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Nitz, Michael; Balsam, Simone; Bonin, Sonja; Bethke, Gerd S.; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Mitarb.]; Lehmann, Falko [Bearb.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Hessen: Main-Taunus-Kreis — Stuttgart: Theiss, 2003

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https://doi.org/10.11588/diglit.60747#0012
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Vorwort

Vorwort des Herausgebers
Ausgangspunkt der Erhaltung und dauerhaften Pflege unserer Kulturdenk-
mäler ist die Kenntnis der historischen Bausubstanz und ihrer Bedeutung.
Deshalb ist die Veröffentlichung des schützenswerten Bestandes, die
Darstellung der Begründung für die Unterschutzstellung und die darauf
basierende Benachrichtigung der Denkmaleigentümer die Voraussetzung
jedes geregelten Umganges mit den Kulturdenkmälern.
Die Veröffentlichung geschieht seit 1980 auf Grundlage eines Beschlusses
der Kultusministerkonferenz in Form der Denkmaltopographie Bundes-
republik Deutschland. Die Denkmaltopographien sind nach dem hessischen
Denkmalschutzgesetz identisch mit dem Denkmalbuch. Sie bilden alle
Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen flächendeckend und systematisch in
Bild, Kartierung und begründendem Text ab. Sie liefert Grundlagenmaterial
für die praktische konservatorische Tätigkeit, aber auch für Aussagen im
planerischen Bereich. Zugleich informiert sie die Öffentlichkeit über die
Denkmalwerte in dem dargestellten Bereich. Sie öffnet die Augen für die
kulturgeschichtliche Bedeutung der Landschaft und weckt bei jedem inter-
essierten Bürger Verständnis für die kulturellen Werte unserer gestalteten
Umwelt.
Die Erfassung der Kulturdenkmäler muss systematisch und nach einheit-
lichen Kriterien für das gesamte Bundesland erfolgen, um überprüfbare Aus-
sagen über die Denkmaleigenschaft zu erhalten. Deshalb ist diese Aufgabe
dem Landesamt für Denkmalpflege als einziger landesweit tätiger Behörde
übertragen. Erfreulicherweise wird diese Arbeit immer wieder von kommu-
naler und ehrenamtlicher Seite unterstützt. Dadurch konnte die Akzeptanz
des Denkmalschutzes in den Gebieten Hessens, für die ein entsprechender
Band vorliegt, deutlich verbessert werden. Die Bereitschaft, sich für die
Belange der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes einzusetzen, ist hier
stark erhöht.
Auch der Main-Taunus-Kreis engagierte sich umfassend bei der Erstellung
des vorliegenden Bandes. An erster Stelle ist den früheren Landräten Knoll
und Riebel sowie Herrn Landrat Berthold Gall zu danken, die mit weit-
reichender personeller und finanzieller Unterstützung geholfen haben.
Der ehemalige Baudirektor Otto Winterwerber stieß das Projekt an und
betrieb es mit großer Ausdauer. Die Damen und Herren der Unteren Denk-
malschutzbehörde unterstützten es fortlaufend. Ihnen danke ich ebenso wie
Hannelore Bossert für das Zeichnen der Pläne, Evelyn Pühler für die
Schreibarbeiten, Dietrich Kleipa für seine Hilfe als Kreishistoriker und Klaus
Reimann für die Bearbeitung der Katasterbezeichnungen und die Ergänzung
der Pläne. Von den vielen Personen, die meist ehrenamtlich bei der Bearbei-
tung einzelner Gemeinden Hilfestellung geleistet haben, seien der inzwi-
schen leider verstorbene Siegfried Rumbier als Obmann für die Grenzsteine,
Bertold Picard, Ulrike Milas-Quirin und Roswitha Schlecker genannt.
Schließlich sind es natürlich die Autoren, die besonders hervorgehoben
werden müssen. Neben Michael Nitz und Gerd S. Bethke gebührt der Dank
vor allem Simone Balsam und Sonja Bonin, die den überwiegenden Teil des
Textes schrieben.
Prof. Dr. Gerd Weiß
Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen

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