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Kämmerer, Christian [Hrsg.]; Lufen, Peter Ferdinand [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0129
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gungslose Fachwerkbauten und entstammen
der Zeit um 1800.
Unweit südöstlich des Dorfes auf dem am jen-
seitigen Ufer der Espolde ansteigenden
Burgberg befinden sich die Reste einer ehema-
ligen Turmburg, einer kleinen mittelalterlichen
Wehranlage, über deren einstige Gestalt,
Bestimmung, Erbauer und Erbauungszeit bis-
her kaum sichere Erkenntnisse vorliegen. Sie
mag ein Wehrbau einer kleineren örtlichen
Grundherrschaft gewesen sein, oder aber eine
stark befestigte Warte zur Sicherung der alten
Straße, die einst im Espoldetal von Göttingen
über Hardegsen nach Dassel führte. Erhalten
sind wenige Grundmauerreste auf einer etwa
halbkreisförmigen Fläche von etwa 15 zu 25 m,
die westlich durch das steile Gelände des Burg-
berges, auf der Ost- und Südseite aber durch
einen doppelten Graben gesichert war. Die re-
lativ bescheidenen Abmessungen der Burg
lassen kaum annehmen, dass es sich hier um
eine dauernd bewohnte Anlage gehandelt hat.
HARDEGSEN/ÜSSINGHAUSEN

Dorf und Gut im Tal der Espolde bildeten bis in
die Mitte des 19.Jh. einen kleinen gesonderten
Bezirk innerhalb der damals von den fürstlichen
Ämtern verwalteten Gebiete. Als Adeliges
Gericht Ussinghausen gehörte es zu den aus
örtlichen Grundherrschaften hervorgegangenen
Bereichen mit selbständiger Verwaltung und
Gerichtsbarkeit. Bereits in mittelalterlicher Zeit,
vermutlich zugleich mit Hardegsen und Morin-
gen, gelangte Ussinghausen in welfischen
Besitz und war bis 1562 herzogliche Domäne.
Durch Übertragung des Landesherren kamen
Gut und Gericht in der Folge in den Besitz ver-
schiedener adliger Familien, bis das Rittergut im
18.Jh. nach dem Tode des letzten Besitzers
und dem Heimfall des Lehens wieder fürstliche
Domäne wurde. Im Zuge der Verwaltungs-
reformen im Königreich Hannover, die um die
Mitte des 19.Jh. durchgeführt wurden und die
auch die Aufhebung der patrimonialen Ge-
richtsbarkeit einschlossen, ging das bisherige
Adelige Gericht Ussinghausen schließlich 1849
im Amte Moringen und später im Kreis
Northeim auf. 1974 wurde Ussinghausen Orts-
teil von Hardegsen.
Während das Dorf baulich ohne nennenswertes
Interesse ist, besitzt das ehemalige Gut, das
etwas abseits vom Dorf ein geräumiges, auf
den Gartenseiten von Bruchsteinmauern um-
schlossenes Areal einnimmt, noch einen Teil
seiner älteren Baulichkeiten aus dem 18. bis
20.Jh. (Üssinghauser Str. 4). Die ursprüngliche
Anlage ist nach dem 1978 erfolgten Abbruch
des ansehnlichen Pächterwohnhauses der
Barockzeit, von dem nur noch der - modern
überbaute - Sockel übrig blieb, allerdings nur in
einer bedauerlich reduzierten Gestalt überkom-
men. Doch vermag auch die schlichte Bau-
gruppe des Wirtschaftshofs, unter dessen
Baulichkeiten die massive, 1706 errichtete
Scheune ihres Alters wegen ein besonderes
Gewicht besitzt, von der besonderen Ge-
schichte des Ortes noch ein anschauliches
Zeugnis abzulegen.

„Karte von der Feldmark Ussinghausen“, 1876, Ausschnitt. Amt für Agrarstruktur Hannover


Ussinghausen, Üssinghauser Straße 4, ehern. Domäne, Scheune von 1706


Ussinghausen, Üssinghauser Straße 4, ehern. Domäne, Ansicht des Hofes von Süden mit dem 1978 abgebro-
chenen Pächterwohnhaus (Aufn. 1978)


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