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Kämmerer, Christian [Hrsg.]; Lufen, Peter Ferdinand [Hrsg.]
Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Baudenkmale in Niedersachsen (Band 7,1): Landkreis Northeim: Südlicher Teil mit den Städten Hardegsen, Moringen, Northeim und Uslar, den Flecken Bodenfelde und Nörten-Hardenberg, der Gemeinde Katlenburg-Lindau und dem Gemeindefreien Gebiet Solling — Braunschweig, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.44420#0180
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Thüdinghausen, Kapellenweg, Kapelle, 1782


Thüdinghausen, Brunnenweg 5, Wohnwirtschaftsgebäude

Einfache Gefüge des ausgehenden 18.Jh.
besitzen die Wohnwirtschaftsgebäude Langen-
salzastraße 1 und Brunnenweg 1 und 5,
während die Häuser Thüdinghäuser Straße 2
und 14 den Details ihrer Abzimmerung nach in
den ersten Jahrzehnten des 19.Jh. entstanden
sein werden.
FLECKEN NÖRTEN-HARDENBERG
Im weiten Leinetalgraben erstreckt sich auf
etwa 130 m ü. N. N. der Flecken Nörten-Har-
denberg, dessen großflächiges Terrain nach
Osten bis zu den Ausläufern von Burgberg und
Eichenburg reicht, während im Westen die
Leine eine natürliche Grenze bildet. Dem Verlauf
der Leine folgt die alte Leinetalstraße, einst eine
bedeutende Altstraße, die als Pilgerstraße,
Heerstraße und Frachtstraße für den mittelalter-
lichen Warenverkehr zwischen Nord- und Süd-
deutschland genutzt wurde. Neben der Leine-
talstraße war die „Alte Uslarer Straße“ (Nörten-
Hardegsen-Uslar), die dem Espolde- und Reh-
bachtal folgte, eine für die Entwicklung Nörtens
wichtige Fernverkehrsroute. Südlich des Ortes
verengt sich das breite Leinetal auf etwa 100 m
und konnte somit ohne große Schwierigkeiten
vom Verkehr überwunden werden. Dieser
Flussübergang war so bedeutsam, dass er be-
reits in der Gründungsurkunde des Petersstiftes
zu Nörten von 1055 als veteram pontem er-
wähnt wird. Doch auch die etwa 50 Jahre spä-
ter erfolgte Gründung des Klosters Steine (Ma-
rienstein) in unmittelbarer Nähe dieser Brücke
belegt die Bedeutung dieses Siedlungsplatzes.
In dieser Gründungsurkunde von 1055 wird der
Ort erstmals als villam Northunum erwähnt.
Folgenreich für den verkehrsgünstig gelegenen
Siedlungsplatz war die Verpfändung der Burg
Hardenberg durch Erzbischof Heinrich von
Mainz an Vater und Sohn Dietrich von Harden-
berg sowie Friedrich von Rosdorf im Jahre
1287, mehr noch die 1305 erfolgte Verpfän-
dung der villa nostra Northune cum suis censi-
bus an Hildebrand von Hardenberg. 1360 erfol-
gte die Stadtrechtverleihung durch Karl IV., der
bekundete, „daz er Nurten daz dort vffheben
vnd machen muge vnd sulle zu einer stat vnd
daz muren vnd besetzen mit muren vnd türmen
vnd allem andern stetlichen bawe.“ Er verlieh
Nörten das Recht der Reichsstadt Frankfurt
und einen Wochenmarkt.
Die Stadtrechtverleihung gab wohl Anstoß für
den weiteren Ausbau der Marktsiedlung. Nach
Grafe erfolgte zu jener Zeit die Bebauung der
Langen Straße im Zuge der großen Nordsüd-
straße. Offenbar erlebte die Siedlung durch
Jahrmarktsbetrieb, Handwerk und Bierbrauen
sowie Zollrecht neben der wichtigen Land-
wirtschaft einen deutlichen Aufschwung. Doch
wiederholte Verwüstungen, Brände und vor
allem der Dreißigjährige Krieg führten zum
Niedergang des Siedlungsplatzes, der seit
1627 Flecken genannt wird. Bereits 1447, als
Herzog Wilhelm von Sachsen die Burg Har-
denberg belagerte, zerstörte er bei seinem
Rückzug auch den Siedlungsplatz und das
Petersstift, so dass der Ort von Grund auf neu
erbaut werden musste.

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