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Die Zweiganstalten des Wiener Versatzamtes.
lungen gepflogen wurden, t) griff man auf den Gedanken der Aufstellung von Auf-
nahmsbureaux zurück. Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 26. März 1899,
Z. 9027, wurde die Aufstellung eines solchen Aufnahmsbureaux in gemieteten
Localen im II. (heute XX.) Bezirke, Rauscherstrasse 10, sowie im IV. Bezirke, Starhem-
berggasse 44, ab Mai 1899 bewilligt. Erstere Stelle wurde am 25. September 1899,
letztere am 2. Juni 1899 eröffnet. War das Aufnahmsbureau in der Rauschergasse
für den volkreichen II. (beziehungsweise auch XX.) Gemeindebezirk berechnet, so
sollte das in der Starhemberggasse dem hilfesuchenden Publicum des IV., V. und
X. Bezirkes dienen. Es erwies sich aber alsbald einerseits als räumlich unzuläng-
lich, andererseits warf es wegen der Entfernung von dem X. Bezirke nicht jenes
Erträgnis ab, welches bei einer regen Betheiligung der Bevölkerung dieses Bezirkes
erhofft wurde. Aus diesen Beweggründen wurde der Standort dieses Aufnahms-
amtes mit Bewilligung des Ministeriums des Innern vom 28. October 1900, Z. 38.855,
in den X. Bezirk, Gudrunstrasse 142, verlegt. (Beilage 6.)
Beide Aufnahmsämter sind mit der Zweiganstalt Josefstadt in Verbindung
gebracht, derart, dass täglich die in den Aufnahmsbureaux als Pfänder angenom-
menen Objecte (Pretiosen und Effecten) in geschlossenen und gut sperrbaren Wagen
in die Zweiganstalt überführt werden.2) Für die Errichtung solcher Aufnahmsämter
ohne selbständige Magazinierung war in erster Linie das geringe Erfordernis an
Investierungskosten maßgebend und damit die Absicht verbunden, bei geringen
Kosten einem Bedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen und derselben die Vor-
theile des Versatzamtes bei Hintanhaltung eines grösseren Zeitverlustes durch die
Errichtung von Aufnahmsämtern in allen Bezirken, wo sich die Nothwendigkeit
derselben herausstellt, zuzuwenden. Um allen Anforderungen der Bevölkerung, die
einen großen Werth auf eine rasche Abfertigung nicht nur bei der Einschätzung,
sondern auch bei der Auslösung ihrer Pfandobjecte legt — erfahrungsgemäß wird
der Weg in das Versatzamt und zwar in beiden Fällen erst im letzten Momente
des Bedarfes angetreten — zu entsprechen und um das Erträgnis des Versatzamtes zu
heben, beantragte die Direction des Versatzamtes die Errichtung von »Filialen« in ge-
mieteten Localen mit der Beschränkung auf die Belehnung von Pretiosen und Wert-
papieren.3) Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1899, Z. 22694, wurde
die Errichtung solcher Filialen im II. Bezirke, Taborstrasse Nr. 10 (im Gebäude der Börse
für landwirtschaftliche Producte) und im VI. Bezirke, Windmühlgasse 17, sowie im
III. Bezirke, Sechskrügelgasse 1, zunächst nur für Belehnung von Pretiosen genehmigt
und am 5. Februar 1900 die beiden ersten, die im III. Bezirke am 25. October 1900
eröffnet.4) Im Mai 1900 trat der Magistrat von Wien an die Direction des Versatz-
amtes wegen der Errichtung einer Filiale in Margarethen auf Grund eines An-
trages der Vertretung dieses Bezirkes heran.5) Die Bezirksvertretung wünscht,
dass diese Filiale an der Grenze von Alt- und Neu-Margarethen errichtet werde, wo
sie »ein unabweisliches Bedürfnis« sei. Die Verhandlungen darüber sind im Zuge.
9 Protokolls-Zahl 27.289 aus 1895.
2) Gegenwärtig werden diese Wagen gemiethet.
3) Bericht der Direction des Versatzamtes vom 5. Mai 1899, Z. 434 (Statth.-Z. 42.64'2).
4) Bericht der Direction des Versatzamtes vorn,25. Jänner 1900, Z. 122 (Statth.-Z. 8763) und
vom 6. November 1900, Z. 1561 (Statth.-Z. 101814).
5) Bericht der Direction des Versatzamtes vom 11. Juni 1900, Z. 704 (Statth.-Z. 55.300). —
Im Jahre 1876 hatte die damalige Gemeinde Ottakring um Errichtung einer Filiale des Versatz-
amtes angesucht (Z. 11.552 aus 1876).
