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Dobschütz, Ernst von
Christusbilder: Untersuchungen zur christlichen Legende — Leipzig, 1899

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https://doi.org/10.11588/diglit.4919#0857
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Beilage V.

203**

Eigenheiten des Ausdruckes nicht unwahrscheinlich gemacht
wird. Vielleicht würde sich das durch den Text von codex α
gestellte Problem am besten lösen durch die Annahme, dass ver-
schiedene Übersetzungsversuche hier vorliegen. Vielleicht lässt
sich auch aus dem jetzigen Texte eine ursprünglich griechische
Grundschrift herausschälen.

Denn das kann keinem Zweifel unterliegen, dass der Text,
wie er vorliegt, eine Kompilation von sehr mittelmässigem Werte
ist. Schon die Art, wie mit jener Pilatus-Nero-Legende ein Motiv
der Peter- und Pauls-Akten verbunden ist, welches genau den-
selben Gedanken in anderer Weise verwirklicht, ist höchst un-
geschickt: Pilatus spielt neben seinem Briefe eine sehr unglück-
liche Rolle. Wir wiesen ferner bereits darauf hin (S. 211 Α. 1),
dass am Anfang sich eine vollständige Wiederholung findet
(§ 1 = 2). Ebenso ungeschickt ist der Stil mit den kurzen ab-
rupten Sätzen J), die wohl gar dreimal hintereinander gleichmässig
beginnen2).

Dennoch ist unser Verfasser, den wir leider persönlich nicht
näher fixieren können als wahrscheinlich auf das 6. Jahrhundert
und Norditalien (Toscana), kein blosser Kompilator, der wörtlich
Quellen abschreibt. Das zeigt sich schon an dem Verhältnis
zu den Acta Petri et Pauli in den §£f 15—17. Es wird uns
darum auch kaum möglich sein, ihm alle seine Quellen nach-
zurechnen, bezw. seine freie Erfindung aufzudecken. So behält
das Schriftstück doch seinen litterarischen Wert als älteste Dar-
stellung der Veronicalegende, ein Wert, der eher noch gesteigert
wird, wenn wir es als Brücke zwischen griechischen und abend-
ländischen Legendenkreisen betrachten dürfen.

1) Ich habe et mehrfach in [ ] gesetzt, weil es wahrscheinlich erst
späterer Zusatz ist.

2) s. 1658. 1661. 3 quia; — sonst immer tum abwechselnd mit post haee.

Nachtrag xu Seite 158** f.

ga Hohenfurt 58 sc. XV f. 32—39: ine. tenipus quo passus est J. Chr.
celatum erat . . expl. defunctus est in palacio suo apud romam.
gb Hohenfurt 28 a. 1470 f. 77—91'.

22 Ossegg 40 sc. XIV f. 218(?)—226 (bis 181** π).

23 Bamberg chart, 2131 (Q IV 13) XV f. 246(?)—255'.
 
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