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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 2.1851

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https://doi.org/10.11588/diglit.1195#0333
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Zeitung

für bildende Kunst und Baukunst.

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Organ

der deutschen Kunstvereine.

Unter Mitwirkung von

Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Düsseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — Förster in München — Eitelberger V. Edelberg in Wien

redigirt von Dr. F. Eggers in Berlin.

^f40.

Sonnabend, den 4. October.

1851.

Denkschrift über eine Gesammt- Organisation der Kunst-
Angelegenheiten.

des Preuss. Kultusministeriums zusammengestellt

von Fr. Eggerg.

(Fortsetzung.)

V.

Gärtner-Lehranstalt.

Die Gärtner-Lehranstalt zu Schöneberg und Potsdam hat
in ihrer höheren Abtheilung die Bestimmung, ihren Zöglingen
auch die erforderliche, künstlerische Ausbildung zu gewähren.
Wir erfreuen uns über dieselbe einer näheren Mittheilung, die
zugleich auf Dasjenige, was in Betreff dieses künstlerischen
Theiles noch wünschenswerth ist, hindeutet.

Durch ansehnliche Zuschüsse des Ministeriums sei die An-
stalt ein sehr zufriedenstellendes Institut und habe andern Staaten
zum Muster gedient; doch sei der in den Statuten vorbehal-
tene, auf die- höhere Entwicklung der Zöglinge zu weiterer
Ausbildung berechnete Eeisecursus nicht in Ausführung ge-
kommen , mithin eine Lücke im Unterrichtplan. Denn §. 30
stellt fest: „Es soll darauf Bedacht genommen werden, Fonds
zu ermitteln, um die Kandidaten der botanischen und bildenden
Gartenkunst in Stand zu setzen, Kunstreisen in's Ausland zu
machen". Dergleichen Begünstigungen seien bis jetzt nur aus
der Privatschatulle Sr. Maj. des Königs hervorgegangen, das
müsste doch aus Staatsmitteln herzuschaffen sein. — Ferner
wird der §. 27 angeführt, dessen Bestimmungen nicht alle er-
füllt, sondern von denen die ad 2. 5. 6 einer beabsichtigten Er-
weiterung vorbehalten worden seien. Diese lauten:

2. Die Zöglinge werden die Landschaftsmalerei unter drei
Gesichtspunkten erlernen:

a. als Copisten nach vorgelegten Blättern,

b. - - - der Natur,

c. - Erfinder erfreulicher Landschafts- und Gartenscenen.

5. Sie werden einen, auf die ökonomischen und ästheti-
schen Gebäude angewandten Cursus in der Baukunst machen.

6. Sie werden einen auf die Landwirtschaft, jedoch in
besonderer Anwendung auf den Gartenbau berechneten Cursus
machen.

Die Bestimmungen unter 3, 4, 7, 8 dagegen, die sich auf
Botanik, Physik, Chemie, auf Forstwissenschaft, die Zusam-

II Jahrgang.

menstellung von Gartenplänen und die Anfertigung von An-
schlägen beziehen, haben die vorhandenen Bildungsmittel zu
entsprechen erlaubt.

VI.

Die werkthätige Kunst.

Die Pflege, welche der werkthätigen Kunst, durch künst-
lerische Aufgaben, durch Vorführung der Kunstwerke, durch
Pflege der Künstler von dem Staate, zu Theil werden kann,
ist je nach den verschiedenen Kunstfächern sehr verschieden-
artig.. Wir führen die hierher gehörigen Vorschläge nach der
Folge der verschiedenen Kunstfächer auf. .

1. Architektur.

Stets und oft nur zu sehr an die Zwecke des kirchlichen
oder staatlichen Lebens gebunden und fast nie ohne diese in
das Leben tretend, wird die Architektur schon von der äusseT
ren Notwendigkeit gerufen. Aber sie hat dafür die andere
Sorge, dass sie neben dem Nützlichkeitsprinzip das Kunstprinzip
zur vollen Geltung bringe. Daher dringen die der Architektur
angehörigen Mitglieder der Akademie der Künste zu Berlin vor
Allem darauf, dass eine ästhetische Auffassung der Bauten, sei
es auch mit grösseren Geldmitteln, da festgehalten werde, wo
die ethische Bedeutung des Baues eine höhere wird, wo seine
praktische Bestimmung dahin gerichtet ist, die Thätigkeit des
Staatsoberhaupts und die höheren Staats- und Communalregie-
rungen zu umschliesscn und praktisch zutragen, wo der Dienst .
der Religion und die Rechtspflege, wo der Dienst und Genuss
der Wissenschaften und Künste, wo sittliche Erziehung, wo
Volksversammlung für .Erheiterung und Bildung und gemeinsame
patriotische Interessen den Zweck des Baues bestimmen. — Die
Architekten glauben daher auch da Zuscbuss aus Staatsfonds
in Anspruch nehmen zu dürfen, wo bisher allein von den Com-
munen Leistungen gescheiten sind. Worauf sie dann aber vor-
züglich noch aufmerksam machen, das ist die Notwendigkeit,
dass der Hinzutritt der bildenden Künste den uralten Bund mit
jedem Bauwerke fortdauernd zu erneuern habe. Und auch das
Kunsthandwerk und das Handwerk selbst soll mit aufgenommen
sein in das allgemeine Aufstreben zur Höhe der Blüthe. Das
ganze Gefolge der Werkfertigkeit schliesst sich an und wird mit
gehoben und durchdrungen vom ethischen Zwecke des Ganzen.
Als Beispiel dient der fördernde Einfluss, den Schinkel auf

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