmen. Sie haben den allgemeinen Vorlheil da-
von, und zugleich den besondern, dass ein Kapital in Umlauf
gebracht wird, welches lediglich dem kleinen Gewerbe zu Gute
komme. Dafür sollen aber auch die Gemeinden zweierlei thun:

1. die Theater von den drückenden Lasten und Armenab-

gaben befreien und '-■'■'

2. ein unentgeltliches Theaterlokal beschaffen.

Viele Städte in Deutschland, sagt Hr. B., haben das schon ge-
than; warum nicht alle? Den Zwang aber, den der Staat auf
eine Stadt ausüben kann, ein Haus zu haben, legt Hr. B. in
die Bedingungen, woran sich die Concessionen knüpfen, die Cl-
in Händen hat. Und so will er versuchen, das Theaterwesen
lediglich durch-die Erlheiiung oder Entziehung der gesetzlichen
Erlaubniss zu organisiren. Dabei würde das Gesetz gelten,,
dass der Staat keine Genehmigung ertheilt, wenn bei der Büh-
nenunternehmung niciit die Möglichkeit nachgewiesen ist, dass sie
Jahr aus, Jahr ein bestehe. Darum müssten Städte, welche für
sich allein keine Bühne halten können, zu Theatevvereinen ver-
bunden werden. -

Wir lassen hier gleich den Organisationsentwurf des Hrn.
B. folgen. .

Er theilt sämmtliche Theater in drei Klassen, in Stadt-,
P r o v i n z i a 1 - und Reisende-Bühnen.

Zu den Staditheatern rechnet er die, welche in einer
Stadt bleiben, im Sommer drei Monate Ferien inachen, oder
während dieser Zeit in einer anderen Stadt spielen. Provin-
zialtheater wären solche, die in drei bis vier Städten das
Jahr rund Vorstellungen geben. Reise nde endlich, die in sie-
ben bis acht Städten, also in jeder Stadt alle zwei Jahre spielen.

Ein aus den Bürgern gewählter, von dem Gemeinderath
unabhängiger Theaterausschuss soll die Verhandlungen mit den
Bühnen unternehmen, führen,, und das Publikum gegen das
Theater und das Theater gegen das Publikum vertreten. ^

Jede Stadt, die nun nachweis't, dass sie das ganze Jahr
eine Bühne erhalten kann, soll ein Stadttheater errichten dürfen.
Sie muss dazu ein eingerichtetes Haus mit Dekorationen zur
Verfügung stellen. Allenfalls soll der Unternehmer eine Miethe
zahlen für Feuerversicherung und Reparaturen. Auch ein Stadt-
orchester hat die Stadt einzurichten.

Für Provinzialbühnen treten mehrere Städte in einen frei-
willigen Verband zusammen. Jede Stadt stellt ein Haus mit
Dekorationen zur Verfügung. Dasselbe gilt für die reisenden
Bühnen, für welche acht bis zehn Städte zusammentreten, die
aber dann keine Dekorationen und Zubehör zu liefern haben.

Alle Theaterausschüsse der Städte treten zur Organisation
zu einem Gesammtausschusse zusammen, der seinen Blick auch
auf die Nachbarstaaten zu richten hätte.

Die Oberaufsicht soll in der Hand des Ministers liegen und
ein Beauftragter des Ministers soll die Städtevereine vermitteln.

Endlich dringt Hr. B. auf die Einfachheit des Lokals. In
den kleinern Städten könnte es nach seiner Ansicht wohl auch
zugleich für andere Zwecke vermietliet werden, zu Versamm-
lungen, Bällen, Ausstellungen u. s. w.

Aehnlicher Meinung ist Hr. Gemmel, welcher den Wunsch
ausspricht, dass die Theater so gebaut werden möchten, dass
sie unmittelbar zu den Casinolokalen gehörten, wovon er sich
einen wohlthätigen Einfluss für den geselligen Verkehr ver-
spricht. Casino- Und Schauspieldirektor könnten unter billigen
Bedingungen sich mit einander vereinigen.

Gleiche Strenge bei der Erlheiiung von Concessionen wie
Hr. Benedix, fordert auch Hr. Spielberger, indem er wünscht,
dass dieselben auf solche Slädle und Arrondissements beschränkt
 
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