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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Editor]
Das K. K. Versatzamt in Wien: von 1707 bis 1900 — Wien: Selbstverl., 1901

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Beilage 8.

Bemerkungen zu Beilage 8.
Wie Seite 81 ausgeführt ist, sind wir über die Anzahl der Beamten und
Diener und deren Besoldung von 1770 nicht genau unterrichtet. Zufolge kaiserlicher
Resolution vom 8. September 1770, intimiert mit Hofkanzlei-Decret vom selben Tage,
Z. 3108, wurde eine Vermehrung des Personalstandes sowie eine Gehaltsregulierung
vorgenommen; ebenso war es 1793 laut Hofkanzlei-Decretes vom 10. Mai 1793,
Z. 4160, dann 1805 zufolge kaiserlicher Resolution vom 22. December 1804, ferner
1830 laut Hofkanzlei-Decretes vom 29. August 1839, Z. 26.887/2430, endlich 1848
laut Erlasses des Ministeriums des Innern vom 29. Mai 1848, Z. 27.326, und 1871
entsprechend der Ah. Entschließung vom 10. Juli 1871.
Die einzelnen Veränderungen in der Zahl der Beamten, Diener und deren
Gehälter sind in beistehender Tabelle zusammengestellt.
Nicht berücksichtigt ist in der Tabelle die Erhöhung der Quartiergelder im
Jahre 1851 und die zufolge Ah. Entschliessung vom 8. September 1857; es
wurden nämlich 1851 der Liquidator auf 150 fl., 1857 auf 200 fl.; 1851 die Cassiere
auf 120 fl., 1857 auf 200 fl.; 1851 die Pfänderverwahrer und die Schätzmeister auf
100 fl., 1857 auf 150 fl.; 1851 die Protokollisten, Journalisten, Amtsofficiere (Officiale)
und Accessisten auf 60 fl., 1857 auf 100 fl. Quartiergeld erhöht; den Pfänderträgern
war mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 26. Februar 1857, Z. 3470, an
Quartiergeld statt der bisherigen 20 fl. der doppelte Betrag, also 40 fl. C.-M., be-
willigt worden.

Das k. k. Versatzamt.

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