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Kaiserlich-Königliches Versatz-, Verwahrungs- und Versteigerungsamt [Editor]
Das K. K. Versatzamt in Wien: von 1707 bis 1900 — Wien: Selbstverl., 1901

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54 Darlehensdauer, Zinsfuß und Gebüren.
Creditbedürftigen sein Darlehen auf Pfänder in der Regel nur mit dem gesetz-
lichen Zinsfüße bemessen werde. Es ist dies eine Forderung oder ein Ziel,
welches im Laufe der Jahrhunderte von den Oberbehörden des Versatzamtes, wenn
sie auch oft davon weit abwichen, schließlich doch immer wieder aufgestellt
wurde.,
Bei der in der Durchführung begriffenen Reform des Versatzamtes wird aber
dieses Ziel unverrückt im Auge behalten. Man ist noch weit davon entfernt, allein
je größer der Umsatz im Versatzamte und seiner Nebenämter sein wird, desto
geringer verhältnismäßig die Regie ; je größer der Gebarungs-Überschuß des neuen
Depotgeschäftes (Verwahrungsamtes) und des neuen Licitationsinstitutes (Verstei-
gerungsamtes) sein wird, desto mehr Mittel werden dem Versatzamtsfonde zufließen;
je billiger der Zinsfuß sein wird, zu welchem das Versatzamt seine Cassascheine
wird begeben können, zu desto geringeren Zinsen wird es selbst seine Darlehen
auf Pfänder geben können. Ein jeder also, der das Versatzamt in irgend einem
seiner Geschäftszweige benützt, trägt zu dem Gedeihen des Ganzen bei und übt
insoferne einen Act der Wohlhätigkeit.
 
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