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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Editor]
Das K. K. Versatzamt in Wien: von 1707 bis 1900 — Wien: Selbstverl., 1901

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II. Die Gründung des Wiener Versatzamtes, seine Benennung und
seine Ubicationen.
Während noch der mons pius der Stände bestand, wurde in Wien1) ein anderer
mons pius geschaffen, für den aber selten dieser Name gebraucht wurde; vielmehr
QVon den Landes-Hauptstädten der diesseitigen Reichshälfte war Wien die erste,
welche ein Versatzamt erhielt. Hierauf folgten: a) Triest, dessen monte di piera 1711 erwähnt wird;
ihn unterhielt die Congregatio del s. Rosario, welche darin »nach eigenem gefallen disponirte
und praedominirte« und den Beamten Unterschleife hingehen liess, so dass 1724 die Hofstelle eine
eingehende Untersuchung durch den Hauptmann zu Triest, Andreas Baron de Fin, und Anton
Feretti als Commissär anordnete, worauf 1726 de Fin laut Hofdecretes vom 24. April 1726 zum
Oberaufseher und Director bestellt wurde mit der Verpflichtung, im Vereine mit dem ihm zur
Untersuchung beigegebenen Commissär Anton Feretti eine Instruction für die zukünftige Ver-
waltung äuszuarbeiten. Die ferneren Schicksale dieses monte di pietä sind nicht bekannt. (Archiv
des Ministeriums des Innern IV. R. 6). — Mit Ah. Entschließung vom 26. September 1846 wurde der
civico monte di pietä in Triest genehmigt, seine Statuten 1882 abgeändert. (Note der Statthalterei
in Triest vom 14. März 1901, Nr. 3344.) In Görz und Gradisca wurden um die Mitte des 18. Jahr-
hunderts ebenfalls monte di pietä gegründet. Über letzteren fehlen nähere Nachrichten, ersterer
wurde mit der von den Grafen Johann und Joseph von Thurn errichteten Sparcasse 1831 vereinigt.
6) Lemberg mit dem sogenannten armenischen Leihhaus. (Vgl. Josephinische Gesetzsamm-
lung 1789, S. 517, Nr. 541.) —Über die Anstalt der »Österr. Pfandleihgesellschaft« von 1865—1871
vgl. unten.
c) Das Versatzamt in Prag am 4. September 1747 gegründet'; es steht laut Patentes vom
30. October 1755 unter staatlicher Verwaltung. (Archiv des k. k. Ministeriums des Innern; vgl.
auch Kropatschek, Sammlung aller k. k. Verordnungen. 3, 257, Nr. 417.) — Über die Anstalt
der »Österr. Pfandleihgesellschaft« von 1866—1871 vgl. unten S. 97.
d) Das milde Leih- oder Versatzamt in Salzburg, 1747—1750 von Erzbischof Jacob Ernst
Grafen zu Liechtenstein errichtet und dem Magistrate der Stadt Salzburg zur Verwaltung
übergeben. (Gründungspatent 1747 gedruckt; gefällige Mittheilung des Regier,ungs-Archives in
Salzburg.)
e) Das Leihamt in Brünn, 1751 von Privaten auf Grund eines Verleihungsbriefes als
mährische Leihbank gegründet; durch Patent vom 5. October 1793 wurde das Privileg auf
15 Jahre erneuert und 1810, beziehungsweise 1811 mit kaiserlicher Genehmigung von den mähri-
schen Ständen das Leihamt übernommen. (Note der Statthalterei für Mähren an die n.-ö. Statt-
halterei vom 25. April 1885, Nr. 9988, beziehungsweise Z. 22.172.) — Über die Anstalt der »Österr.
Pfandleihgesellschaft« von 1865—1871 vgl. unten S. 97.
f) Das Versatzamt in Graz durch kaiserliche Entschließung vom 20. September 1755 als
»allgemeine Leihbank oder 'Versatzamt« gegründet, zunächst an einen Privaten vermiethet, 1770
dem Grazer Armenhause zugewendet, zufolge Erlasses des Ministeriums des Innern vom 15. Juli
1874, Z. 9855, der. Stadtgemeinde Graz in die Verwaltung übergeben. (Note der steiermärkischen
Statthalterei an die n.-ö. Statthalterei vom 21. April 1885, Z. 6749, beziehungsweise 21.763.)
g) Das Versatzamt in Klagenfurt, mit Patent vom 12. August 1768 als »Lehenbank oder
Versatzamt« gegründet, bis 1774 an einen Privaten vermiethet, 1775 in das Klagenfurter vom Staate
verwaltete Armenhaus »versetzt«, jedoch demselben nicht einverleibt, 1777 dem »Versorgungs-
 
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