Die Zweiganstalten des Wiener Versatzamtes.
lungen gepflogen wurden, t) griff man auf den Gedanken der Aufstellung von Auf-
nahmsbureaux zurück. Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 26. März 1899,
Z. 9027, wurde die Aufstellung eines solchen Aufnahmsbureaux in gemieteten
Localen im II. (heute XX.) Bezirke, Rauscherstrasse 10, sowie im IV. Bezirke, Starhem-
berggasse 44, ab Mai 1899 bewilligt. Erstere Stelle wurde am 25. September 1899,
letztere am 2. Juni 1899 eröffnet. War das Aufnahmsbureau in der Rauschergasse
für den volkreichen II. (beziehungsweise auch XX.) Gemeindebezirk berechnet, so
sollte das in der Starhemberggasse dem hilfesuchenden Publicum des IV., V. und
X. Bezirkes dienen. Es erwies sich aber alsbald einerseits als räumlich unzuläng-
lich, andererseits warf es wegen der Entfernung von dem X. Bezirke nicht jenes
Erträgnis ab, welches bei einer regen Betheiligung der Bevölkerung dieses Bezirkes
erhofft wurde. Aus diesen Beweggründen wurde der Standort dieses Aufnahms-
amtes mit Bewilligung des Ministeriums des Innern vom 28. October 1900, Z. 38.855,
in den X. Bezirk, Gudrunstrasse 142, verlegt. (Beilage 6.)
Beide Aufnahmsämter sind mit der Zweiganstalt Josefstadt in Verbindung
gebracht, derart, dass täglich die in den Aufnahmsbureaux als Pfänder angenom-
menen Objecte (Pretiosen und Effecten) in geschlossenen und gut sperrbaren Wagen
in die Zweiganstalt überführt werden.2) Für die Errichtung solcher Aufnahmsämter
ohne selbständige Magazinierung war in erster Linie das geringe Erfordernis an
Investierungskosten maßgebend und damit die Absicht verbunden, bei geringen
Kosten einem Bedürfnisse der Bevölkerung zu entsprechen und derselben die Vor-
theile des Versatzamtes bei Hintanhaltung eines grösseren Zeitverlustes durch die
Errichtung von Aufnahmsämtern in allen Bezirken, wo sich die Nothwendigkeit
derselben herausstellt, zuzuwenden. Um allen Anforderungen der Bevölkerung, die
einen großen Werth auf eine rasche Abfertigung nicht nur bei der Einschätzung,
sondern auch bei der Auslösung ihrer Pfandobjecte legt — erfahrungsgemäß wird
der Weg in das Versatzamt und zwar in beiden Fällen erst im letzten Momente
des Bedarfes angetreten — zu entsprechen und um das Erträgnis des Versatzamtes zu
heben, beantragte die Direction des Versatzamtes die Errichtung von »Filialen« in ge-
mieteten Localen mit der Beschränkung auf die Belehnung von Pretiosen und Wert-
papieren.3) Mit Erlass des Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1899, Z. 22694, wurde
die Errichtung solcher Filialen im II. Bezirke, Taborstrasse Nr. 10 (im Gebäude der Börse
für landwirtschaftliche Producte) und im VI. Bezirke, Windmühlgasse 17, sowie im
III. Bezirke, Sechskrügelgasse 1, zunächst nur für Belehnung von Pretiosen genehmigt
und am 5. Februar 1900 die beiden ersten, die im III. Bezirke am 25. October 1900
eröffnet.4) Im Mai 1900 trat der Magistrat von Wien an die Direction des Versatz-
amtes wegen der Errichtung einer Filiale in Margarethen auf Grund eines An-
trages der Vertretung dieses Bezirkes heran.5) Die Bezirksvertretung wünscht,
dass diese Filiale an der Grenze von Alt- und Neu-Margarethen errichtet werde, wo
sie »ein unabweisliches Bedürfnis« sei. Die Verhandlungen darüber sind im Zuge.
9 Protokolls-Zahl 27.289 aus 1895.
2) Gegenwärtig werden diese Wagen gemiethet.
3) Bericht der Direction des Versatzamtes vom 5. Mai 1899, Z. 434 (Statth.-Z. 42.64'2).
4) Bericht der Direction des Versatzamtes vorn,25. Jänner 1900, Z. 122 (Statth.-Z. 8763) und
vom 6. November 1900, Z. 1561 (Statth.-Z. 101814).
5) Bericht der Direction des Versatzamtes vom 11. Juni 1900, Z. 704 (Statth.-Z. 55.300). —
Im Jahre 1876 hatte die damalige Gemeinde Ottakring um Errichtung einer Filiale des Versatz-
amtes angesucht (Z. 11.552 aus 1876).